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Wechsel bei Prämien­erhöhung

Kündigungs­recht bei Erhöhung der Prämien

Unkompliziert und stressfrei die Police wechseln - mit dem praktischen Wechselservice.

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Sonder­kündigungsrecht bei Prämien­erhöhung

Prämienerhöhungen können während des laufenden Versicherungsjahres unter Umständen vorkommen – egal ob Grundversicherung oder Zusatzversicherung. Allerdings müssen Versicherungsgesellschaften diese den Versicherten im Vorfeld mitteilen und räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet, Versicherte können die bestehende Versicherung vor Wirksamkeit der Erhöhung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Je nach Art der Versicherung, Grund- oder Zusatzversicherung, gibt es einige Besonderheiten beim Versicherungswechsel zu beachten:

Grundversicherung

Grundversicherung

Details zum Wechsel Ihrer Grundversicherung finden Sie hier.

Mehr erfahren

Zusatzversicherung

Zusatzversicherung

Details zum Wechsel Ihrer Zusatzversicherung finden Sie hier.

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Prämien­erhöhung in der Grund­versicherung

Prämienerhöhungen in der Grundversicherung sind grundsätzlich auf jeden Monatsersten möglich, allerdings erst dann, wenn die Prämien vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) freigegeben wurden. Plant Ihre Versicherungsgesellschaft die Erhöhung Ihrer monatlichen Prämie, muss sie diese mindestens zwei Monate im Vorfeld durch ein entsprechendes Schreiben ankündigen.

Anschliessend haben Versicherte die Möglichkeit die bestehende Police zum Beginn der Prämienerhöhung aufzulösen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

Prämien­erhöhung in der Zusatz­versicherung

Hat Ihre Krankenkasse Sie von einer Prämienerhöhung für die Zusatzversicherung in Kenntnis gesetzt, können Sie die Zusatzversicherung auflösen, sobald die Erhöhung wirksam wird. Die Fristen können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Bei einigen Kassen ist die Auflösung nur zum Ende einer Versicherungsperiode möglich.

praemienerhoehungVielleicht möchten Sie kündigen, auch wenn die Krankenkassenprämie nicht erhöht wurde. Das ist normalerweise 3 Monate bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich – allerdings nur, wenn Sie nicht von vornherein eine Vertragslaufzeit vereinbart haben, die länger als ein Jahr dauert.

Die Zusatzversicherung sollten Sie jedoch nur dann kündigen, wenn Sie bereits bei Ihrer neuen Kasse unter Vertrag stehen. Falls die Prämie wegen des fortgeschrittenen Alters erhöht wurde, können Sie die Zusatzversicherung dennoch wechseln. Ohne eine Prämienerhöhung müssten Sie sich allerdings nach den Regeln der betreffenden Versicherung richten.

Steht Ihnen eine Prämienerhöhung bevor? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten!

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