Diese Versicherung greift im Unterschied zur Annullationskosten-Versicherung erst dann, wenn die Reise bereits angetreten wurde. Für die Erstattung der entstehenden Kosten bei ungeplantem Reiseabbruch werden normalerweise die folgenden Gründe akzeptiert: Unfall, plötzliche schwere Erkrankung oder unerwartete Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung. Auch Einbruch, Wasserschaden oder Brand in Ihrer Wohnung oder im Eigenheim gelten in der Regel als akzeptable Gründe für den Reiseabbruch.
Police genau prüfen
Beim Abschluss einer Personen-Assistance-Versicherung gibt es viele unterschiedliche Regelungen. Deshalb ist es wichtig, zu überprüfen, welche Gründe die Versicherung akzeptiert. Sie werden in der Police aufgeführt. Einige Versicherer erkennen nicht nur die überraschend notwendige Pflege oder den Tod naher Angehöriger zu Hause, sondern sogar den Tod eines geliebten Haustiers als Rückreisegrund an. Auch die Notwendigkeit am Arbeitsplatz als Vertretung einzuspringen kann akzeptiert sein.
Ebenfalls Bergungsmassnahmen und ungeplante, durch Witterung oder Streiks erzwungene Änderungen im Reiseplan werden von vielen Policen gedeckt. Dann werden die zusätzlich anfallenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernommen. Viele Versicherer haben bei der Personen-Assistance den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat inkludiert. Von der Grunddeckung der Krankenversicherung ist nämlich nur ein Teil dieser Kosten gedeckt.