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Ambulanz

Ambulanz und Rettungseinsätze: Krankenkasse trägt oft nur einen Teil der Kosten

7. Juni 2019Grundversicherung, Krankenkassen, Versicherungen, ZusatzversicherungRedaktion

In manchen Situationen muss man schnell handeln: Bei medizinischen Notfällen wie einem Herzinfarkt und auch bei Unfällen sollte man möglichst schnell die Rettung alarmieren. An die Kostendeckung denkt man dann natürlich nicht, und so kann es später eine böse und vor allem teure Überraschung geben. Ein Einsatz zur Rettung einer verunfallten Person oder der Transport ins Spital kann schnell teuer werden. Die Kosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, es kommt also auch darauf an, an welchem Ort man Hilfe benötigt.

Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung, wenn man über den Arbeitgeber versichert ist oder eine private Unfall- oder Abredeversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt allerdings keine Kosten, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, die nicht durch einen Unfall verursacht wurde.
Auch Versicherte, die den Unfallschutz in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen haben, werden im Anschluss an den Einsatz zur Kasse gebeten.

Grundversicherung übernimmt nur die Hälfte der Kosten

Wenn ein Transport ins Spital medizinisch gesehen notwendig ist, beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten – allerdings nur zur Hälfte, mit maximal 500 Franken im Jahr. Wäre der Patient auch zu einer Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem privaten Fahrzeug in der Lage gewesen, beteiligt sich die Grundversicherung gar nicht, der Patient muss die Rettungskosten komplett selbst übernehmen.
Als medizinischer Laie ist es allerdings nicht immer möglich, die Transportfähigkeit einer Person korrekt einzuschätzen. Da im Notfall jede Minute zählen kann, sollte man in einem solchen Moment auch nicht über eventuell entstehende Kosten nachdenken müssen.
Bei Rettungseinsätzen aus lebensbedrohlichen Lagen beteiligt sich die Grundversicherung bis zu einer Obergrenze von 5’000 Franken. Nicht übernommen werden die Kosten für die Bergung und den Transport verstorbener Personen.

Für eine bessere Kostendeckung bei Notfällen muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Rega-Gönner: Nicht für jeden Fall abgesichert

RegaRega-Gönner fühlen sich oft sehr gut abgesichert, vergessen dabei aber dies: Bei der Rega besteht kein Rechtsanspruch auf Rettung, da diese keine Versicherung ist. Es besteht also keine Verpflichtung, die angebotene Hilfeleistung tatsächlich zu erbringen.

Eine Rückführung in die Heimat kann von der Rega übernommen werden, wenn es keinen anderen Leistungserbringer, wie zum Beispiel eine Versicherung, gibt. In vielen Fällen erlässt die Rega ihren Gönnern die Kosten, die bei einem solchen Einsatz entstehen, dazu verpflichtet ist sie aber nicht. Auch notfallmässige Behandlungen im Ausland fallen nicht in die Zuständigkeit der Rega – diesen Schutz bieten nur die Krankenversicherungen.

Bessere Kostenbeteiligung bei den Zusatzversicherungen

Für besseren Schutz und vor allem eine grössere Kostendeckung bei Notfällen gibt es ein breites Angebot an verschiedenen Zusatzversicherungen. Viele bieten eine höhere Kostenbeteiligung an Krankentransporten und bei Notfällen im In- und Ausland, manche haben sogar eine vollständige Kostenübernahme im Angebot.

Speziell für Reisen gibt es auch Reise- und Ferienversicherungen, die Kosten bei Rettungsaktionen und Notfällen übernehmen und auch bei der Rückführung eines Patienten in die Schweiz einspringen.

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    Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025 um 6:49 Uhr.

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