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SWICA Kranken­kassen­prämien 2025

Wie das Bundesamt für Gesundheit verlauten liess, veränderten sich die Krankenkassenprämien für 2025 in der Schweiz durchschnittlich um 6 Prozent. Die Versicherungsprämie für Kunden der Krankenkasse SWICA betrug in 2024 noch durchschnittlich ca. 439.51 Franken im Monat. Ab 2025 veränderte sich die durchschnittliche Prämie (Grundversicherung für Erwachsene über alle Franchisen) auf aktuell ca. 443.51 Franken.

Wie hoch ist Ihre Prämie?

Mit unserem Prämienrechner können Sie Ihre monatliche Prämie bei der SWICA und anderen Schweizer Krankenkassen ganz einfach selbst berechnen. So erfahren Sie, ob Sie mit einem anderen Modell, einer anderen Franchise oder einem anderen Anbieter bei Ihrer monatlichen Prämie sparen können.

Prämien sparen bei der SWICA

Im Vergleich zum Vorjahr veränderten sich die Prämien der Grundversicherung für Erwachsene bei der SWICA Krankenkasse um ca. 0.91 Prozent. Mit diesen Tipps können Sie bei Ihrer monatlichen Prämie sparen:

Neue Prämien 2021

Jetzt anmelden und Sie erfahren direkt, wie sich Ihre Prämie 2021 entwickelt.

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Sobald die neuen Prämien veröffentlicht wurden, werden Sie informiert.

  • Passendes Modell wählen
    Die Preise der unterschiedlichen Versicherungsmodellen genau zu prüfen kann sich lohnen. Die SWICA passt jedes Jahr die Prämien an. Da auch moderne Versicherungsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen, lassen sich im Vergleich zum Standard-Modell bis zu 1’000 Franken pro Jahr einsparen. Und auch wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten, die Ihnen einen deutlich besseren Tarif bietet, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Die Höhe Ihrer möglichen Einsparungen ermitteln Sie schnell und einfach im aktuellen Krankenkassenvergleich 2025.

  • Optimale Auswahl an Zusatzversicherungen
    Haben Sie die besten Zusatzversicherungen für Ihre Ansprüche und Bedürfnisse ausgewählt? Eine Überprüfung ist lohnenswert. Preise, Leistungen und Deckungssummen, die Ihnen die unterschiedlichen Zusatzversicherungen bieten, können stark voneinander abweichen. Ein Zusatzversicherungsvergleich ist die beste Möglichkeit, um das für Sie bestmögliche Angebot aus allen verfügbaren Tarifen zu ermitteln.

Steckbrief der SWICA Krankenkasse

Die mit Hauptsitz in Winterthur ansässige SWICA Versicherung ist seit dem Gründungsjahr 1992 als Krankenkasse aktiv. Sie hat laut Bundesamt für Gesundheit 727810 Personen, die bei ihr in der obligatorischen Grundversicherung versichert sind. In der Schweiz hat die SWICA Krankenkasse einen Marktanteil von rund 8.2% (Stand 2023). Die SWICA Versicherung gehört zur SWICA Krankenversicherung AG.

Die SWICA Krankenkasse in Zahlen

Versicherte Personen 727810
Marktanteil Schweiz 8.2%
Ø Prämien 2024/2025 0.91%
Verwaltungs­kosten 205 CHF

Sie haben Fragen zur SWICA Krankenkasse? Wir sind gerne für Sie da!

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    SWICA Grund­versicherung

    Die Krankenkasse SWICA bietet den Bürgern der Schweiz (sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz) die Möglichkeit, dort die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Für die Grundversicherung bietet die SWICA Ihnen aktuell 6 unterschiedliche Modelle zur Auswahl an. Die SWICA garantiert allen Versicherten eine qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung. Das gilt für jedes der gewählten Modelle, wie beispielsweise das Hausarzt-Modell, HMO, Standard oder telemedizinische Modelle.

    SWICA Freie Arztwahl ab 256.60 CHF monatlich
    SWICA Hausarzt-Modell ab 209.60 CHF monatlich
    SWICA HMO-Modell ab 202.10 CHF monatlich
    SWICA Telmed-Modell ab 222.80 CHF monatlich

    SWICA Freie Arztwahl ab 256.60 CHF monatlich

    • Grundversicherung

    Die Standard-Grundversicherung der SWICA bietet Ihnen die freie Arztwahl. In Gesundheitsfragen bedeutet das ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, da Sie Ihren behandelnden Arzt selbst wählen können. Allerdings ist eine Prämienersparnis im Standard-Modell nicht vorgesehen. Im Falle einer Erkrankung können sich Versicherte durch die freie Arztwahl auch direkt an einen Spezialist wenden.

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    Die Standard-Grundversicherung ab 256.60 CHF monatlich

    Die SWICA bietet die Grundversicherung im Standard-Modell für Erwachsene schon ab 256.60 Franken pro Monat an. Eine Übersicht der im Jahr 2025 offerierten Standard-Tarife der SWICA finden Sie hier.

    SWICA Hausarzt-Modell ab 209.60 CHF monatlich

    • FAVORIT CASA
    • FAVORIT MEDICA
    • FAVORIT MEDPHARM

    Mit dem Hausarzt-Modell bei der SWICA verpflichten sich Versicherte bei jedem Gesundheitsproblem zuerst einen von der SWICA und ihnen bestimmten Hausarzt zu Rate zu ziehen. Ob eine Überweisung zu einem Spezialisten notwendig ist, entscheidet dann immer der Hausarzt – ausgenommen sind sowohl Notfälle als auch Kontrolluntersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt.

    Mit dem Hausarzt-Modell können Sie im Vergleich zum traditionellen Modell 15-20 Prozent Prämien einsparen.

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    Das Hausarztmodell ab 209.60 CHF monatlich

    Die monatliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung im Hausarzt-Modell bei der SWICA Krankenkasse beginnt für Erwachsene ab 209.60 Franken. Wie hoch die Prämie in Ihrem Kanton ausfällt, können Sie hier berechnen.

    SWICA HMO-Modell ab 202.10 CHF monatlich

    • FAVORIT SANTE

    Mit dem HMO-Modell bei der SWICA verpflichten sich Versicherte zuerst einen bestimmten Arzt aus einem HMO-Zentrum aufzusuchen. Im Krankheitsfall entscheidet dieser HMO-Arzt, was zu tun ist. Ausgenommen von der Pflicht sind Notfälle und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt. Bei Bedarf erfolgt die Überweisung an einen Spezialisten im HMO-Zentrum oder an einen Facharzt ausserhalb.

    Verglichen mit dem traditionellen Modell können Sie bei der SWICA mit dem HMO-Modell zwischen 20-25 Prozent an Prämien sparen.

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    Das HMO-Modell ab 202.10 CHF monatlich

    Die SWICA bietet das HMO-Modell in der Grundversicherung für Erwachsene ab einer Prämie von 202.10 Franken im Monat an. Die Prämien der SWICA variieren jedoch nach Franchise, Kanton, Region und Altersgruppe. Hier können Sie Ihre individuelle Prämie berechnen.

    SWICA Telmed-Modell ab 222.80 CHF monatlich

    • FAVORIT TELMED

    Mit dem Telmed-Modell bei der SWICA verpflichten sich Versicherte, im Krankheitsfall zuerst eine festgelegte telefonische Beratungsstelle anzurufen – noch bevor sie einen Arzt aufsuchen. Andernfalls übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten normalerweise nicht. Ausgenommen sind Notfälle sowie Kontrolluntersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt.

    In der telefonischen Beratung erhalten Sie gesundheitliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Je nachdem, für welches Telmed-Modell Sie sich entschieden haben, können Empfehlungen auch verpflichtend sein. Abhängig von Ihrem Fall erfolgt danach die Überweisung an einen Allgemeinmediziner, an ein Spital oder an einen Spezialisten.

    Mit dem Telmed-Modell der SWICA können Sie im Gegensatz zum traditionellen Modell rund 15-20 Prozent an Prämien sparen.

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    Das TELMED-Modell ab 222.80 CHF monatlich

    Die SWICA bietet die obligatorische Grundversicherung für Erwachsene im Telmed-Modell ab einer monatlichen Prämie von 222.80 Franken an. Je nach Wohnort, Franchise und Alter kann dies aber variieren – hier können Sie Ihre individuelle Prämie berechnen.

    Die Leistungen der SWICA Grund­versicherung

    leistungen-grundversicherung-krankenkasseAlle Versicherten geniessen in der SWICA Grundversicherung den gleichen Umfang an gedeckten Leistungen. Sie erhalten, unabhängig davon, welches Versicherungsmodell Sie gewählt haben (z.B. Hausarzt, Standard oder Telmed, HMO sowie Diverse), grundsätzlich alle Leistungen für Ihre medizinische Grundversorgung. Gedeckt werden grundlegende Leistungen wie z.B. Arztkosten, Spitalkosten, Kosten bei Mutterschaft und Physiotherapie.

    In der Grundversicherung werden nur festgelegte Leistungen übernommen, die zudem wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

    Zur Übersicht finden Sie hier eine verkürzte Zusammenfassung der Leistungen:

    Art der LeistungSWICA Grundversicherung
    TransportkostenNur medizinisch notwendige Transporte, Kostenübernahme 50%, jedoch begrenzt auf maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.
    RettungskostenNur innerhalb der Schweiz, Kostenübernahme 50%, aber nur bis maximal 5'000 Franken pro Kalenderjahr.
    SpitalaufenthaltVolle Deckung besteht im Wohnkanton. Für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons.
    SchulmedizinBehandlungsmethoden der Schulmedizin, Kostendeckung nur im Rahmen anerkannter Tarife.
    MedikamenteBedingte Deckung für Medikamente, begrenzt auf Arzneimittel- und Spezialitätenliste, Beteiligung an den Kosten mit Franchise und Selbstbehalt etc. gemäss KVG.
    HilfsmittelBezuschussung nur im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
    Rooming-InNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    ZahnbehandlungenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
    Brillen/KontaktlinsenNur in krankheitsbedingten Sonderfällen, nur bis maximal 180 Franken je Seite und maximal 180 Franken im Jahr bei Kindern, im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
    Impfungen/EntwicklungskontrollenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
    VorsorgeuntersuchungenGynäkologische Vorsorgeuntersuchung, alle 3 Jahre gemäss KVG.
    MutterschaftVolle Deckung im Wohnkanton für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons. Kostendeckung für Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten nur im Rahme anerkannter Tarife, Geburtsvorbereitung 150 Franken, Deckung für 3 Stillberatungen.
    NeugeboreneNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Ambulante Krankenpflege/SpitexNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Begrenzte und bedingte Übernahme von Kosten gemäss anerkannten Tarifen.
    BadekurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
    ErholungskurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
    Haushaltshilfe/HauspflegeNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Psychotherapeuten/PsychologenNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Unterbindung/Vasektomie/SterilitätNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    GesundheitsförderungNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    KomplementärmedizinDurchführung nur durch einen anerkannten Arzt mit Fachausweis. Akupunktur, Traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie im Rahmen des KVG.
    GesundheitsrechtsschutzNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    AuslandBehandlungskosten nur während vorübergehendem Auslandsaufenthalt und nur in dringenden Fällen wie akute Erkrankung und Unfall. Deckung der Behandlungskosten bis maximal dem doppelten Tarif eines Listenspitals im Wohnkanton. In EU/EFTA Staaten, mit einer europäischen Krankenversicherungskarte je Aufenthaltsland abweichende Übernahmebedingungen.
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    Umfassende Leistungsübersicht

    Die Leistungen der Grundversicherung sind im Einzelnen aufgeführt im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenkasse SWICA (nach KVG).

    Die Leistungen der Grund­versicherung sind begrenzt

    Obwohl die schweizerische Grundversicherung der SWICA bereits viele Leistungen gut abdeckt, gibt es ebenso noch viele weitere medizinische Leistungen, die von der Grundversicherung nur teilweise oder auch gar nicht übernommen werden. Bei Inanspruchnahme derartiger Leistungen, kommen schnell sehr hohe Kosten auf Sie zu. An die persönliche Situation angepasste Zusatzversicherungen bewahren Sie in diesem Fall vor finanziellen Belastungen.

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    SWICA Zusatz­versicherung

    Die Zusatzversicherungen der SWICA helfen den Versicherten, anfallende Gesundheitskosten abzusichern, welche den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übersteigen.

    Der Abschluss einer Zusatzversicherung geschieht freiwillig. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht. Interessenten haben keinen Anspruch darauf, in bestimmten Zusatzversicherungen aufgenommen zu werden. In der Regel wird zuvor eine Gesundheitsdeklaration für die Aufnahme gefordert.

    SWICA Spital­zusatz­versicherung
    SWICA Ambulante Zusatz­versicherung
    SWICA Kapital­versicherung
    SWICA Zahn­zusatz­versicherung

    SWICA Spital­zusatz­versicherung

    Die Spitalzusatzversicherung der SWICA lohnt sich. Sie sorgt nicht nur für mehr Komfort während eines Spitalaufenthaltes, sondern auch für einen einfacheren Zugang zu besten Leistungen auf dem medizinischen Sektor. Selbstverständlich haben Sie auch die Option auf eine freie Arzt- und Spitalwahl.

    Je nach gewählter Spitalzusatzversicherung können Versicherte während einem Spitalaufenthalt von speziellen Vorteilen profitieren. Zur Realisierung eines Anspruchs auf Chefarztbehandlung oder auf Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmern brauchen Sie eine passende Spitalzusatzversicherung. Dasselbe gilt auch für andere Extraleistungen wie medizinische Massagen, vorgezogene Behandlungstermine bei Spezialisten oder auch Wunschtermine für anstehende Operationen.

    Allgemein ganze Schweiz

    Durch den Abschluss einer allgemeinen schweizweiten Spitalzusatzversicherung bei SWICA sind auch bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten mögliche Mehrkosten zusätzlich mit abgedeckt. Die gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie bestimmen, ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst.

    Halbprivat

    Wenn Sie eine halbprivate Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse SWICA abgeschlossen haben, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Zweitbettzimmer, sondern können in der ganzen Schweiz Ihre Spitäler und Ärzte frei wählen. In der gewählten Versicherung können nicht nur Transport-, Verlegungs- und Notfallkosten, sondern auch Kuren, Leistungen für Hauskrankenpflege sowie Haushaltshilfen versichert sein.

    Privat

    Wenn Sie eine private Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse SWICA abschliessen, haben Sie ein Anrecht auf ein Einbettzimmer. Ausserdem können Sie generell Ärzte und Spitäler in der ganzen Schweiz frei wählen. Auch eine Chefarztbehandlung zählt meistens zu den inkludierten Leistungen. Die von Ihnen gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie wählen z.B. ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst. Wenn Sie im Spital in den Genuss bestmöglicher Leistungen und maximalen Komforts kommen möchten, ist die private Spitalzusatzversicherung der beste Weg.

    Flexibel

    Bei der Krankenkasse SWICA zahlen Sie deutlich niedrigere Prämien für eine flexible Spitalzusatzversicherung als bei halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherungen. Die flexible Spitalzusatzversicherung stattet Versicherte ab dem Zeitpunkt des Spitaleintritts mit erweiterten Wahlmöglichkeiten und einer erweiterten Kostendeckung aus. So ermöglicht eine flexible Spitalzusatzversicherung die Auswahl der Spitalabteilung, enthält meist die volle Kostendeckung für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz und übernimmt zuvor festgelegte Beträge für die Unterbringung in einer Halbprivat- oder Privatabteilung.

    SWICA Ambulante Zusatz­versicherung

    Die Krankenpflege-Zusatzversicherungen der SWICA bieten vielseitigen Schutz, einen verbesserten Zugang zu ambulanten Leistungen und vor allem die Übernahme der Kosten im Ernstfall. Eine passgenaue Zusatzversicherung bietet Ihnen Schutz gegen kostspielige Transport- und Rettungskosten ebenso wie die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnspangen. Zudem können Sie ergänzende Leistungen bei Mutterschaft, Bonusleistungen für Fitness, sowie einen umfassenden Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland erhalten.

    SWICA Kapital­versicherung

    Mit einer Kapitalversicherung der SWICA können Sie das Risiko für den Todesfall mindern oder auch Kapital aufbauen. Wenn ein Angehöriger krank wird, einen Unfall erleidet oder gar stirbt, birgt dies auch immer zusätzliche Belastungen in der ganzen Familie. Sich und Ihre Familie können Sie zumindest vor einer finanziellen Schieflage schützen, indem Sie die passende Kapitallebensversicherung abschliessen.

    SWICA Zahn­zusatz­versicherung

    Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit der SWICA abschliessen, sind Sie im Falle von teuren Zahnbehandlungen finanziell abgesichert. Die richtige Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen, die Kosten für Füllungen, Zahnspangen, Behandlungen bei Karies usw. zu decken. Ohne eine solche Versicherung kommen Sie sonst schnell auf Kosten von 12’000 Franken und mehr.

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    Gut zu wissen

    Bei schwierigen Transport- und Rettungsaktionen können durchaus Unkosten von CHF 10’000 Franken und mehr berechnet werden. Die Grundversicherung bezahlt hierbei nur Beträge bis 500 Franken für Transportkosten! Der vorsorgliche Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung ist mit Sicherheit zu empfehlen, wenn man in solchen Fällen nicht auf den Unkosten sitzen bleiben will.

    Die Zusatz­versicherungen der SWICA im Überblick

    Nachfolgend finden Sie die Zusatzversicherungen der SWICA in der Übersicht.

    SpitalzusatzversicherungenINFORTUNA Heilungskosten Angebot anfordern
    HOSPITA PRIVAT WELTWEIT – BestMed
    HOSPITA PRIVAT
    HOSPITA FLEX PRIVAT
    HOSPITA HALBPRIVAT
    HOSPITA FLEX HALBPRIVAT
    HOSPITA ALLGEMEIN
    Krankenpflege-ZusatzversicherungenCOMPLETA TOP Angebot anfordern
    COMPLETA PRAEVENTA
    OPTIMA
    SUPPLEMENTA
    KapitalversicherungenRisikokapitalversicherung KTI Angebot anfordern
    Kapitalversicherung UTI
    ZahnversicherungenDENTA Angebot anfordern
    NichtlebenGLOBAL CARE Angebot anfordern
    Gesundheitsrechtsschutzversicherung
    SWICA VACANZA
    Gästeversicherung in der Schweiz
    Abredeversicherung

    Erfahrungen mit der SWICA

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    Sie haben auch schon Erfahrungen mit der SWICA Krankenkasse gesammelt? Teilen Sie diese mit unserer Community und helfen Sie damit Anderen die für sie optimal geeignete Krankenversicherung zu finden!

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    Kontakt

    SWICA Krankenversicherung AG
    Römerstrasse 38
    8400 Winterthur

    Telefon: 052 244 22 33
    Website: www.swica.ch

    Kundenzufriedenheit:
    Gründung: 1992
    Hauptsitz: Winterthur, Schweiz

    Kanton: ZH
    BAG-Nr.: 1384

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      Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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      • AMB
      • Aquilana
      • Arcosana
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      Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 22:17 Uhr.

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