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Krankenkasse kündigen

So funktioniert die Kündigung Ihrer Grund­versicherung

Unkompliziert und stressfrei die Krankenkasse kündigen - kein Problem mit dem praktischen Kündigungsservice.

  • Analyse Ihrer aktuellen Versicherungssituation
  • Fristgerechte Kündigung Ihrer bestehenden Police
  • Unterstützung bei der Suche nach Ihrer neuen Grundversicherung
  • Unkomplizierter Abschluss bzw. Versicherungswechsel
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Der Kündigungs­service von 1A-Versichert

Seien es steigende Prämien oder allgemeine Unzufriedenheit mit dem Versicherer – es gibt es einige Situationen in denen die Kündigung der Grundversicherung Sinn macht. Trotzdem schrecken viele Schweizer vor einer Kündigung zurück. Ob aus Unsicherheit oder weil man sich vor dem Aufwand einer Kündigung fürchtet: Der Kündigungsservice von 1A-Versichert hilft in diesem Fall weiter.

Mit 1A-Versichert fristgerecht und stressfrei kündigen

Analyse Ihrer Situation

Analyse Ihrer Situation

Macht die Kündigung Ihrer bestehenden Police Sinn oder sollten Sie bei Ihrer jetzigen Kasse bleiben? Unsere Experten analysieren zielsicher Ihre Versicherungs­situation und beurteilen objektiv, ob sich der Wechsel der Grund­versicherung für Sie lohnt.

Krankenkassen­vergleich

Krankenkassen­vergleich

Prämie, Franchise, Unfalldeckung: Auf Basis Ihres Bedarfs durchsuchen wir im Anschluss den Markt nach passenden Angeboten für Ihre neue Grundversicherung und erstellen eine Liste mit passenden Policen, aus denen Sie wählen können.

Fristgerechte Kündigung

Fristgerechte Kündigung

Haben Sie sich für eine neue Police entschieden, kümmern wir uns neben dem Neuabschluss auch darum, dass Ihre Kündigung fristgerecht und klar formuliert bei Ihrem jetzigen Versicherer vorliegt - so haben Sie keinen unnötigen Aufwand.

Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung Ihrer Krankenkasse? Wir sind gerne für Sie da!

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    Übersicht Kündigung Grundversicherung

    Kündigung

    Was Sie bei der Kündigung der Grund­versicherung beachten sollten.

    Fristen

    Vetragslaufzeit, Kündigungs­frist und mehr: Wann können Sie Ihre Police auflösen?

    Musterschreiben

    Vorlage zur Kündigung bei der Krankenkasse gratis herunterladen.

    Tipps

    Welche Punkte Sie für eine fristgerechte Kündigung beachten sollten.

    Zahlungsrückstand

    Wer noch Schulden bei der bestehenden Krankenkasse hat, kann nicht wechseln.

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    Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.

    Kündigung der Grundversicherung

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    Die Kündigung der Grundversicherung bedeutet eigentlich immer einen Wechsel der Grundversicherung. Schliesslich ist die obligatorische Krankenversicherung, wie der Name schon sagt, für alle Schweizer verpflichtend. Eine Kündigung Ihrer Grundversicherungs-Police markiert also immer den Übergang zu einem neuen Anbieter oder Versicherungsmodell.

    Noch immer sehen viele Schweizer in einem Wechsel der Krankenkasse ein Risiko. Dabei sind Ängste hier nicht angebracht. Ein Versicherungswechsel gehört heute zur Routine. Das wohl wichtigste Argument für einen Neuabschluss, und damit die Kündigung der bestehenden Police, ist das hohe Sparpotenzial. In einem Vergleich der Krankenkassen zeigt sich, welche Wechselmöglichkeiten aktuell lohnenswert sind. Eine regelmässige Überprüfung in Intervallen von drei bis vier Jahren ist sinnvoll.

    Für eine Kündigung der Grundversicherung gibt es zwei Modelle:

    Arten der Kündigung

    Reguläre Kündigung
    Ausnahme „Freie Arztwahl“

    Reguläre Kündigung

    Regulär ist ein Neuabschluss immer für das nächste Jahr möglich, die Kündigung erfolgt zum Ende des Jahres. Die dafür festgelegte Frist beträgt einen Monat. Daraus folgt, dass Ihr Schreiben spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers beim Versicherer eingehen muss, wenn Sie ordentlich kündigen möchten.

    Ausnahme „Freie Arztwahl“

    Eine Ausnahme bildet das traditionelle Modell. Dabei handelt es sich um die Standard-Grundversicherung mit der Mindestfranchise von CHF 300.- pro Jahr (CHF 0.- für Kinder). Haben Sie diese Variante gewählt, ist eine Kündigung auch zum Halbjahr möglich (Neuversicherung ab dem 1. Juli).

    Dafür sieht der Gesetzgeber eine verlängerte Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Entsprechend muss Ihr Schreiben die alte Krankenkasse spätestens am letzten Arbeitstag im März erreicht haben.

    Termine und Fristen

    Für eine Kündigung der Grundversicherung gelten jeweils die folgenden Termine:

    Kündigung zum 31. Dezember

    Der Kündigungstermin für die Grundversicherung ist der 31. Dezember. Zwei Monate zuvor teilen die Krankenkassen ihren Versicherten die Prämien für das kommende Jahr mit. Diese haben die Möglichkeit, den laufenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

    Konkret bedeutet das: Ihr Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag des Novembers (in der Regel der 30.11.) beim Versicherer eingehen. Dieses Recht auf eine Kündigung mit einmonatiger Frist haben Sie grundsätzlich. Es ist folglich nicht davon abhängig, ob Ihre Prämie steigen, fallen oder unverändert bleiben wird. Wenn Sie zur Sicherheit eine Eingangsbestätigung Ihres Schreibens wünschen, ist der Versand per Einschreiben möglich.

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    Zum Vergleich

    Kündigung zum 30. Juni im Standard-Modell

    Eine Kündigung der Grundversicherung zum 30. Juni ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Sie sind erfüllt, wenn Sie die Mindestfranchise von CHF 300.- für Erwachsene beziehungsweise CHF 0.- für Kinder sowie das Standard-Modell gewählt haben. In diesen Fällen dürfen Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.

    Das heisst: Ihr Schreiben muss den Versicherer spätestens am letzten Arbeitstag im März (der 31. März) erreichen. Wenn Sie Ihre Grundversicherung zu anderen Konditionen abgeschlossen haben, zum Beispiel in einem alternativen Modell, ist eine Kündigung erst zum 31. Dezember möglich.

    Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

    Es kann passieren, dass Ihre Krankenkasse die Prämie im Laufe eines Jahres erhöht. Ist das der Fall, geniessen Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Für einen rechtmässigen Ablauf muss auch Ihr Versicherer bestimmte Vorgaben erfüllen: Die Information über die Prämienerhöhung sowie die Belehrung über Ihr Sonderkündigungsrecht müssen zwei Monate vor der Wirksamkeit bei Ihnen eintreffen.

    So haben Sie bis zum letzten Arbeitstag des Vormonates die Chance, fristgerecht zu kündigen. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Angenommen, Ihre Krankenkasse erhöht den monatlichen Beitrag zum 1. August. Dann müssen die entsprechenden Informationen am 31. Mai vorliegen. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, hätten Sie bis zum letzten Arbeitstag im Juni (üblicherweise der 30. 6.) Zeit dafür. Spätestens dann muss Ihr Schreiben beim Versicherer vorliegen.

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    Benötigen Sie Hilfe bei der Kündigung Ihrer Grundversicherung?

    Dann wenden Sie sich gerne an unsere Berater. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Kündigung und den Wechsel der Krankenkasse – damit Sie die beste Versicherung für Ihre Gesundheit finden!

    Musterschreiben zur Kündigung der Krankenversicherung

    Falls Sie Ihre Krankenversicherung zum kommenden Jahr wechseln möchten, können Sie zum Kündigen bei Ihrem jetzigen Anbieter unser kostenloses Musterschreiben verwenden. Ergänzen Sie die Vorlage einfach um Ihre Angaben und senden Sie es Ihrem derzeitigen Krankenversicherer fristgerecht zu.

    Kündigungsschreiben (Word)

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    Musterschreiben zur Kündigung der Krankenversicherung – Word-Datei (.doc)

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    Kündigungsschreiben (PDF)

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    Musterschreiben zur Kündigung der Krankenversicherung – PDF zum selbst ausfüllen (.pdf)

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    Kostenfreier Kündigungsservice

    Noch einfacher erfolgt die Kündigung mit unserem kostenfreien Kündigungsservice. Dieser spart Ihnen unnötigen Aufwand und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

    So klappt es mit der fristgerechten Kündigung

    Bei einem Wechsel der Krankenkasse muss auch immer eine fristgerechte Kündigung erfolgen. In Bezug auf den Eingang der Kündigung ist das Datum des Empfangs entscheidend – nicht der Tag, an dem Sie das Schreiben abgeschickt haben. Das späteste Eingangsdatum für eine ordentliche Kündigung ist daher der letzte Arbeitstag im November.

    Bringen Sie Ihre Kündigung nicht erst Ende November auf den Weg. Wenn Sie sich eine sichere Bestätigung wünschen, dass Ihr Brief eingegangen ist, wählen Sie den Versand als Einschreiben. Die Kündigung Ihrer Grundversicherung gilt nicht für eventuelle Zusatzversicherungen beim gleichen Anbieter – die entsprechenden Verträge bleiben bestehen. Möglicherweise ergeben sich jedoch finanzielle Änderungen, etwa durch den Wegfall gewährter Rabatte.

    Ihre Kündigung wird erst dann wirksam, wenn die neue Krankenkasse eine Bestätigung an Ihren alten Versicherer geschickt hat. Geschieht das nicht, bleiben Sie automatisch in der bestehenden Grundversicherung.

    Kein Wechsel bei Zahlungsrückständen

    Für säumige Versicherte, die sich im Zahlungsrückstand befinden, gelten grundsätzlich gesonderte Bedingungen. So ist die Kündigung zunächst unter Einhaltung der üblichen Fristen zum 31. Dezember beziehungsweise 30. Juni möglich.

    Wirksam wird eine solche Kündigung jedoch erst dann, wenn die offenen Rechnungen bis zum letzten Tag der Laufzeit des alten Vertrages (31.12. oder 30.6.) vollumfänglich beglichen wurden. Geschieht das nicht, ist die Kündigung unwirksam. Ein Wechsel der Krankenkasse ist dann nicht möglich und es gelten erneut die offiziellen Kündigungstermine unter den genannten Voraussetzungen.

    Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung Ihrer Krankenkasse? Wir sind gerne für Sie da!

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      Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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