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Kranken­versicherung für Ausländer in der Schweiz

So funktioniert die Kranken­versicherung für Zugezogene

Wie Sie schnell und einfach die passende Krankenkasse finden und reibungslos abschliessen.

  • Beste Krankenversicherung für Ihren Bedarf ermitteln
  • Kostenfrei Vergleichsangebote erhalten
  • Sie wählen Ihre passende Police – ohne unnötigen Aufwand
  • Unkomplizierter Abschluss oder Versicherungswechsel
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Themenübersicht
  • Grundversicherung
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Ohne administrativen Aufwand die neue Krankenversicherung abschliessen

Zuzügler in die Schweiz sind verpflichtet eine Krankenversicherung innerhalb der bestehenden Anmeldefrist abzuschliessen. Da die Leistungen der Grundversicherung zwar bei allen Anbietern gleich sind, die Höhe der monatlichen Prämie aber deutlich variiert, lohnt es sich, vor Abschluss einer solchen Versicherung einen Vergleich vorzunehmen.

Mit dem kostenlosen Versicherungsvergleich von 1A-Versichert sind Zugezogene auf der sicheren Seite: Wir finden die günstigste Krankenversicherung für Ihren Bedarf und sorgen für eine reibungslose Abwicklung – für einen sorgenfreien Start in Ihrem neuen Zuhause!

Mit 1A-Versichert kostenfrei und unkompliziert zur neuen Versicherung

Ermittlung Ihres Bedarfs

Ermittlung Ihres Bedarfs

Eine gute Kranken­versicherung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen: Welches Modell ist für Sie geeignet? Welche Krankenkasse bietet günstige Prämien? Unsere Berater nehmen sich ausreichend Zeit Ihre individuelle Situation zu analysieren.

Krankenkassen­vergleich

Krankenkassen­vergleich

Auf Basis Ihres Bedarfs erstellen wir im Anschluss eine Liste mit Vergleichs­angeboten, aus denen Sie Ihren Favoriten wählen können. Dabei stehen wir Ihnen beratend zur Seite und klären über mögliche Vor- und Nachteile auf.

Reibungslose Abwicklung

Reibungslose Abwicklung

Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Krankenkasse und ersparen Ihnen Zeit und Aufwand - während Sie sicher sein können, optimal versichert zu sein.

Sie benötigen Hilfe in Sachen Kranken­­­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!

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    Übersicht Kranken­versicherung für Zugezogene

    Neu in der Schweiz

    Wenn Sie neu in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie sich versichern.

    Anmeldefrist

    Sie sollten sich spätestens drei Monaten nach der Einreise versichert haben.

    Passende Police

    Welche Kranken­versicherung ist die Richtige für Sie und Ihre Familie?

    Ausnahmen

    In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen von der Anmeldefrist.

    Noch Fragen?

    Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.

    Krankenversicherung für Ausländer in der Schweiz

    Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Zugezogene in der Schweiz krankenversichert sein. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Einreise oder mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Für Grenzgänger bestehen gesonderte Regelungen, diese haben die Wahl ob sie sich in ihrem Herkunftsland oder in der Schweiz versichern.

    Finden Sie die passende Krankenversicherung

    Erhalten Sie einen aktuellen Vergleich führender Kranken­­versicherungen der Schweiz kostenlos und unverbindlich.

    Zum Vergleich

    Was passiert mit meiner bestehenden Versicherung?

    Personen, die neu in der Schweiz leben und zum Beispiel einer deutschen privaten Krankenversicherung angeschlossen sind, müssen folgendes beachten: Es besteht generell die Pflicht, sich in der Schweiz zu versichern. Das wird im dritten Artikel des Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Demnach müssen alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz innerhalb einer Anmeldefrist eine Krankenversicherung abschliessen. Daher wird diese auch als obligatorische (verpflichtende) Krankenversicherung bezeichnet.

    Erst dann sind Sie bei gesundheitlichen Anliegen, zum Beispiel nach Unfällen, bei Krankheiten und in der Mutterschaft, geschützt. Die Neunanmeldung ist auch dann unverzichtbar, wenn Sie in Deutschland privat versichert sind.

    3 Monate Frist zur Anmeldung bei einer Krankenkasse

    Wenn Sie neu in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei einer Krankenkasse versichern. Diese Frist beträgt drei Monate. Sie beginnt an dem Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben und Ihnen die Wohnsitzbescheinigung oder ein Ausländerausweis L, B oder C in der Einwohnerkontrolle ausgestellt wurde.

    Beachten Sie, dass Sie im Fall einer verpassten Frist keinen rückwirkenden Versicherungsschutz geniessen. Zudem müssen Sie für eine verspätete Anmeldung (ausgenommen sind begründete Fälle) einen Zuschlag zur Prämie entrichten. Die genaue Regelung ist im fünften Artikel des KVG nachzulesen.

    Sie müssen Prämien nachzahlen, obwohl Sie sich fristgerecht angemeldet haben?
    Einreise zur Mitte des Monats – besteht ein Anspruch auf Vergünstigung?

    Sie müssen Prämien nachzahlen, obwohl Sie sich fristgerecht angemeldet haben?

    Die Anmeldefrist ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit, um eine geeignete Krankenversicherung zu finden. Ihr Versicherungsschutz beginnt prinzipiell nicht mit der Unterzeichnung des Vertrags, sondern (bei fristgerechtem Abschluss) am ersten Tag Ihres Aufenthalts in der Schweiz. Das heisst: Sie geniessen einen unterbrechungsfreien Schutz. Aus dem gleichen Grund wird die Prämie von Beginn an erhoben.

    Im Detail bedeutet das: Sollten Sie sich nach zwei Wochen für eine Krankenkasse entschieden haben, sind Sie für die ersten 14 Tage rückwirkend geschützt und müssen dafür zahlen. Finanziell ist es daher egal, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Anmeldefrist Sie einen Versicherungsvertrag unterzeichnen – die Kosten für die Versicherungsprämie ist jeweils gleich.

    Einreise zur Mitte des Monats – besteht ein Anspruch auf Vergünstigung?

    In der Schweiz werden Versicherungsprämien grundsätzlich monatlich berechnet. Sätze für einzelne Tage sind im System nicht vorgesehen. Für die Einreise zu einem Datum in der Mitte des Monats müssen Sie deshalb die volle Prämie entrichten. Eine anteilige Bezahlung ist nicht möglich. Aus Kostensicht ist es deshalb unerheblich, zu welchem Termin innerhalb eines Monats Sie in die Schweiz gezogen sind.

    Relevant ist das Einreisedatum allerdings für die Deckung: Sie beginnt mit dem ersten Tag des Aufenthalts. Die genauen Regelungen sind Artikel 5.1 der Versicherungsbedingungen für die obligatorische Grundversicherung zu entnehmen.

    Die passende Kranken­versicherung finden

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    Sobald die neuen Prämien veröffentlicht wurden, werden Sie informiert.

    Die Grundversicherung bietet zwar gleiche Leistungen für alle – trotzdem bestehen in den Prämien deutliche Unterschiede. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Angebote der verschiedenen Krankenversicherer zu vergleichen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie für den gleichen Leistungsumfang nicht unnötig viel bezahlen – nur weil Sie sich für einen „teureren“ Versicherer entschieden haben.

    Welche Anbieter von Krankenversicherungen gibt es?

    Rund 50 Krankenkassen bieten in der Schweiz Krankenversicherungen an. Zu diesen zählen die Assura, CSS, SWICA, Helsana, CONCORDIA, Visana, KPT, Mutuel, Sanitas, Philos, Arcosana, Avenir, Easy Sana, Progrès, INTRAS, Atupri und die SUPRA. Auch die ÖKK, Sympany, Agrisano, Sanagate, EGK, PROVITA, Sana24, Vivacare, Aquilana, Compact, Sodalis, Luzerner Hinterland, Sumiswalder, SLKK, Kolping, AMB, Galenos, KVF, Birchmeier, Wädenswil, Rhenusana, Glarner, KluG, Steffisburg, KMU, Moove, d’Entremont, Visperterminen, Einsiedeln, Vita Surselva, Sanavals, Malsauns, Stoffel, Simplon, Ingenbohl und Turbenthal führen die Grundversicherung in ihrem Angebot.

    assura-logo
    CSS Versicherung AG
    Swica Krankenversicherung
    Helsana Zusatzversicherungen AG
    Concordia
    Visana Versicherungen AG
    Groupe Mutuel Assurances
    Sanitas Privatversicherungen AG
    Sympany
    Innova Versicherungen AG
    ÖKK-Versicherungen AG
    Sanagate Krankenkasse

    Welche Versicherer bietet die günstigsten Prämien?

    Da die Krankenkassenprämie nicht nur vom Anbieter, sondern auch von Faktoren wie Wohnort, Franchise und Modell abhängig ist, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Stattdessen muss die günstigste Prämie für jeden Versicherten individuell berechnet werden. Mit unserem Prämienrechner ist das kein Problem: In nur einer Minute können Sie die günstigste Krankenkasse für Ihren Bedarf ermitteln.

    1a-logo_tipp

    Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl der passenden Krankenversicherung?

    Als Verbraucher ist es mitunter nicht so leicht sich im Dschungel von Anbietern, Franchisen und Modellen zurecht zu finden – insbesondere wenn man mit einem neuen Versicherungssystem konfrontiert ist. Hilfe bietet hier die Expertise von 1A-Versichert: Wir analysieren Ihren individuellen Bedarf, kennen den Markt und finden zielsicher die Krankenversicherung, die am besten zu Ihnen passt.

    Jetzt umfassenden Vergleich der Schweizer Krankenkassen gratis anfordern!

    • Zeitnahe Kontaktaufnahme durch unsere Cicero-zertifizierten Experten
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    Ausnahmen für einen Aufschub der Anmeldefrist

    Im Schweizer Recht sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen, in denen Sie keine obligatorische Grundversicherung abschliessen müssen. Diese gelten unter anderem für folgende Personengruppen:

    • Rentnerinnen und Rentner, die ihre Rente ausschliesslich aus einem EU- oder EFTA-Staat beziehen.
    • Erwerbstätige, die in der EU oder einem EFTA-Staat beschäftigt sind.
    • Studierende, die sich temporär in der Schweiz aufhalten und gleichwertig versichert sind.
    • Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie Personal von Botschaften und Konsulaten. Gegebenenfalls gelten die Ausnahmen auch für deren Familienangehörige.

    Alle anderen Zuzügler sind verpflichtet innerhalb der gegebenen Anmeldefrist eine Krankenversicherung abzuschliessen – ausser sie kommen für einen Aufschub in Frage:

    In diesen Fällen ist ein Aufschub der Anmeldefrist möglich

    Krankenversicherung Ausländer SchweizWenn Sie über einen Auslandsversicherungsschutz bei einer auswärtigen (zum Beispiel einer deutschen) Versicherung verfügen, könnte sich eine Doppelversicherung ergeben. Das Schweizer Gesetz sieht deshalb Ausnahmen für einen Aufschub der Anmeldefrist vor. Diese sind jedoch an enge Vorgaben gebunden:

    • Der oder die Versicherte muss über einen äquivalenten Versicherungsschutz verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist zusammen mit der Austrittsbestätigung des Versicherers vorzulegen.
    • Zugleich muss das Antragsformular für die Grundversicherung ausgefüllt werden. Dann ist nach Prüfung ein Aufschub des Versicherungsbeginns um maximal drei Monate möglich. Entsprechend würden die Prämienzahlungen später starten.

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    Gut zu wissen

    Beachten Sie, dass dieses Vorgehen nur für Privatversicherungen im Ausland gilt. Die staatliche Krankenversicherung im Ausland kann nicht verlängert werden, da sie mit dem Tag der Ausreise endet.

    Noch Fragen?

    Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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    Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 18:30 Uhr 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (10 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5 Sternen)

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