Ob aufgrund einer Prämienerhöhung oder weil ein anderer Versicherer ein besseres Angebot offeriert – der Wechsel einer Zusatzversicherung kann sich finanziell durchaus lohnen. Trotzdem schrecken viele Schweizer davor zurück, häufig weil sie sich vor dem bürokratischen Aufwand fürchten. Hilfe bietet hier Wechselservice von 1A-Versichert: Wir analysieren gezielt ihre Versicherungssituation, ermitteln eine passende neue Police und übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter. So sind Sie stets bestens abgesichert – und das ohne Versicherungslücke!
Zusatzversicherung wechseln
So funktioniert der Wechsel Ihrer Zusatzversicherung
Unkompliziert und stressfrei die Police wechseln - kein Problem mit dem praktischen Wechselservice:
- Analyse Ihrer aktuellen Versicherungssituation
- Umfassender Versicherungsvergleich zur Ermittlung der passenden neuen Police
- Fristgerechte Kündigung der bestehenden Police
- Unkomplizierter Versicherungswechsel
Der Wechselservice von 1A-Versichert
Übersicht Wechsel Zusatzversicherung
Der Wechsel einer Zusatzversicherung erfolgt in 4 Schritten.
Zum Vetragsende sollte jede Police auf Ihren Nutzen geprüft werden.
Sie benötigen weitere Informationen zum Thema? Nehmen Sie Kontakt auf.
Wechsel der Zusatzversicherung
Der wichtigste Faktor, den es beim Wechsel einer Zusatzversicherung zu beachten gilt, ist die fehlende Aufnahmepflicht: Bei freiwilligen Zusatzversicherungen besteht keine Verpflichtung für die Kasse, Sie aufzunehmen.
Die Krankenkassen können ausserdem Vorbehalte anmelden, beispielsweise um bestehende Krankheiten vom Versicherungsschutz auszuschliessen. Die beantragte Versicherung kann auch ganz abgelehnt werden, wie zum Beispiel aufgrund eines hohen Alters. Aus diesem Grund sollte man vor der Kündigung der bestehenden Zusatzversicherung immer die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers abwarten.
Im Idealfall erfolgt der Wechsel einer Zusatzversicherung in 4 Schritten:
1 Neue passende Police ermitteln
Haben Sie sich dafür entschieden Ihre Zusatzversicherungs-Police zu wechseln, gilt es im ersten Schritt eine passende Alternative zu ermitteln. Hier empfiehlt sich ein umfassender Vergleich, damit Sie das Angebot wählen, das nicht nur preislich sondern auch im Hinblick auf die gebotenen Leistungen zu Ihnen passt.
2 Zusage abwarten
Haben Sie sich für eine Police entschieden, stellen Sie bei Ihrem neuen Zusatzversicherer einen Aufnahmeantrag, der mit einer Gesundheitsprüfung einhergeht. Kommen Sie für die gewünschte Police in Frage, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres neuen Anbieters.
3 Kündigung der bestehenden Offerte
Die Kündigung Ihrer bisherigen Police sollte immer erst erfolgen, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung Ihres neuen Versicherers haben. Andernfalls kann es bei einer Ablehnung des neuen Anbieters vorkommen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig verlieren.
4 Inkrafttreten der neuen Versicherung
Gehen die Kündigung der bestehenden Police und das Startdatum der neuen Versicherung nahtlos ineinander über, können Sie sicher sein, dass Sie einen durchgängigen Versicherungsschutz geniessen.
Wann lohnt es sich die Zusatzversicherung zu wechseln?
Der Wechsel einer Zusatzversicherung lohnt sich zumeist dann, wenn sich die Prämie erhöht. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Bis 30 Tage nach der Ankündigung der Prämienerhöhung, bei einigen Kassen bis zum Ende des Versicherungsjahres, haben Sie Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dies gilt auch, wenn die Prämien aufgrund Ihres Alters ansteigen.
Ein Wechsel kann sich zudem lohnen, wenn Sie bei einem anderen Anbieter ein deutlich besseres Angebot gefunden haben. In diesem Fall greift die reguläre Kündigung: Das heisst, die Kündigung der Police ist bis zu 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres möglich. Ausnahmen bilden Verträge mit vereinbarter fester Dauer.
Noch Fragen?
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.
Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 18:57 Uhr