Sei es der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse oder weil die abgedeckten Leistungen nicht mehr benötigt werden – es gibt es einige Situationen in denen die Kündigung der Krankenkasse Sinn macht. Trotzdem schrecken viele Schweizer vor der Auflösung einer Versicherungspolice zurück. Ob aus Unsicherheit, ob die bestehende Police doch noch benötigt wird, oder weil man sich vor dem Aufwand einer Kündigung fürchtet: Der Kündigungsservice von 1A-Versichert hilft in diesem Fall weiter.
Krankenkasse kündigen
So funktioniert der Kündigung Ihrer Krankenkasse
Unkompliziert und stressfrei die Krankenkasse kündigen - kein Problem mit dem praktischen Kündigungsservice:
- Analyse Ihrer aktuellen Versicherungssituation
- Fristgerechte Kündigung Ihrer bestehenden Police
- Optional: Unterstützung bei Auswahl einer neuen Police
- Unkomplizierte und stressfreie Abwicklung
Der Kündigungsservice von 1A-Versichert
Die Krankenkasse kündigen
Die Modalitäten der Kündigung einer Krankenkasse hängen vom Typ Ihrer Versicherung ab: Möchten Sie Ihre Grundversicherung auflösen, um zu einem neuen Anbieter zu wechseln, gelten anderen Regeln als bei der Kündigung einer Zusatzversicherung. Für einen reibungslosen Verlauf von Kündigungen und neuen Abschlüssen gibt es daher einige Details zu beachten. Die jeweiligen Kündigungsfristen spielen dabei eine grosse Rolle und sind vertraglich geregelt.
Ein wichtiger Faktor – egal ob Grund- oder Zusatzversicherung – ist auch die Bearbeitungszeit einer Kündigung bei den Krankenkassen selbst. Vor allem im Herbst gehen viele Anträge bei den Versicherern ein, was zu verlängerten Durchlaufzeiten führt. Ein Umstand, der einzuplanen ist.
Kündigung von Grund- und Zusatzversicherung
Was Sie bei der Auflösung Ihrer Versicherungspolice beachten sollten, hängt davon ab, ob es sich um die Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung handelt. Während die Regelungen für Zusatzversicherungen im Einzelfall unterschiedlich sind, gelten für die Grundversicherung nämlich feste Termine und Fristen.
Eine ordentliche Kündigung der Grundversicherung ist jeweils zum Ende des Jahres möglich. Als Frist ist ein Monat festgelegt. Das bedeutet: Ihr Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers (meist der 30.11.) bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Welches Modell Sie gewählt haben, wie hoch Ihre Franchise ist und welches persönliche Profil festgelegt wurde, ist für die Kündigung nicht relevant.
Vor der Kündigung einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen, Klarheit über den weiteren Versicherungszustand zu schaffen. Anders als in der Grundversicherung dürfen die Versicherer Sie hier nämlich ablehnen. Deshalb sollten Sie vor der Kündigung eine Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters einholen. Dies dient nur zur Absicherung Ihrer Vorsorge, verpflichtend (etwa als Voraussetzung für eine Kündigung) ist eine solche Bescheinigung nicht.
Die Krankenkasse wechseln
Sie möchten Ihre Krankenkasse kündigen, weil Sie von günstigeren Prämien oder einem breiteren Versicherungsschutz profitieren möchten? Dann ist ein Wechsel der Krankenversicherung häufig die beste Variante. Welche Anbieter Ihnen aktuell gute Offerten unterbreiten, sehen Sie auf einfache Weise im Versicherungsvergleich.
Vor dem Eintritt bei der neuen Versicherung ist die Kündigung des alten Vertrages nötig. Das gilt sowohl für Zusatzversicherungen wie für die Grundversicherung. Wie ein solcher Wechsel problemlos gelingt, erfahren Sie hier.
Noch Fragen?
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.
Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 16:18 Uhr