Prämienerhöhungen können während des laufenden Versicherungsjahres unter Umständen vorkommen – egal ob Grundversicherung oder Zusatzversicherung. Allerdings müssen Versicherungsgesellschaften diese den Versicherten im Vorfeld mitteilen und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, Versicherte können die bestehende Versicherung vor Wirksamkeit der Erhöhung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Je nach Art der Versicherung, Grund- oder Zusatzversicherung, gibt es einige Besonderheiten beim Versicherungswechsel zu beachten: