In der Schweiz gibt es die Grundversicherung als obligatorische Krankenversicherung für Alle. Sie sichert den Schweizer Bürgern eine adäquate Behandlung im Krankheitsfall, ohne dass Sie finanzielle Risiken eingehen müssen. Durch die Zahlung der monatlichen Versicherungsprämie erwerben Sie den Anspruch auf diese Grunddeckung.
Wenn Sie Leistungen für die Behandlung von Krankheiten in Anspruch nehmen, müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung zu diesen Krankheitskosten beitragen – Franchise und Selbstbehalt zusammen ergeben die Höhe dieser Selbstbeteiligung:









Die im Vertrag festgelegte Franchise versteht sich als jährliche Beteiligung an den Kosten für Arzneimittel, Arzthonorare und Spitalkosten. Wie hoch die Franchise, Ihr Eigenanteil an den Krankenkosten, ausfällt, können Sie innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen selbst entscheiden. Im Allgemeinen geht eine hohe Franchise einher mit geringeren monatlichen Prämienzahlungen. Das gilt für die Prämien aller Krankenkassen bei der Grundversicherung und der Krankenkosten-Zusatzversicherung.
Bei Medikamenten gelten besondere Regeln. Während Sie sich bei allen anderen Gesundheitskosten nach dem Erreichen der Franchise mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent beteiligen müssen, gilt für Medikamente ein Beteiligungssatz von 20 Prozent bei Originalpräparaten. Für Generika gelten weiterhin 10 Prozent. Wenn allerdings kein Generikum mit dem gleichen Wirkstoff verfügbar ist, gilt auch hier die Selbstbeteiligung von lediglich 10 Prozent.
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