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So funktioniert das Drei-Säulen-Modell

Vorsorgesystem der Schweiz

So funktioniert das Drei-Säulen-Modell

Finanzielle Absicherung im Alter - dank der passenden Vorsorgekombination aus allen drei Säulen.

  • Führende Vorsorgelösungen vergleichen
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  • Sie wählen Ihre passende Police – ohne unnötigen Aufwand
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Das 3-Säulen-Prinzip

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3-Säulen-Prinzip, dieses hat seit 1972 Verfassungsrang. Artikel 111 ff der BV (Bundesverfassung) enthält die Regeln für dieses System. Das Konzept soll sicherstellen, dass finanzielle Risiken die durch Alter, Invalidität und Tod entstehen können, insgesamt gedeckt sind. Ursprünglich, bevor das öffentliche Recht die Regeln der Sozialversicherung bestimmte, gab es unterschiedliche Sicherungs- und Fürsorgesysteme. Dazu gehörten beispielsweise private Versicherungen oder Gesellschaften zur gegenseitigen Hilfe.

Die 3 Säulen im Überblick

1. Säule

1. Säule

Die staatliche Vorsorge.

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2. Säule

2. Säule

Die berufliche Vorsorge.

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3. Säule

3. Säule

Die private Vorsorge.

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Die 1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule) bilden die Grundlage für die Existenzsicherung. Sie sollen dazu dienen, das Existenzminimum sicherzustellen. Wenn diese Renten aus der AHV oder der IV zusammen mit dem eigenen Vermögen nicht ausreichen, um den Unterhalt zu gewährleisten, kann der/die Betreffende Ergänzungsleistungen beanspruchen.

Diese Regelung gibt es seit 1966. Sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständig-Erwerbende sowie Nicht-Erwerbstätige sind obligatorisch versichert, also die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz.

Die 2. Säule: Berufliche Vorsorge

Welche Vorsorge­leistungen benötigen Sie?

Unsere Berater analysieren Ihren Bedarf und ermitteln die passende Lösung!

Kontakt

Als zusätzliche Absicherung existiert seit dem 1. Januar 1985 die berufliche Vorsorge (2. Säule). Alle ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, ihre ArbeitnehmerInnen bei einer Vorsorgekasse zu versichern, so wie es auch bei der AHV / IV der Fall ist. Dabei übernehmen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn jeweils die Hälfte der Beitragszahlung.

Diese berufliche Vorsorge ist aber nur für Arbeitnehmende obligatorisch – und auch nur dann, wenn ihr Erwerbseinkommen höher ist, als der Betrag der maximalen Vollrente der AHV. Andere Personen wie auch Selbstständig-Erwerbende haben die Möglichkeit, freiwillig beizutreten. Nicht-Erwerbstätigen dagegen bleibt diese berufliche Vorsorge verwehrt.

Die 3. Säule: Private Vorsorge

Im Alter decken die Renten der 1. und 2. Säule ungefähr 60 % des bisherigen Einkommens. Das gilt allerdings lediglich bis zu einer Einkommenshöhe von CHF 84‘600 (Stand von 2018). Als weiteres Problem gilt, dass man in Zukunft mit einer steigenden Zahl von Rentnern rechnen muss, deren Renten finanziert werden sollen. Sie stehen vor einer sinkenden Zahl von Erwerbstätigen gegenüber. Auch deshalb wird die 3. Säule, die persönliche private Vorsorge, immer wichtiger.

1a-logo_tipp

Die passende Vorsorgelösung finden

Die Kombination aus allen drei Säulen bildet die Grundlage für finanzielle Sicherheit im Alter. Dieser Schutz kann durch eine Lebensversicherung ergänzt werden, die im Falle eines vorzeitigen Todes des Versicherten greift um finanzielle Sorgen von den Hinterbliebenen abzuwenden. Informieren Sie sich jetzt über Angebote für Lebensversicherungen und finden Sie die Police, die Sie und Ihre Liebsten in jeder Lebenslage absichert.

Jetzt umfassenden Vergleich der Schweizer Vorsorge­lösungen gratis anfordern!

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Ist Ihre persönliche Vorsorge ausreichend?

Lebensversicherungen helfen Ihnen dabei, Ihre Zukunft zu planen und auf ein finanziell sicheres Fundament zu stellen. Das befreit Sie von unnötigen Sorgen und finanziellen Unwägbarkeiten. Eine gute Lebensversicherung ist bestmöglich auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt, weswegen verschiedene Varianten auf dem Markt existieren.

Nachfolgend finden Sie mögliche Faktoren, die bei der Wahl Ihrer passenden Lebensversicherung eine Rolle spielen können, in der Übersicht:

Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
Gebundene und freie Vorsorge
Fondsgebundene Vorsorge
Gemischte Vorsorge
Sparen fürs Alter
Todesfallrisiko

Schutz bei Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit, zum Beispiel durch eine chronische Erkrankung, kann jeden treffen. Wer seine Familie abgesichert wissen will, schliesst beizeiten eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Damit können Versicherungsnehmer und Ihre Familien trotz der Lohneinbussen durch Erwerbsunfähigkeit ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten.

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Gebundene und freie Vorsorge

Die gebundene Vorsorge in der Säule 3a eröffnet Steuervorteile. Sie ist damit optimal für die langfristige Vorsorge geeignet. Mit Inanspruchnahme der Steuervorteile ist allerdings die Verwendung des Kapitals für die Altersvorsorge vorschrieben (das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor). Kapitalanlagen gemäss Säule 3b sind nicht an gesetzlich vorgeschriebene Laufzeiten gebunden.

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Fondsgebundene Vorsorge

Fondsgebundene Versicherungen kombinieren Lebensversicherung und Fondssparen. Der Versicherungsnehmer hat dabei die Möglichkeit, aus Fonds mit unterschiedlichen Risikoprofilen und Renditechancen zu wählen.

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Gemischte Vorsorge

Innerhalb der 3. Säule spielt die kapitalbildende Lebensversicherung eine wichtige Rolle. Diese gemischte Versicherung verbindet das Risiko „Todesfall“ mit einem Sparplan zur persönlichen Altersvorsorge des Versicherungsnehmers.

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Sparen fürs Alter

Trotz langjähriger Erwerbsarbeit und Beitragszahlung verringert sich mit dem Eintritt in den Ruhestand das Einkommen ungefähr um ein Drittel. Spätestens 10 bis 15 Jahre vor der geplanten Pensionierung sollten Sie sich daher erkundigen, wie hoch Ihre Rentenansprüche vermutlich sein werden. Durch die private Vorsorge können Sie rechtzeitig beginnen, Einkommenslücken zu schliessen. So müssen Sie sich auch im Alter nicht unnötig einschränken.

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Todesfallrisiko

Der Tod ist ein Thema, das gerne gemieden wird. Dennoch ist es wichtig, über die Absicherung der Angehörigen im Fall des Falles nachzudenken. Eine Todesfallversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen. Sie sichert beispielsweise Ihre Immobilie, indem Sie das Geld für die Rückzahlung von Krediten bereitstellt.

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Entstehung des 3-Säulen-Systems

Eine Sozialversicherung, wie wir sie heute kennen, gibt es erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Bereits 1912 wurde in der Schweiz das KUVG (Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) aus der Taufe gehoben. Erst nach mehr als 40 weiteren Jahren, im Jahr 1948, wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingerichtet, welche die entsprechenden Risiken absichert.

In der Folge beider Weltkriege hatte sich nämlich gezeigt, dass Wehrmänner mitsamt ihren Familien häufig in Notlagen geraten waren. Wenn die Männer verwundet waren, nicht mehr erwerbstätig sein konnten oder gar starben, bedeutete das oft finanzielle Not oder gar den wirtschaftlichen Ruin für die ganze Familie. Deshalb wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie 1960 die Invalidenversicherung gegründet.

Erst später entstand für die Sozialversicherung das 3-Säulen-Konzept. Es wurde 1972 in die Bundesverfassung aufgenommen. Dieses klare Konzept gewährleistet für die Wohnbevölkerung der Schweiz Schutz vor Risiken durch Alter, Tod des Versorgers oder Invalidität.

Sie haben Fragen zum Vorsorgesystem in der Schweiz? Wir sind gerne für Sie da!

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    Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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