Prämienerhöhungen können während des laufenden Versicherungsjahres unter Umständen vorkommen – egal ob Grundversicherung oder Zusatzversicherung. Allerdings müssen Versicherungsgesellschaften diese den Versicherten im Vorfeld mitteilen und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, Versicherte können die bestehende Versicherung vor Wirksamkeit der Erhöhung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Je nach Art der Versicherung, Grund- oder Zusatzversicherung, gibt es einige Besonderheiten beim Versicherungswechsel zu beachten:








Vielleicht möchten Sie kündigen, auch wenn die Krankenkassenprämie nicht erhöht wurde. Das ist normalerweise 3 Monate bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich – allerdings nur, wenn Sie nicht von vornherein eine Vertragslaufzeit vereinbart haben, die länger als ein Jahr dauert.
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