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Kündigungsgründe

Gründe zur Kündigung der Krankenkasse

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Kündigungsgründe

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht verschiedene Gründe und Varianten für eine Kündigung vor. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zum Vorgehen und wertvolle Tipps zur korrekten Kündigung.

Kündigung nach einer Prämienanpassung

Im Fall einer Prämienanpassung haben Sie abhängig von der Krankenkasse das Recht, innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Die Frist bezieht sich auf das Datum des Erhalts der Information zur Prämienänderung. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Angenommen, Sie erhalten im Juni 2025 einen Bescheid, dass Ihre Prämie erhöht wird. Dann dürfen Sie Ihre Zusatzversicherung innerhalb der nächsten 30 Tage kündigen. Gleiches gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Prämie reduziert wird.

Grundsätzlich muss eine Veränderung der Beitragshöhe vorliegen, damit ein Kündigungsrecht besteht. Für alle anderen Verträge zur Zusatzversicherung gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten, wobei die Auflösung jeweils zum Jahresbeginn möglich ist. Ausgenommen sind Verträge mit einer festen Laufzeit.

Kündigung nach einem Schadensfall

Hat Ihre Zusatzversicherung nach einem Schadensfall eine Leistung erbracht, dürfen Sie diese kündigen. Dafür gibt es eine festgelegte Frist von 14 Tagen nach dem Eintreffen der Rückerstattung.

Das Vorgehen ist dabei folgendermassen: Üblicherweise zahlen Sie den Rechnungsbetrag für die erhaltene Leistung zunächst selbst. Danach reichen Sie den erhaltenen Rückforderungsbeleg bei Ihrer Krankenversicherung ein. Diese überweist den erstattungsfähigen Betrag dann auf Ihr Konto. Ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs beginnt Ihre Frist zur Kündigung nach einem Schadensfall: Ihr Schreiben muss innerhalb der nächsten 14 Tage beim Versicherer eingehen.

Kündigung nach Vertragsablauf

Wenn Ihre Zusatzversicherung zum Ende des Jahres ausläuft, dürfen Sie diese kündigen. In den meisten Fällen ist dafür eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Doch Vorsicht: Einige Krankenkassen vereinbaren auch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Zur Verdeutlichung zwei Beispiele: Im Fall einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihr Schreiben spätestens Ende September bei der Kasse eingehen. Sind hingegen sechs Monate vereinbart, ist eine Kündigung nach Vertragsablauf bis spätestens Ende Juni zum nächsten Jahresbeginn möglich.

In unserer Rubrik „Kündigungsfristen“ finden Sie eine Tabelle mit den entsprechenden Fristen der jeweiligen Versicherer.

Benötigen Sie Hilfe bei der Kündigung Ihrer Krankenkasse? Wir sind gerne für Sie da!

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