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Ihre Steuererklärung 2024 für Schüpfheim ideal ausfüllen lassen und sparen.

Ihre Vorteile mit 1A Steuerberatung Schüpfheim:

Steuererklärung 2024 günstig ausfüllen lassen
Laufende Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Alle Kosten richtig von der Steuer abziehen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice

Vielen Dank. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Email an uns wenden.

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Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Alle Steuerabzüge richtig anwenden und profitieren
Günstiger Service mit echtem Mehrwert

Steuererklärung 2024 für Schüpfheim richtig ausfüllen

Unser Service für Angestellte, Immobilienbesitzer und Selbstständige

Die Verpflichtung zur ordnungsgemässen Abgabe der Einkommensteuererklärung verlangt das korrekte Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Unsere Steuerberater für Schüpfheim sind exakt darauf spezialisiert. Unsere Steuerexperten fertigen Ihre Einkommensteuererklärung 2024 professionell an und halten Fristen und Termine jederzeit à jour! 1A-versichert.ch gewährleistet Ihnen nicht nur das richtige Ausfüllen der Steuererklärung 2024, sondern auch eine persönliche, kundennahe Beratung mit echtem Mehrwert.

Für Angestellte

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Die Steuererklärung Schüpfheim 2024 für Angestellte optimal ausfüllen

Für Immobilienbesitzer

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Die Steuererklärung Schüpfheim 2024 für Besitzer von Eigenheim und Immobilien optimal ausfüllen

Für Selbstständige

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Die Steuererklärung Schüpfheim 2024 für Selbstständige optimal ausfüllen

Steuererklärung ausfüllen lassen Tipps & Tricks zum Steuern sparen

Einfach. Vertrauenswürdig. Kompetent.

Warum lohnt es sich die 1A Steuerberatung Schüpfheim zu beauftragen?

Sie würden Ihre Steuererklärung für Schüpfheim 2024 besser von Fachpersonen ausfüllen zu lassen? Sie wollen lästige Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vermeiden und obendrein alle Abzüge nutzen? Wir sind Ihr fachkundiger Partner Schüpfheim für Steuererklärungen und Steuerberatung. Sie sparen bares Geld und Nerven in dem Sie die Einkommensteuererklärung 2024von einem unserer erfahrenen Steuerberater für Schüpfheim professionell ausfüllen lassen.

Rundum-Sorglos-Service für Ihre Steuererklärung
Ausfüllen, optimieren und einreichen lassen – schon ab 95 Franken!
Professioneller Steuerberater-Service für Schüpfheim
Steuererklärung 2024 richtig und fristgerecht ausfüllen lassen
Geringe Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung 2024
Professionelle Steuer- und Finanzberatung aus einer Hand

Rundum-Sorglos-Service für Ihre Steuererklärung

Um Ihre Einkommensteuererklärung für Schüpfheim optimal ausfüllen zu lassen, genügt es, wenn sie uns Ihre Unterlagen zur Abarbeitung übergeben. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie! Nach Absprache mit Ihnen konzipieren wir zügig die ausführliche Ausarbeitung Ihrer individuellen Steuererklärung 2024 für Schüpfheim. Zusätzlich profitieren Sie von unserem komfortablen Abhol- und Bringservice, sowie von einem kompetenten Ansprechpartner.

Ausfüllen, optimieren und einreichen lassen – schon ab 95 Franken!

Unsere bewährten Steuer- und Finanzdienstleister für die Gemeinde Schüpfheim verfügen über langjährige Erfahrung aus der Praxis und einen aktuellen Bildungsstand. Ihre Einkommensteuererklärung wird korrekt und zügig erstellt. Selbst die Abgabe beim Steueramt können unsere Mitarbeiter für Sie übernehmen. Im Normalfall erhalten Sie Ihre optimierte Steuererklärung schon innerhalb sieben Tagen in Gänze ausgefüllt zurück. Diesen Komplettservice erhalten Sie bereits ab 95 Franken!

Professioneller Steuerberater-Service für Schüpfheim

Ausschließlich durch die Kenntnis des heutigen Steuerrechts, kann eine ideale Steuerberatung garantiert werden. Eine fachmännische Steuerberatung macht sich bezahlt und lohnt sich für Privatpersonen und Selbstständige. Beim Ausfüllen der Steuererklärung für Schüpfheim offerieren sich zahlreiche verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

In dem alle Abzüge in Anspruch genommen werden, kann man die Gesamtsteuerlast optimal vermindern. Um das beste Resultat zu erreichen, ist es substanziell, alle steuerlich relevanten Einzelheiten zu identifizieren und zu beachten. In diesem Zusammenhang ist unser Steuerberater Ihnen behilflich.

Steuererklärung 2024 richtig und fristgerecht ausfüllen lassen

Je besser Ihre Dokumente vorbereitet sind, umso effizienter können sich unsere Steuerexperten um Optimierungspotentiale und das korrekte Ausfüllen kümmern. Wenn Sie uns Ihre Informationen möglichst vollständig und gut geordnet übergeben, können unsere Steuerberater die Einkommensteuererklärung ideal verarbeiten.

Mit unserem Steuererklärungs-Servicefür Schüpfheim ist die fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärung besonders einfach. Unsere bewährten Steuerberater kümmern sich um die gesamte Steuererklärung für Schüpfheim 2024 und bewirken, dass diese auch termingemäss bei dem Steueramt Luzern ankommt. Sparen Sie kostbare Zeit, mit der Garantie, dass Ihre Steuererklärung präzise ausgefüllt, mit Ihnen besprochen und rechtzeitig der zuständigen Steuerbehörde zugestellt wird!

Als Treuhänder kümmern wir uns allumfassend um die steuerlichen Angelegenheiten unserer Kunden. Wir berücksichtigen alle ersichtlichen Möglichkeiten für Steuerabzüge. Unsere Steuer- und Finanzexperten für Schüpfheim garantieren Ihnen einen raschen und kompetenten Service zum günstigen Preis.

Geringe Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung 2024

Abhängig von der Lückenlosigkeit der eingereichten Informationen und dem Umfang der Steuererklärung, können die Preise ein wenig variieren. Letztes Jahr lagen unsere Servicekosten für das Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung im Grossraum Luzern durchschnittlich bei rund 100 Franken. Einfache Ausführungen können wir Ihnen bereits ab 95 Franken anbieten, komplexere Ausführungen ab 145 Franken.

Spezifischere Angaben zu Arbeitsaufwand und Kosten erhalten Sie auf Anfrage. Es genügt, wenn sie hierzu ein kostenloses Angebot für die Steuerberatung in Schüpfheim anfordern. Unsere Steuerberater können sich dann bei Ihnen melden und auch einen Fixpreis mit Ihnen vereinbaren.

Professionelle Steuer- und Finanzberatung aus einer Hand

Unsere Zielsetzung ist es, Ihnen den bestmöglichen Steuererklärungs-Service für Schüpfheim zu bieten! Wir wollen, dass Sie gänzlich zufrieden mit unseren Dienstleistungen sind und uns gerne weiter empfehlen. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns Antworten auf offene Steuer- und Finanzfragen. Sollten Sie offene Fragen bezüglich Ihrer Steuererklärung in Schüpfheim haben, kontaktieren Sie gerne unsere Berater. Wir kümmern uns gerne um Ihre steuerlichen Anliegen – einfach, vertrauenswürdig und kompetent.

Unsere Steuerberater verfügen über die neueste Steuer-Software, die mit dafür sorgt, dass Ihre Steuererklärung professionell und nach den neuesten Regelungen ausgefüllt wird. Unsere Finanzexperten sind Cicero-zertifiziert. Von dem Abhol-und Bringservice für Ihre Unterlagen, über die fachmännische Ausarbeitung Ihrer Steuererklärung, bis hin zu einer Finanzberatung mit echtem Mehrwert – unsere Berater arbeiten stets nach dem Bestreben, Ihnen die Abgabe einer optimalen Steuererklärung so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.

Wie kann man Steuern sparen in Schüpfheim?

19 Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2024

Hier finden Sie unsere Tipps und Tricks, wie man bei der Steuererklärung 2024 in Schüpfheim richtig sparen kann. Unsere Checkliste zeigt auf, welche Kosten beim Ausfüllen der Steuererklärung Schüpfheim 2024 unter Beachtung der Vorschriften abgezogen werden können. So lässt sich so einiges bei den Steuern sparen und Ihnen bleibt deutlich mehr Geld zur freien Verfügung.

1. Fahrtkosten für den Arbeitsweg
2. Berufsauslagen und Zusatzkosten
3. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 3a
4. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 2
5. Prämien der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung
6. Kosten für Ausbildung und Weiterbildung
7. Auswärtige Verpflegung
8. Krankheitskosten, Unfallkosten, Heilungskosten
9. Schulden und Kreditzinsen
10. Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehepartner
11. Kosten für Kinderbetreuung
12. Sozialabzug für minderjährige Kinder
13. Ehegatten- und Kindesunterhalt
14. Sparzinsen und Bankzinsen
15. Verrechnungssteuern für Zinsen
16. Spendenbeiträge an gemeinnützige Organisationen
17. Spendenbeiträge an politische Parteien
18. Behinderungsbedingte Mehrkosten
19. Privates Büro / Home-Office

1. Fahrtkosten für den Arbeitsweg

Fahrtkosten zur Arbeitsstelle können steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten zur Arbeit können in vielen Fällen von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ÖV entstanden sein. Bei der Verrechnung der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von insgesamt 3000 Franken.

2. Berufsauslagen und Zusatzkosten

Allfällige Berufsauslagen können steuerlich geltend gemacht werden. Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Berufsbekleidung, Arbeitsmittel, Geräte und mit der Arbeit verbundene Servicekosten. Berufsauslagen für welche ein Pauschalbetrag gilt, können ohne gesonderte Nachweise von der Steuer abgezogen werden. Bei der direkten Bundessteuer kann von 3% des Nettolohns ausgegangen werden. Der Maximalabzug von 4000 Franken darf hierbei aber nicht überschritten werden.

Wenn die angefallenen, beruflichen Zusatzkosten die Höhe der Pauschalbeträge überschreiten, ist es möglich, auch die Mehrkosten steuerlich wirksam zu machen – mit den entsprechenden Nachweisen.

3. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a (dritte Säule) können steuerlich geltend gemacht werden. Angestellte können die Beträge, die in die Säule 3a eingezahlt wurden, bis zu einem Maximalbetrag von rund 7’056 Franken von der Einkommensteuer abziehen. Für Selbstständige die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, gilt ein Maximalbetrag von 35’280 Franken.

Tipp: Es ist in jedem Fall lohnenswert, möglichst jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Die eingezahlten Beträge für die Vorsorge lohnen sich gleich doppelt. So hat man nicht nur mehr Geld im Alter zur Verfügung, durch die hohen Abzüge lässt sich damit auch die aktuelle Steuerlast erheblich minimieren.

Wenn Sie mehr über die spezifischen Bestimmungen und Abzugsmöglichkeiten für Einzahlungen in die Säule 3a erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an unseren Steuerberater für Schüpfheim. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sie durch eingezahlte Beträge in die dritte Säule bei den Steuern sparen können.

4. Vorsorgekosten Pensionskasse Säule 2

Einzahlungen in die Pensionskasse (zweite Säule) können steuerlich geltend gemacht werden. Wer Lücken in der Pensionskasse durch freiwillige Einzahlungen verringert oder gänzlich geschlossen hat, kann Einzahlungsbeträge verrechnen und dadurch Steuern sparen. Die Einzahlungen zur Schliessung von Lücken in der zweiten Säule können bis zu einem festgelegten Maximalbetrag abgezogen werden. Der zulässige Maximalbetrag steht in Ihrem Pensionskassenausweis.

5. Prämien der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung

Prämien für die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Lebensversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Die Krankenkassenprämien werden hierbei indirekt über einen Pauschalabzug von der Steuer abgezogen werden. Die Maximalbeträge variieren nach steuerlichen Rahmenbedingungen, Familienstand und Wohnort. Ein direkter Abzug der Krankenkassenprämie ist nicht zulässig, auch ein Abzug der Zusatzversicherungspämien ist nicht möglich.

Gezahlte Beiträge in die Unfallversicherung zählen als Vorsorgeaufwendung. Somit können die Kosten für die Unfallversicherung üblicherweise als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgezogen werden – sofern geltende Maximalbeträge nicht bereits ausgeschöpft wurden.

Bezahlte Prämien für eine Lebensversicherung (Säule 3b) können indirekt über einen Pauschalabzug von der Steuer abgezogen werden. Wichtig ist auch hier, dass zulässige Maximalbeträge nicht überschritten werden.

6. Kosten für Ausbildung und Weiterbildung

Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Betrag für Ausbildung und Weiterbildung darf 12’000 Franken nicht überschreiten. Allerdings gibt es auch hier einige Details zu beachten. Nicht alle angefallenen Ausbildungskosten sind auch gleichzeitig berechtigt für einen steuerlichen Abzug. Typische Ausbildungskosten, die in der Regel nicht erstattet werden können, sind Kosten für eine Lehre oder ein Erststudium.

7. Auswärtige Verpflegung

Berufsbedingte Verpflegungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Verpflegungskosten für die Arbeit können in vielen Fällen von der Steuer abgezogen werden. Ist es allerdings zumutbar, dass man ebenso zu Hause hätte essen können, so sind Kosten für eine auswärtige Verpflegung in der Regel nicht abzugsfähig. Ausschlaggebend hierfür ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.

Für Hauptmahlzeiten gelten Pauschalbeträge von je 15 Franken, beziehungsweise 7.50 Franken – je nach dem, ob Angestellte den vollen Preis einer Mahlzeit entrichten mussten, oder ob es sich dabei um eine vom Arbeitgeber verbilligte Mahlzeit handelt. Bei den Verpflegungskosten gibt es auch weitere Details zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Abziehen der Verpflegungskosten auch abgelehnt werden.

8. Krankheitskosten, Unfallkosten, Heilungskosten

Krankheitskosten die aus dem eigenen Portmonee gezahlt wurden können steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gilt, dass die getätigten Ausgaben dabei einen festgelegten Prozentsatz des Nettoeinkommens (z.b. 5%) überschreiten müssen, um abzugsfähig zu sein. Solche privat bezahlten medizinischen Kosten können etwa durch Zahnarztbesuche oder erhöhte Ausgaben aufgrund von Gesundheitsproblemen entstanden sein.

Welche Maximalbeträge für Krankheits- und Heilungskosten im Kanton Luzern aktuell gültig sind, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Steuerbehörde für Schüpfheim.

9. Schulden und Kreditzinsen

Darlehenszinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Wer Kredite bei der Bank aufgenommen hat, kann die angefallenen Schuldzinsen von der Einkommensteuer abziehen. Abzugsfähige Schuldzinsen können z.b. durch Hypotheken, Bankkredite und auch durch Inanspruchnahme privater Darlehen entstanden sein. Wichtig hierbei ist, dass jeweils nur die angefallenen Zinsen geltend gemacht werden, jedoch nicht die Rückzahlung von Darlehensbeträgen.

Wenn ein Auto über die Aufnahme eines Kredites finanziert wurde, können die angefallenen Darlehenszinsen verrechnet werden. Handelt es sich aber um einen Leasingvertrag, ist dieser Abzug nicht möglich.

10. Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehepartner

Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, können Sonderzüge steuerlich geltend gemacht werden. Wenn also  beide Ehegatten arbeiten gehen, so steht Ihnen der Zweiverdienerabzug zu. Je nach Wohnort gibt es festgelegte Maximalbeträge zu berücksichtigen. Bei der direkten Bundessteuer beläuft sich der Maximalbetrag auf 13’400 Franken.

11. Kosten für Kinderbetreuung

Angefallene Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern können steuerlich geltend gemacht werden. Typischerweise können die Kosten für Kinderkrippe und Tagesmütter von der Steuer abgezogen werden. Hierbei dürfen festgelegte Maximalbeträge nicht überschritten werden.

12. Sozialabzug für minderjährige Kinder

Eltern von minderjährigen Kindern können einen Sozialabzug geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Höhe des Abzuges je Kind 6500 Franken. Je nach Wohnort sind teils auch höhere Abzüge oder gesonderte Pauschalbeträge von der Steuer abzuziehen.

13. Ehegatten- und Kindesunterhalt

Angefallene Kosten für Alimente und Unterhaltszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl die geleisteten Zahlungen für den Kindesunterhalt wie auch die Ehegatten-Unterhaltszahlungen, an den Ex-Ehepartner können hierbei von der Steuer abgezogen werden.

14. Sparzinsen und Bankzinsen

Die Zinsen, die auf einem Guthabenkonto erwirtschaftet wurden, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sparzinsen entstanden in der Regel durch Guthaben auf herkömmlichen Bankkonten oder Sparkonten. Bei dem Abzug der Sparzinsen für die Bundessteuer, darf ein maximaler Abzug von 1700 Franken nicht überschritten werden.

15. Verrechnungssteuern für Zinsen

Eingezahlte Verrechnungssteuern für Bankguthaben können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn auf einem Guthabenkonto Zinsen gutgeschrieben wurden, so entspricht der Betrag in der Regel nur 65% der tatsächlich erwirtschafteten Zinsen. Die übrigen 35% führt die Bank an die Steuerverwaltung ab.

Wenn die betroffenen Konten bei der Steuererklärung angegeben werden, kann die Verrechnungssteuer zurückerstattet werden. Für eine richtige Buchung von Verrechnungssteuern gibt es noch weitere Details zu beachten – da Verrechnungssteuern auch durch andere Transaktionen anfallen können und zusätzlich festgelegte Grenzen für jeweilige Beträge gelten.

16. Spendenbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Spenden an gemeinnützige Institutionen und Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Getätigte Spenden an öffentliche und andere, ausschliesslich gemeinnützig tätige Organisationen, dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben von der Steuer abgezogen werden.

Hier sollte immer geprüft werden, ob die jeweilige Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, wie hoch der Betrag einer Spende mindestens und maximal sein darf und auch, ob Pauschalabzüge genutzt werden können. Welche Minimal- und Maximalbeträge für Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kanton Luzern aktuell gültig sind, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Steuerbehörde für Schüpfheim.

17. Spendenbeiträge an politische Parteien

Spenden an politische Parteien in der Schweiz und auch gezahlte Mitgliederbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2011 trat die neue Regelung in Kraft, nach welcher Privatpersonen aus allen Kantonen ihre gezahlten Mitgliederbeiträge, sowie Spenden an politische Parteien von der Steuer abziehen können.

Für die direkte Bundessteuer in der Schweiz wurde ein maximal abzugsfähiger Betrag von 10’000 Franken festgelegt. Den einzelnen Kantonen ist es aber gestattet, abweichende Maximalbeträge festzulegen. Welcher Maximalbetrag für Spenden an politische Parteien im Kanton Luzern aktuell gültig ist, erfahren Sie von unserem Steuerberater oder Ihrer zuständigen Steuerbehörde für Schüpfheim.

18. Behinderungsbedingte Mehrkosten

Behinderungsbedingte Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Anders als bei Krankheits- und Unfallkosten, können behinderungsbedingte Mehrkosten normalerweise in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden. Um diesen Abzug nutzen zu können, ist es Voraussetzung, dass die betreffende Person als „behinderte Person“ anerkannt wurde.

Nicht als behindert gelten Privatpersonen, die lediglich auf eine Sehhilfe, wie Brille oder Kontaktlinsen angewiesen sind und Ähnliches. Als behinderte Personen gelten in der Regel z.b. Bezüger von IV-Leistungen oder Hilflosenentschädigung. Abzugsfähig sind die behinderungsbedingten Mehrkosten, die selbst finanziert werden mussten – also die Kosten, die nicht mit einer Versicherung oder durch Hilfswerke abgedeckt werden konnten.

19. Privates Büro / Home-Office

Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer (Home-Office) können steuerlich geltend gemacht werden. Bei dem Abzug der Kosten für das private Arbeitszimmer gelten recht strenge Vorgaben:

Das Arbeitszimmer muss regelmässige Verwendung finden, was bedeutet, dass ein wesentlicher Anteil der beruflichen Arbeit im Home-Office stattfindet. Der Richtwert entspricht 40% eines Vollzeitpensums oder mehr. Die zweite Bedingung lautet, dass der Arbeitgeber keinen für die Arbeit geeigneten Raum zur Verfügung stellen konnte. Dritte Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird.

Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, lassen sich die anteilsmäßigen Kosten für das Zimmer von der Einkommensteuer abziehen.

Die Tipps für die Steuererklärung 2024 in Schüpfheim dienen ausschliesslich einer groben Orientierung. Die Tipps stellen keine rechtsverbindliche Steuerberatung dar und können auch keine individuelle Steuerberatung ersetzen.

Ihre Vorteile mit der 1A Steuerberatung

1. Wohnortsunabhängige Beratung

Bei Wunsch werden unsere Beratungen bei Ihnen vor Ort durchgeführt.

2. Checkliste

Unsere Checkliste garantiert die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

3. Fortlaufende Überwachung

Wir überwachen Ihre Steuersituation fortlaufend und optimieren falls nötig.

4. Einsprachen und Kontakt zu den Steuerämtern

Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit den Behörden.

5. Alles aus einer Hand

Vom Auftrag bis zur definitiven Steuereinschätzung stehen wir an Ihrer Seite.

Diese Unterlagen benötigt der Steuerberater

Ihre Checkliste zur perfekten Vorbereitung

Wenn Sie uns die folgenden Unterlagen überreichen, können unsere Steuerberater in vollem Umfang für Sie tätig werden. Natürlich müssen Sie nicht alle der folgenden Unterlagen bereithalten. Es genügen die Unterlagen, die in Ihrer steuerlichen Situation zu berücksichtigen sind.

  • Steuererklärung und/oder Code-Blatt
  • Lohnausweis(e)
  • Eigene Liegenschaft, Kosten für Liegenschaft, Ertrag für Liegenschaft
  • Belege bezahlte oder einkassierte Mieten
  • Rentenbestätigung AHV/IV
  • Rentenbestätigung Pensionskasse
  • Bankbestätigungen Wertschriften und/oder Zinsen
  • Bestätigungen Rückkaufswert Lebensversicherung
  • Bankbestätigungen Schulden und Schuldzinsen
  • Zahlungsbelege ausserordentlicher Gebäudeunterhalt u. Energiesparmassnahmen
  • Abrechnung der Krankenkasse für Krankheits- und Heilungskosten
  • Auto, Marke und Jahrgang
  • Zusammenstellung Berufsauslagen/ Arbeitsweg
  • Bestätigungen bezahlte AHV-Beiträge/Pensionskasseneinkäufe
  • Weiterbildungskosten
  • Zahlungsbelege Spenden
  • Landwirtschaftsbeilage
  • Weinerntebestätigungen
  • Rebflächen
  • Alte Steuererklärung Jahr 2023

Ihre Steuervorteile mit geringen Kosten

Ihre Steuererklärung 2024 für Schüpfheim komfortabel und sorgenfrei erledigen

Über die Jahre wurde auch die jährliche Steuererklärung für Schüpfheim zunehmend komplexer. Neben den allgemeinen Regelungen des Bundes gilt es ebenso alle Regelungen des Kantons Luzern zu berücksichtigen. Unsere Steuerberater und Versicherungsspezialisten für Schüpfheim arbeiten Hand in Hand, um Ihnen einen professionellen und zugleich preiswerten Service mit echtem Mehrwert zu bieten.

Attraktiver Familienrabatt

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Bis zu 50% Rabatt auf das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung

Sämtliche Dienstleistungen von 1A-Versichert.ch sind für Sie als Kunde kostenlos. Hinter dem Angebot stecken keine versteckten Kosten, dafür garantieren wir.

Zertifizierte Beratung

Ihre Steuererklärung kompetent ausfüllen lassen

Die kompetente Beratungsqualität von 1A-Versichert.ch

Unsere Mitarbeiter sind Cicero-zertifiziert, verfügen über anerkannte Ausbildungen in der Versicherungsbranche und sind verpflichtet, sich laufend weiter zu bilden.

Volle Transparenz

Transparenter Steuer-Service

Unsere Dienstleistung hat keine versteckten Kosten

Familienmitglieder profitierenvon attraktiven Rabatten von bis zu 50% auf das Ausfüllen der Steuererklärung. Das ist nicht nur attraktiv, sondern bringt grossen Mehrwert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025 um 5:12 Uhr.

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