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Dienstleistungen

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Steckbrief

Die wichtigsten Fakten zur Kolping Krankenkasse.

Grundversicherung

Die Leistungen der Kolping in der Grund­versicherung.

Prämien

So haben sich die Prämien der Kolping im vergangenen Jahr entwickelt.

Zusatzversicherung

Die Leistungen der Kolping im Bereich Zusatz­versicherungen.

Bewertungen

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Telefonnummer, Adresse und Website: So erreichen Sie die Kolping.

Unsere Dienst­leistungen im Überblick

Grundversicherung, Zusatzversicherung, Gesundheitskonto – die Leistungen der Kolping Krankenkasse sind vielfältig. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das Angebot der Kolping optimal zu nutzen.

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Steckbrief der Kolping Krankenkasse

Die Kolping Versicherung ist seit 1885 aktiv. Ihr Hauptsitz befindet sich in Basel. Sie hat gemäss dem Bundesamt für Gesundheit 16’235 versicherte Personen in der obligatorischen Grundversicherung und einen schweizweiten Marktanteil von ca.  0.20% (Stand 2019). Die Kolping Versicherung gehört zur Vivao Sympany AG.

Die Kolping Krankenkasse in Zahlen

Versicherte Personen 16’235
Marktanteil Schweiz 0.20%
Ø Prämien 2020/2021 -6,06%
Verwaltungs­kosten 203 CHF

Sie haben Fragen zur Kolping Krankenkasse? Wir sind gerne für Sie da!

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    Kolping Grund­versicherung

    Wer in der Schweiz wohnhaft ist, hat die Möglichkeit sich für die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei der Krankenkasse Kolping zu entscheiden. Für die Grundversicherung bietet die Kolping Ihnen aktuell 6 unterschiedliche Modelle zur Auswahl an. Die hochwertige medizinische Versorgung gilt für alle Versicherten. Jedes der gewählten Modelle garantiert Ihnen eine qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung – egal ob Hausarzt, Standard, HMO oder telemedizinische Modelle.

    Kolping Freie Arztwahl ab 247.20 CHF monatlich
    Kolping Hausarzt-Modell ab 197.10 CHF monatlich
    Kolping HMO-Modell ab 197.10 CHF monatlich
    Kolping Telmed-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    Kolping Freie Arztwahl ab 247.20 CHF monatlich

    • Grundversicherung

    Die Standard-Grundversicherung der Kolping bietet Ihnen die freie Arztwahl. In Gesundheitsfragen bedeutet das ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, da Sie Ihren behandelnden Arzt selbst wählen können. Allerdings ist eine Prämienersparnis im Standard-Modell nicht vorgesehen. Im Falle einer Erkrankung können sich Versicherte durch die freie Arztwahl auch direkt an einen Spezialist wenden.

    1a-logo_tipp

    Die Standard-Grundversicherung ab 247.20 CHF monatlich

    Die Kolping bietet die Grundversicherung im Standard-Modell für Erwachsene schon ab 247.20 Franken pro Monat an. Eine Übersicht der im Jahr 2021 offerierten Standard-Tarife der Kolping finden Sie hier.

    Kolping Hausarzt-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    • casamed hausarzt
    • casamed pharm

    Mit dem Hausarzt-Modell bei der Kolping verpflichten sich Versicherte bei jedem Gesundheitsproblem zuerst einen von der Kolping und ihnen bestimmten Hausarzt zu Rate zu ziehen. Ob eine Überweisung zu einem Spezialisten notwendig ist, entscheidet dann immer der Hausarzt – ausgenommen sind sowohl Notfälle als auch Kontrolluntersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt.

    Mit dem Hausarzt-Modell können Sie im Vergleich zum traditionellen Modell 15-20 Prozent Prämien einsparen.

    1a-logo_tipp

    Das Hausarztmodell ab 197.10 CHF monatlich

    Die monatliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung im Hausarzt-Modell bei der Kolping Krankenkasse beginnt für Erwachsene ab 197.10 Franken. Wie hoch die Prämie in Ihrem Kanton ausfällt, können Sie hier berechnen.

    Kolping HMO-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    • casamed hmo

    Mit dem HMO-Modell bei der Kolping verpflichten sich Versicherte zuerst einen bestimmten Arzt aus einem HMO-Zentrum aufzusuchen. Im Krankheitsfall entscheidet dieser HMO-Arzt, was zu tun ist. Ausgenommen von der Pflicht sind Notfälle und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt. Bei Bedarf erfolgt die Überweisung an einen Spezialisten im HMO-Zentrum oder an einen Facharzt ausserhalb.

    Verglichen mit dem traditionellen Modell können Sie bei der Kolping mit dem HMO-Modell zwischen 20-25 Prozent an Prämien sparen.

    1a-logo_tipp

    Das HMO-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    Die Kolping bietet das HMO-Modell in der Grundversicherung für Erwachsene ab einer Prämie von 197.10 Franken im Monat an. Die Prämien der Kolping variieren jedoch nach Franchise, Kanton, Region und Altersgruppe. Hier können Sie Ihre individuelle Prämie berechnen.

    Kolping Telmed-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    • FlexHelp 24
    • callmed 24

    Mit dem Telmed-Modell bei der Kolping verpflichten sich Versicherte, im Krankheitsfall zuerst eine festgelegte telefonische Beratungsstelle anzurufen – noch bevor sie einen Arzt aufsuchen. Andernfalls übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten normalerweise nicht. Ausgenommen sind Notfälle sowie Kontrolluntersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt.

    In der telefonischen Beratung erhalten Sie gesundheitliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Je nachdem, für welches Telmed-Modell Sie sich entschieden haben, können Empfehlungen auch verpflichtend sein. Abhängig von Ihrem Fall erfolgt danach die Überweisung an einen Allgemeinmediziner, an ein Spital oder an einen Spezialisten.

    Mit dem Telmed-Modell der Kolping können Sie im Gegensatz zum traditionellen Modell rund 15-20 Prozent an Prämien sparen.

    1a-logo_tipp

    Das TELMED-Modell ab 197.10 CHF monatlich

    Die Kolping bietet die obligatorische Grundversicherung für Erwachsene im Telmed-Modell ab einer monatlichen Prämie von 197.10 Franken an. Je nach Wohnort, Franchise und Alter kann dies aber variieren – hier können Sie Ihre individuelle Prämie berechnen.

    Die Leistungen der Kolping Grund­versicherung

    leistungen-grundversicherung-krankenkasseDie Kolping Grundversicherung bietet für alle Versicherten den gleichen Umfang an gedeckten Leistungen. Sie erhalten, unabhängig davon, welches Versicherungsmodell Sie gewählt haben (z.B. Hausarzt, Standard oder Telmed, HMO sowie Diverse), grundsätzlich alle Leistungen für Ihre medizinische Grundversorgung. Grundlegende Leistungen werden gedeckt. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Arzt und Spital sowie solche für Physiotherapie und bei Mutterschaft.

    In der Grundversicherung werden nur festgelegte Leistungen übernommen, die zudem wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

    Zur Übersicht finden Sie hier eine verkürzte Zusammenfassung der Leistungen:

    Art der LeistungKolping Grundversicherung
    TransportkostenNur medizinisch notwendige Transporte, Kostenübernahme 50%, jedoch begrenzt auf maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.
    RettungskostenNur innerhalb der Schweiz, Kostenübernahme 50%, aber nur bis maximal 5'000 Franken pro Kalenderjahr.
    SpitalaufenthaltVolle Deckung besteht im Wohnkanton. Für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons.
    SchulmedizinBehandlungsmethoden der Schulmedizin, Kostendeckung nur im Rahmen anerkannter Tarife.
    MedikamenteBedingte Deckung für Medikamente, begrenzt auf Arzneimittel- und Spezialitätenliste, Beteiligung an den Kosten mit Franchise und Selbstbehalt etc. gemäss KVG.
    HilfsmittelBezuschussung nur im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
    Rooming-InNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    ZahnbehandlungenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
    Brillen/KontaktlinsenNur in krankheitsbedingten Sonderfällen, nur bis maximal 180 Franken je Seite und maximal 180 Franken im Jahr bei Kindern, im festgelegten Rahmen der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste).
    Impfungen/EntwicklungskontrollenNur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und nur gemäss Tarif.
    VorsorgeuntersuchungenGynäkologische Vorsorgeuntersuchung, alle 3 Jahre gemäss KVG.
    MutterschaftVolle Deckung im Wohnkanton für notwendige Behandlungen in einem anerkannten Listenspital (oder ggf. Vertragsspital) in der allgemeine Abteilung. In anderen Kantonen Deckung nur bis maximal zum Tarif des Wohnkantons. Kostendeckung für Kontrolluntersuchungen und Geburtskosten nur im Rahme anerkannter Tarife, Geburtsvorbereitung 150 Franken, Deckung für 3 Stillberatungen.
    NeugeboreneNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Ambulante Krankenpflege/SpitexNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Begrenzte und bedingte Übernahme von Kosten gemäss anerkannten Tarifen.
    BadekurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
    ErholungskurenNur wenn verordnet durch einen anerkannten Arzt. Limitiert auf 10 Franken am Tag und maximal 21 Tage pro Kalenderwoche. Notwendige ambulante Behandlung gemäss anerkannten Tarifen.
    Haushaltshilfe/HauspflegeNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Psychotherapeuten/PsychologenNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    Unterbindung/Vasektomie/SterilitätNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    GesundheitsförderungNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    KomplementärmedizinDurchführung nur durch einen anerkannten Arzt mit Fachausweis. Akupunktur, Traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie im Rahmen des KVG.
    GesundheitsrechtsschutzNicht gedeckt, nur mit entsprechender Zusatzversicherung.
    AuslandBehandlungskosten nur während vorübergehendem Auslandsaufenthalt und nur in dringenden Fällen wie akute Erkrankung und Unfall. Deckung der Behandlungskosten bis maximal dem doppelten Tarif eines Listenspitals im Wohnkanton. In EU/EFTA Staaten, mit einer europäischen Krankenversicherungskarte je Aufenthaltsland abweichende Übernahmebedingungen.
    1a-logo_tipp

    Umfassende Leistungsübersicht

    Die Leistungen der Grundversicherung sind im Einzelnen aufgeführt im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenkasse Kolping (nach KVG).

    Die Leistungen der Grund­versicherung sind begrenzt

    Obwohl die schweizerische Grundversicherung der Kolping bereits viele Leistungen gut abdeckt, gibt es ebenso noch viele weitere medizinische Leistungen, die von der Grundversicherung nur teilweise oder auch gar nicht übernommen werden. Bei Inanspruchnahme solcher Leistungen, kommen schnell sehr hohe Kosten auf Sie zu. Durch die Ergänzung mit passenden Zusatzversicherungen lassen sich derart kostspielige Deckungslücken in nahezu jeder Lebenslage ausgleichen.

    Kolping Kranken­kassen­prämien 2021

    Wie das Bundesamt für Gesundheit verlauten liess, veränderten sich die Krankenkassenprämien für 2021 in der Schweiz durchschnittlich um 0,5 Prozent. Die Versicherungsprämie für Kunden der Krankenkasse Kolping betrug in 2020 noch durchschnittlich ca. 436,48 Franken im Monat. Ab 2021 veränderte sich die durchschnittliche Prämie (Grundversicherung für Erwachsene über alle Franchisen) auf aktuell ca. 410,04 Franken.

    Wie hoch ist Ihre Prämie?

    Mit unserem Prämienrechner können Sie Ihre monatliche Prämie bei der Kolping und anderen Schweizer Krankenkassen ganz einfach selbst berechnen. So erfahren Sie, ob Sie mit einem anderen Modell, einer anderen Franchise oder einem anderen Anbieter bei Ihrer monatlichen Prämie sparen können.

    Prämien sparen bei der Kolping

    Im Vergleich zum Vorjahr veränderten sich die Prämien der Grundversicherung für Erwachsene bei der Kolping Krankenkasse um ca. -6,06 Prozent. Mit diesen Tipps können Sie bei Ihrer monatlichen Prämie sparen:

    Neue Prämien 2021

    Jetzt anmelden und Sie erfahren direkt, wie sich Ihre Prämie 2021 entwickelt.

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    • Passendes Modell wählen
      Es lohnt sich die Preise und Leistungen der unterschiedlichen Versicherungsmodelle gründlich zu vergleichen. Die Kolping passt jedes Jahr die Prämien an. Da auch moderne Versicherungsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen, lassen sich im Vergleich zum Standard-Modell bis zu 1’000 Franken pro Jahr sparen. Dem Versicherten entsteht ausserdem kein Nachteil, wenn er wegen eines deutlich günstigeren Tarifs zu einer anderen Krankenkasse wechselt. Der aktuelle Krankenkassenvergleich 2021 hilft Ihnen zu ermitteln, wie viel Sie bei der Grundversicherung genau einsparen können.

    • Optimale Auswahl an Zusatzversicherungen
      Es lohnt sich zu vergleichen, ob Sie die für Ihre Bedürfnisse und Ansprüche, sowie finanzielle Situation passenden Zusatzversicherungen ausgewählt haben. Zusatzversicherungen unterscheiden sich nicht nur in den gebotenen Leistungen und der Abdeckung, sondern auch im Preis – oft sogar signifikant. Ein Zusatzversicherungsvergleich ist die beste Möglichkeit, um das für Sie bestmögliche Angebot aus allen verfügbaren Tarifen zu ermitteln.

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    Kolping Zusatz­versicherung

    Damit im Ernstfall keine Deckungslücken auftreten, bietet die Kolping passende Zusatzversicherungen ergänzend zur Grundversicherung an. Zusatzversicherungen ermöglichen es Ihnen, bei Spitalaufenthalten oder ambulanten medizinischen Behandlungen, zusätzliche Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ohne Zusatzkosten in Anspruch zu nehmen.

    Der Abschluss einer Zusatzversicherung geschieht generell freiwillig. Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nicht. Die Kolping Krankenkasse ist nicht verpflichtet, einzelne Personen in die Zusatzversicherung aufzunehmen und verlangt gewöhnlich im Vorhinein eine Gesundheitsdeklaration.

    Kolping Spital­zusatz­versicherung
    Kolping Ambulante Zusatz­versicherung
    Kolping Kapital­versicherung
    Kolping Taggeldversicherung
    Kolping Zahn­zusatz­versicherung

    Kolping Spital­zusatz­versicherung

    Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung der Kolping abschliessen, erhalten Sie einen bevorzugten Zugang zu spitzenmedizinischen Leistungen. Sie können nicht nur Ärzte und Spitäler frei wählen, sondern geniessen auch deutlich mehr Komfort bei Spitalaufenthalten. Die Spitalzusatzversicherung räumt den Versicherten während des Aufenthalts im Spital zahlreiche Vorteile ein. Diese richten sich jeweils nach der Art der gewählten Zusatzversicherung.

    Zur Realisierung eines Anspruchs auf Chefarztbehandlung oder auf Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmern brauchen Sie eine passende Spitalzusatzversicherung. Dasselbe gilt auch für andere Extraleistungen wie medizinische Massagen, vorgezogene Behandlungstermine bei Spezialisten oder auch Wunschtermine für anstehende Operationen.

    Allgemein ganze Schweiz

    Mit einer allgemeinen Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse Kolping für die ganze Schweiz lassen sich anfallende Mehrkosten bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten abdecken. Die gewählte Versicherung kann zahlreiche Zusatzleistungen enthalten. Sie bestimmen, ob die Versicherung Leistungen für Hauskrankenpflege, Kuren, Haushaltshilfen oder Notfall- und Verlegungskosten umfasst.

    Halbprivat

    Den Anspruch auf freie Spital- und Arztwahl für die gesamte Schweiz garantiert die halbprivate Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse Kolping. Zudem haben Sie ein Anrecht auf die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. In der gewählten Versicherung können nicht nur Transport-, Verlegungs- und Notfallkosten, sondern auch Kuren, Leistungen für Hauskrankenpflege sowie Haushaltshilfen versichert sein.

    Privat

    Die private Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse Kolping gewährleistet Ihnen Anspruch auf Unterbringung im Einbettzimmer im Spital Ihrer Wahl in der gesamten Schweiz. Ebenfalls können Sie den Arzt generell frei wählen und haben in aller Regel Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Ob die Versicherung Notfall-, Transport- und Verlegungskosten umfasst, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Versicherung. Ebenso lassen sich Kuren, Leistungen für Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen mit einschliessen. Maximalen Komfort und bestmögliche Leistungen erhalten Sie mit einer privaten Spitalzusatzversicherung.

    Flexibel

    Eine flexible Spitalzusatzversicherung bei der Krankenkasse Kolping bietet gegenüber privaten und halbprivaten Spitalzusatzversicherungen erhebliches Sparpotenzial bei den Prämien. Als Versicherter geniessen Sie ab Spitaleintritt durch die Flexibilität der Spitalzusatzversicherung nicht nur erweiterte Wahlmöglichkeiten, sondern auch erweiterte Kostendeckung. So ermöglicht eine flexible Spitalzusatzversicherung die Auswahl der Spitalabteilung, enthält meist die volle Kostendeckung für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz und übernimmt zuvor festgelegte Beträge für die Unterbringung in einer Halbprivat- oder Privatabteilung.

    Kolping Ambulante Zusatz­versicherung

    Wenn Sie mit der Kolping eine zusätzliche Krankenpflegeversicherung abschliessen, profitieren Sie von erhöhtem Schutz und besserem Zugang zu ambulanten Behandlungen. Die entstehenden Kosten werden entsprechend übernommen. Gegen kostenintensive Rettungs- und Transportkosten können Sie sich absichern, indem Sie eine Krankenpflege-Zusatzversicherung abschliessen. Kostspielige Honorare für Zahnbehandlungen und Zahnspangen können damit ebenso übernommen werden. Zusätzlich können Sie Ergänzungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel im Falle der Mutterschaft oder auch Bonusleistungen für Fitness und Leistungen bei einem Aufenthalt im Ausland.

    Kolping Kapital­versicherung

    Ebenso können Sie mit einer Kapitalversicherung der Kolping das Todesfallrisiko mindern oder Kapital anlegen. Der Tod eines Menschen, wie Unfälle und schwere Erkrankungen sind immer mit grossem Leid für alle Angehörigen verbunden. Sich und Ihre Familie können Sie zumindest vor einer finanziellen Schieflage schützen, indem Sie die passende Kapitallebensversicherung abschliessen.

    Kolping Taggeldversicherung

    Vor der Notlage dass Sie Ihren Lohn aus Krankheitsgründen nicht beziehen können, schützt Sie eine Taggeldversicherung der Kolping. Eine Taggeldversicherung bietet sich für Angestellte, vor allem aber auch für Selbstständigerwerbende besonders an. Als Angestellter beziehen Sie zwar über einen kurzen Zeitraum Mindestleistungen wie Lohnfortzahlungen von Ihrem Arbeitgeber, falls Sie erkranken oder einen Unfall haben. Eine Taggeldversicherung kann Ihnen jedoch viel länger Ihr Einkommen sichern. Damit werden alle Beteiligten entlastet.

    Kolping Zahn­zusatz­versicherung

    Gegen kostenintensive Zahnbehandlungen können Sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung der Kolping absichern. Ohne eine Zusatzversicherung entstehen für Kariesbehandlungen, Zahnspangen, Füllungen und ähnliches schnell Kosten von 6’000 Franken und mehr. Mit der passenden Zahnzusatzversicherung können Sie sich gegen solch hohe Ausgaben für Zahnbehandlungen schützen.

    1a-logo_tipp

    Gut zu wissen

    Rettungs- und Transporteinsätze können bedeutend schwieriger als erwartet ausfallen; Kosten von 10’000 Franken und mehr können Ihnen dabei entstehen. Wussten Sie, dass die obligatorische Grundversicherung Transportkosten nur bis zu einem Betrag von lediglich 500 Franken übernimmt? Der rechtzeitige Abschluss einer ergänzenden ambulanten Zusatzversicherung ist zu empfehlen, wenn man in solchen Fällen nicht auf den Unkosten sitzen bleiben will.

    Die Zusatz­versicherungen der Kolping im Überblick

    Nachfolgend finden Sie die Zusatzversicherungen der Kolping in der Übersicht.

    Spitalzusatzversicherungenhospita halbprivat mit Selbstbehalt Angebot anfordern
    hospita privat mit Selbstbehalt
    hospita flex mit halbprivat und privat option
    hospita allgemein
    hospita global
    kombi allgemein
    flex kolping
    kombi halbprivat
    kombi privat
    salto
    capita unfall
    privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung
    hospita halbprivat ohne Selbstbehalt
    hospita privat ohne Selbstbehalt
    Krankenpflege-Zusatzversicherungenalternativ Angebot anfordern
    praevention
    light
    plus kolping
    plus
    premium
    salto
    allgemeiner zusatz
    privat zusatz
    Kapitalversicherungencapita krankheit Angebot anfordern
    KTI
    UTI
    Taggeldversicherungspitalgeld Angebot anfordern
    taggeld vvg
    Zahnversicherungendental Angebot anfordern
    dental kolping
    Nichtlebenprotect Angebot anfordern
    tourist
    tourist subito
    protect kolping

    Erfahrungen mit der Kolping

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    Kontakt

    Kolping Krankenkasse AG
    Spiegelgasse 12
    4002 Basel

    Telefon: 058 262 42 00
    Website: www.sympany.ch

    Kundenzufriedenheit:
    Gründung: 1885
    Hauptsitz: Basel, Schweiz

    Kanton: BS
    BAG-Nr.: 762

    Sie interessieren sich für Leistungen der Kolping? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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      Zuletzt aktualisiert: 03.04.2021 um 21:30 Uhr.

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