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Motorradversicherung-Vergleich Schweiz 2025

Motorradversicherung

Motorradversicherung-Vergleich Schweiz 2025

Aufsteigen und losfahren: Sorgenfrei unterwegs dank passendem Versicherungsschutz.

  • Führende Versicherungen vergleichen
  • Beste Motorradversicherung für Ihren Bedarf ermitteln
  • Kostenfrei Vergleichsangebote erhalten
  • Sie wählen Ihre passende Police – ohne unnötigen Aufwand
  • Unkomplizierter Abschluss oder Versicherungswechsel
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Die beste Motorradversicherung für Ihren Bedarf ermitteln

Auf dem Markt der Motorradversicherung finden sich zahlreiche Anbieter, deren gebotenen Versicherungen sich im Hinblick auf Deckungsgrad, Leistungsumfang und Preis deutlich unterscheiden können. Als Verbraucher ist dies nicht immer leicht zu durchschauen, weswegen professionelle Hilfe bei der Auswahl der passenden Versicherung Gold Wert ist.

Mit dem Versicherungsvergleich von 1A Versichert sind Sie dabei auf der sicheren Seite: Wir ermitteln mehrere Angebote, die zu Ihrem individuellen Bedarf passen, und Sie wählen einfach Ihren Favoriten aus. Den Rest übernehmen wir!

Mit 1A-Versichert kostenfrei und unkompliziert zur neuen Versicherung

Ermittlung Ihres Bedarfs

Ermittlung Ihres Bedarfs

Eine gute Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ideal an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst ist - so bezahlt man nicht zu viel, verfügt aber trotzdem über einen umfassenden Versicherungsschutz. Daher ermitteln unsere Experten im ersten Schritt Ihren Bedarf.

Versicherungs­vergleich

Versicherungs­vergleich

Im Anschluss können Sie sich zurücklehnen. Unsere Berater durchsuchen den Markt in der Zwischenzeit nach einer Reihe von passenden Angeboten, aus denen Sie frei wählen können. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Policen werden Ihnen dabei objektiv erläutert, sodass Sie bestens informiert sind.

Reibungslose Abwicklung

Reibungslose Abwicklung

Sobald Sie sich für Ihren Favoriten entschieden haben, kümmert sich Ihr Berater um den Versicherungswechsel. Wir übernehmen dabei die Kommunikation mit den beiden Versicherungen, sodass für Sie kein unnötiger Aufwand entsteht. Sie können sich stattdessen schon auf Ihre nächste Motorradtour freuen!

Sie benötigen Hilfe in Sachen Motorrad­versicherung? Wir sind gerne für Sie da!

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    Übersicht Motorradversicherung

    Definition

    Wodurch zeichnet sich eine Motorrad­versicherung aus?

    Leistungen

    Welche Leistungen bietet eine Motorradversicherung?

    Kosten

    Die Prämie richtet sich nach der Bonusstufe.

    Vergleich

    Wie man die günstigste und beste Motorrad­versicherung findet.

    Kündigung

    In welchen Fällen die Kündigung der Motorrad­versicherung möglich ist.

    Wissenswerte Infos

    Wechselsschilder, Geltungsbereich und mehr. Das sollten Sie wissen.

    Die Motorradversicherung in der Schweiz

    Eine Versicherung für Motorräder unterscheidet sich im Wesentlichen kaum von der Autoversicherung: Zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sind noch einige optionale Versicherungen und zusätzliche Deckungen möglich. Neben den beiden Eckpfeilern Voll- und Teilkaskoversicherung, zählen auch die Mobilitäts- und Unfallversicherung dazu. Ausserdem gibt es unterschiedliche Zusatzkomponenten in diesen Abdeckungen.

    Bezogen auf Umfang und Leistung gibt es bei Deckungen und Versicherungen ebenfalls fast keine Unterschiede zur Autoversicherung. Jedoch bietet die Motorradversicherung mit zusätzlichen Absicherungen für die Bekleidung der Motorradfahrer und dem Sistierungsverzicht noch zwei weitere speziell auf Motorräder zugeschnittene Möglichkeiten an. Aber welche Versicherungen sind für Motorradhalter tatsächlich sinnvoll?

    Für neue Fahrzeuge sind Voll- oder Teilkasko dringend zu empfehlen

    Möchte man ein Fahrzeug zulassen, dann benötigt man als erstes eine Haftpflichtversicherung. Sie wird vom Gesetzgeber verlangt. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schädigungen anderer Personen ab, die vom Fahrer und seinem Motorrad verursacht wurden. Zusätzlich kann der Halter eines Motorrades eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abschliessen.

    Sie entschädigt bei Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs. Dabei kommt die Teilkasko für alle Schäden auf, für die der Fahrer nicht verantwortlich war. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Vandalismus (ausgenommen Lackschäden wie Kratzer oder Beulen), Unfälle mit Tieren, Brände, Schäden durch Marder und höhere Gewalt (Steinschläge, Hagelschäden, Hochwasser und ähnliches). Im Gegensatz hierzu deckt die Vollkaskoversicherung auch Unfallschäden ab, die vom Fahrer verschuldet wurden.

    Die Leistungen der Motorrad­versicherung im Überblick

    • Haftpflicht für das Motorrad – Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an anderen Personen auf, die durch die Versicherten und ihr Fahrzeug entstanden sind. Des Weiteren schützt sie vor unrechtmässigen Schadensforderungen.
    • Teilkaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch äussere Einflüsse verursacht wurden, sind durch die Versicherung gedeckt. Dazu gehören Diebstahl, Schäden durch Feuer und Umwelteinflüsse (Schäden durch Unwetter, Hagel, Hochwasser usw.), Tierunfälle oder Zerstörungswut Fremder. Ausserdem schützt die Teilkasko auch bei Schäden am Glas und Marderbissen.
    • Vollkaskoversicherung – Abgesehen von den Leistungen der Teilkasko bietet die sogenannte Kollisionskasko Schutz bei Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, für die der Fahrer selbst verantwortlich war. Die Vollkasko setzt sich bei den meisten Versicherungen aus den zwei Komponenten Kollisionskasko und Teilkaskoversicherung zusammen.

    Haftpflichtversicherung

    Haftpflichtversicherung

    Deckt Sach- und Personenschäden: Die Haftpflichtversicherung.

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    Teilkaskoversicherung

    Teilkaskoversicherung

    Deckt neben der Haftpflicht zusätzliche Risiken: Die Teilkasko­versicherung.

    Mehr erfahren

    Voll- & Kollisionskasko

    Voll- & Kollisionskasko

    Deckt auch selbstverursachte Schäden: Die Vollkasko und Kollisionskasko.

    Mehr erfahren
    • Unfallversicherung – Diese Versicherung deckt die Kosten im Laufe Heilungsprozess nach einem Unfall, sowie mögliche Such- oder Rettungsaktionen und vieles mehr für Fahrer und Beifahrer ab. Die Versicherung greift auch, wenn zu dem Zeitpunkt nicht klar sein sollte, wer für den Unfall verschuldet hat.
    • 24 Stunden Assistance – Bei Unfällen, Schäden oder Diebstahl steht zu jeder Zeit Hilfe bereit. Die Kosten für die Pannenhilfe, Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie alle Kosten für Rückreise und Reparaturen werden übernommen.
    • Rechtschutzversicherung für Fahrzeugvertrag – Greift ein bei Uneinigkeiten bezüglich des Fahrzeugvertrags oder unrechtmässigen Forderungen.
    • Bonusschutz – Er sorgt dafür, dass die Bonusstufe im Prämiensystem von Haftpflicht- und Kaskodeckung nicht bereits nach dem ersten Schadensfall des Jahres erhöht wird. Eine höhere Stufe würde bedeuten, dass die Versicherungsprämie des folgenden Jahres höher ausfällt.
    • Schutz vor Grobfahrlässigkeit – Bei dieser Zusatzversicherung macht das Versicherungsunternehmen nicht von seinem Rückgriff- oder Regressrecht geltend, sollte der Versicherungsnehmer grobfahrlässig Verkehrsregeln missachten. Das Rückgriff- oder auch Regressrecht räumt der Versicherung ein, Versicherungsleistungen zu kürzen, sollte der Fahrer grobfahrlässig im Strassenverkehr handeln, wie zum Beispiel bei Missachtung von Stoppsignalen oder zu schnellem Fahren.

    Weitere Zusatzoptionen

    Von diesen üblichen Komponenten von Motorrad­­versicherungen abgesehen, haben Versicherungsunternehmen häufig andere Zusatz­leistungen im Angebot, die Sie zu Ihrer Versicherung hinzufügen können. Hierzu gehören zum Beispiel:

    Persönliche Gegenstände
    Motorradfahrerausrüstung
    Parkschäden
    Unfallversicherung
    Assistance
    Sistierungsverzicht
    Zeitwertzusatz
    Bonusschutz

    Persönliche Gegenstände

    Sollte es während eines von der Kasko gedeckten Ereignisses zu Schäden an persönlichen mitgeführten Effekten von Fahrer oder Beifahrer kommen, greift die Versicherung ein. Das gleiche gilt auch in Fällen von Diebstahl.

    Davon ausgeschlossen sind stets Geldwerte, wie zum Beispiel Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere oder Schmuck. Das gleiche gilt häufig auch für Elektrogeräte, Motorradfahrerkleidung oder Berufsausrüstung.

    Hinweis: Die Hausratsversicherungsschutz springt bei Entwendung von Gegenständen, die man bei sich trug, häufig ein. Daher ist diese Zusatzversicherung nicht unbedingt nötig. In jedem Fall überflüssig ist sie, wenn Sie bereits über einen Kaskozusatz in der Hausratsversicherung verfügen.

    Motorradfahrerausrüstung

    • Unfallschäden an Motorradhelm und Kleidung sind versichert
    • Ein Diebstahlschutz ist ebenfalls inklusive. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die entwendete Ausrüstung in einem sicheren Behältnis aufbewahrt oder der Helm mit einem Schloss geschützt wurden
    • In der Option „Persönliche Effekten“ kann sie teilweise bereits mitenthalten sein

    Parkschäden

    • Wenn das geparkte Motorrad von unbekannten Personen mit Kratzern oder Beulen beschädigt wurde, dann greift der Versicherungsschutz
    • Zum Teil werden auch Schäden übernommen, die durch das Beschmieren und Bespritzen mit Farbe durch Unbekannte entstanden

    Hinweis: Wer ein neues Fahrzeug besitzt und häufig öffentliche Parkplätze nutzt, für den ist dieses Zusatzprodukt unbedingt eine Überlegung wert.

    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung soll Fahrern ebenso wie Mitfahrern einen zusätzlichen Schutz vor finanziellen Risiken bieten, die nach einem Unfall auf ihn zukommen können. Dieses Produkt ist besonders empfehlenswert für ausländische Mitfahrer, deren Unfallschutz nicht ausreichend ist.

    Für Fahrer und Beifahrer, deren Wohnsitz in der Schweiz liegt, ist diese Versicherung in der Regel nicht nötig. Denn sie verfügen für gewöhnlich durch Arbeitgeber oder ihre Krankenkasse über einen ausreichenden Unfallsversicherungsschutz.

    Doppelversicherungen können Sie vermeiden, indem Sie den Leistungsumfang und Unfalldeckung der einzelnen Versicherungen im Detail überprüfen und miteinander vergleichen.

    Assistance

    Das Produkt „Assistance“ auch bekannt als Mobilitätsversicherung oder Pannenhilfe, hilft in Notsituationen. Je nach Versicherung kann der Leistungsumfang unterschiedlich sein. Angeboten werden Dienstleistungen wie Pannenhilfe oder Rückführung des Fahrzeuges bis hin zur Übernahme der Kosten für Unterbringen und Rückreise der Fahrzeuginsassen.

    Auf dieses Produkt verzichten können Personen, die Mitglied im TCS sind oder bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen haben. Falls nicht, ist es empfehlenswert sich diese Leistung näher zu betrachten.

    Wichtig: Einige Anbieter haben diese Deckung bereits in der Teilkaskoversicherung integriert.

    Sistierungsverzicht

    Einen sogenannten Sistierungsverzicht können Sie auch bei einigen Versicherungen erhalten. In diesem Fall hat der Motorradhalter die Möglichkeit sein Nummernschild auch während der Wintermonate zu behalten. Das bedeutet jedoch, dass er eine Ganzjahresprämie zahlen muss. Im Gegenzug erhält er 25 bis 30 Prozent Prämienrabatt. Wie lohnend der Sistierungsverzicht ist, muss individuell überdacht werden.

    Zeitwertzusatz

    Der sogenannte Zeitwertzusatz kann für eine entsprechend höhere Prämie auch bei der Kaskoversicherung für Motorräder hinzugefügt werden. Bei einem Totalschaden würde eine Kaskoversicherung ohne den Zeitwertzusatz höchstens den Zeitwert auszahlen. Das entspricht dem aktuellen Marktwert des Motorrads.

    Für gewöhnlich schliesst man für neuere Motorräder eine Kaskoversicherung mit Zeitwertzusatz ab. Das bedeutet zunächst einmal höhere Prämien, doch bei einem Totalschaden würde die Versicherung im Schnitt etwa 20 Prozent mehr als den üblichen Marktwert zahlen. Durch die höhere Entschädigung ist es möglich erneut ein Motorrad in einer ähnlichen Preisklasse zu kaufen.

    Bonusschutz

    Die Höherstufung der Bonusstufe durch einen einmaligen Schadensfall bedeutet für Sie, dass im folgenden Versicherungsjahr die zu zahlende Prämie sich erhöht. Dies wird durch die Zusatzdeckung Bonusschutz verhindert. Bei einigen Versicherungen sind zum Teil auch mehrmalige Schadensfälle abgedeckt. Die meisten Versicherungen bieten den Bonusschutz als zusätzliches Angebot zur Haftpflicht und Vollkasko an. Dabei unterscheiden sich die Angebote der unterschiedlichen Versicherungen stark voneinander.

    Da der Preis für den Bonusschutz häufig von der Bonusstufe abhängt, ist er nicht ganz so erschwinglich. Das bedeutet, dass der Bonusschutz teurer wird, je höher die derzeitige Bonusstufe ist. Auf den Bonusschutz verzichten viele daher, wenn sie bereits teure Prämien durch höhere Bonusstufen zahlen müssen. Bei einem Schadensfall kann sich das jedoch rächen. Bei einem Schaden muss man häufig einen Selbstbehalt zahlen, hinzu kommt dann noch die höhere Versicherungsprämie.

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    Gestalten Sie ihre individuelle Motorradversicherung

    Wir legen Wert darauf, dass Sie den Versicherungsschutz für Ihr Motorrad erhalten, den sie tatsächlich benötigen. Nicht zu viel und auch nicht zu wenig Schutz, denn nur dann passt auch die Höhe der monatlichen Prämie. Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre individuelle Motorradversicherung zu finden!

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    Zu Beginn der Motorradversicherung wird immer eine Prämie festgelegt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Fahrzeuges und bestimmten Risikokriterien des Fahrers. Diese berechnete Prämie fällt zunächst relativ hoch aus und in der Praxis zahlt keiner tatsächlich so viel. Denn in die Berechnung dieser Prämie fliessen nun die individuellen Kriterien des Fahrers ein.

    Das ist zum Beispiel die Frage nach dem Alter, wie lange Sie bereits Motorrad fahren und ob Sie in den letzten Jahren einen Unfall verschuldet haben und ähnliches. Mit dem Hintergrund ihrer individuellen Kriterien bestimmen die unterschiedlichen Versicherungen Ihre Bonusstufe. Das kann zum Beispiel 65 Prozent sein. Das würde bedeuten, dass Sie lediglich 65 Prozent der anfangs berechneten Prämie zahlen müssen.

    Die Prämie ist abhängig von der Bonusstufe

    Für Haftpflicht und Vollkaskoversicherung wird die Bonusstufe unabhängig ermittelt und ist daher nicht zwingend identisch. Von einer Versicherungsgesellschaft zur anderen kann sich die Bonusstufe ebenfalls unterscheiden. Die niedrigste Stufe entspricht bei einige etwa 30 Prozent, während sie bei anderen bei etwa 45 Prozent liegt. So hat die Allianz ein anderes Bonusstufensystem als die AXA. Die wiederum legen ein anderes System zugrunde als die Mobiliar und die Mobiliar gegenüber der Vaudoise ein entsprechend anderes.

    Daher ist es sinnvoll stets die effektive Prämie, die sie zurzeit zahlen müssen, zu betrachten. Sind Sie nicht bereits auf der niedrigsten Stufe, dann verringert sich Ihre Stufe jedes Jahr um einige Prozentpunkte. Das bedeutet, sie zahlen mit jedem Jahr etwas weniger als vorher. Bis Sie schliesslich auf der untersten Stufe angekommen sind, dann bleibt die Prämie unverändert.

    Ein Vorteil ist, dass ihre Prämie nach einem Schadensfall nur wenig teurer wird, wenn sie erstmal in der niedrigsten Stufe angekommen sind. Der Grund hierfür ist, dass die unteren Bonusstufen meist dichter beieinander liegen, im Vergleich zu den hohen Stufen.

    1a-logo_tipp

    Gut zu wissen

    Sollten Sie einmal Ihre Versicherung wechseln, dann verlieren Sie Ihre Bonusstufe nicht. Versicherungen führen eigene Berechnungen zur Bestimmung der Stufe durch. Die Stufe, die Sie jetzt haben ist dabei nicht ausschlaggebend.

    Führende Anbieter von Motorradversicherungen vergleichen

    Viele Versicherungsgesellschaften in der Schweiz bieten die Möglichkeit eine Motorradversicherung abzuschliessen. Die bekanntesten Versicherungsunternehmen sind die Folgenden: Zurich, Vaudoise, Sympany, Smile.direct, Helvetia, Generali, Die Mobiliar, Dextra, Basler Versicherungen, AXA und Allianz Suisse.

    allianz
    basler-versicherung
    dextra
    generali
    helvetia
    zurich
    vaudoise
    axa-versicherungen
    die-mobiliar
    smile
    sympany

    Die beste und günstigste Motorradversicherung finden

    Bei den Motorradversicherungen gibt es erhebliche Preisunterschiede. Da jede Versicherungsgesellschaft die zugrunde liegenden Kriterien für seine Prämienberechnung anders gewichtet. Zu den bewerteten Kriterien gehören das Alter, Geschlecht, der Wohnort oder auch die Nationalität des Fahrers.

    Ausserdem spielt es auch eine Rolle, wie lange der Versicherungsnehmer bereits fährt, wie viele Kilometer er pro Jahr zurücklegt und ob er mit dem Fahrzeug auch ins Ausland fährt. Die Marke und der Katalogpreis des Motorrads sind natürlich ebenfalls ausschlaggebend. Bei einer Kaskoversicherung wird ausserdem berücksichtigt, ob das Motorrad in einer Garage abgestellt wird, ebenso wie das Baujahr und ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.

    1a-logo_tipp

    Darum lohnt sich der Vergleich

    Versicherungsgesellschaften überprüfen neue Kunden für eine Motorradversicherung genau und berechnen eine individuelle Prämie. Es ist daher unumgänglich mehrere Angebote einzuholen, damit man die preiswerteste Versicherung findet. Unsere Stärke ist die Unabhängigkeit: Unser Team kann aus den verfügbaren Versicherungsmodellen aller Schweizer Motorradversicherer das beste Angebot, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, zusammenstellen.

    Jetzt umfassenden Vergleich der Schweizer Motorradversicherungen gratis anfordern!

    • Zeitnahe Kontaktaufnahme durch unsere Cicero-zertifizierten Experten
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    Kündigung und Wechsel der Motorradversicherung

    In folgenden Fällen ist die Kündigung bzw. der Wechsel der Motorradversicherung möglich:

    Prämienänderung
    Vertragsablauf
    Halterwechsel
    Fahrzeugwechsel
    Im Schadensfall

    Prämienänderung

    Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Prämie dürfen die Versicherungs­gesellschaften immer zum nächsten Versicherungsjahr verändern. Diese neuen Bedingungen müssen jedoch spätestens 25 Tage bevor das Versicherungsjahr abläuft, dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, wenn er mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sein sollte.

    Eine Kündigung ist gültig, wenn das Schreiben spätestens einen Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherungs­unternehmen eintrifft. Einige Versicherungen gestattet dies nur bei Prämienerhöhungen, während andere als Grund auch Reduktionen akzeptieren. Näheres dazu findet sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Vertragsablauf

    Die Versicherung ist nur für den in der Police festgelegten Zeitraum gültig. Wenn der Vertrag nicht zu diesem Termin gekündigt wird, führt das in der Regel zu einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Ihrer Police beigefügt wurde, finden sie nähere Informationen dazu. Es werden die üblichen Kündigungsfristen zugrunde gelegt.

    Halterwechsel

    Wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt, dann gehen damit auch alle Rechte und Pflichten der Haftpflichtversicherung auf den neuen Besitzer über. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel hat der neue Halter das Recht den Vertrag zu beenden.

    Fahrzeugwechsel

    Ein Versicherungswechsel ist möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln. Der Anteil, der nicht genutzten Prämie, wird rückerstattet.

    Im Schadensfall

    Beide Parteien haben die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen, nach jedem Schadensfall, den die Versicherung begleichen musste. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungsgesellschaft die Übernahme des Schadensfalls bestätigt hat, hat der Versicherungsnehmer maximal 14 Tage Zeit seine Kündigung einzureichen. Mit dem Eingang der Kündigung bei der Versicherung ist der Versicherungsschutz aufgehoben. Teile der bereits gezahlten Prämie werden entsprechend rückerstattet. Das gilt nicht bei Schadensfällen im ersten Versicherungsjahr oder bei Totalschäden.

    Wenn die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen, muss dies spätestens bei der Auszahlung erfolgen. Der Versicherungs­schutz bleibt noch 14 Tage, nachdem der Versicherungsnehmer das Kündigungsschreiben erhalten hat, bestehen. Auch hier wir die Prämie anteilsmässig rückgezahlt.

    Kündigungsfrist der Versicherungen

    Üblich ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten; detaillierte Angaben finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

    VersicherungVertragsende
    (siehe Police)
    Kündigungsfrist
    Allianz Suisseper Ablauffrist3 Monate
    AXA Winterthurper Ablauffrist3 Monate
    Baslerper Ablauffrist3 Monate
    Dextraper AblauffristLetzter Werktag vor Ende des Versicherungsjahres
    Die Mobiliarper Ablauffrist3 Monate
    Generaliper Ablauffrist3 Monate
    Helvetiaper Ablauffrist3 Monate
    smile.directper Ablauffrist1 Monat
    Sympanyper Ablauffrist3 Monate
    Vaudoiseper Ablauffrist3 Monate
    Zurichper Ablauffrist3 Monate

    Sie möchten Ihre Versicherung wechseln? Wir beraten Sie gerne!

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      Weitere wissenswerte Infos

      Wechselschilder
      Geltungsbereich
      Europäisches Unfallprotokoll

      Wechselschilder

      Um Kosten zu sparen, können Sie zwei Motorräder abwechselnd unter der gleichen Nummer nutzen.

      Bei den Wechselschildern handelt es sich um Kontrollschilder, die abwechselnd für zwei Fahrzeuge verwendet werden dürfen. Etwa 30 Prozent der Haushalte in der Schweiz besitzen mehr als ein Fahrzeug. Durch die Wechselschilder sparen sie nicht nur bei den Strassenverkehrsabgaben, sondern auch bei den Prämien für die Versicherung.

      Wechselschilder sind nur zulässig für Fahrzeuge, die auf den gleichen Halter und im gleichen Kanton angemeldet sind. Es können maximal zwei gleichartige Fahrzeuge mit Wechselnummern eingelöst werden. Daher können die Wechselschilder zum Beispiel nicht für ein Auto und ein Motorrad verwendet werden.

      Die Versicherung gilt in dem Moment vollumfänglich nur für das Fahrzeug, welches gerade vorschriftsmässig das Wechselschild trägt. Das andere Fahrzeug ist nicht gegen Schäden im öffentlichen Straßenverkehr geschützt. Die Versicherung übernimmt hier nur Leistungen von Haftpflicht und Kaskoversicherung, die sich auf privatem Gelände, zum Beispiel einem privaten Parkplatz, zutragen.

      Sollte das Fahrzeug dennoch in einen Unfall mit Haftpflicht verwickelt sein, muss die Versicherung gemäss Strassenverkehrsrecht für den Schaden aufkommen. Sie wird die Kosten jedoch vom Versicherungsnehmer einfordern. Der Umfang der Kaskoversicherung kann für gewöhnlich für jedes Fahrzeug unabhängig bestimmt werden. Zum Beispiel kann ein Fahrzeug Vollkasko, während das andere Teilkasko versichert wird.

      Geltungsbereich

      Eine Motorradversicherung ist in folgenden Regionen gültig:

      • Schweiz
      • Fürstentum Liechtenstein
      • Alle Staaten Europas, die auf der Internationalen Versicherungskarte für Motorfahrzeuge (die „Grüne Karte“) aufgeführt sind
      • Mittelmeer-Randstaaten
      • Mittelmeer-Inselstaaten

      Sollten Abfahrtsort und Ziel innerhalb der oben genannten Staaten liegen, bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Transport über das Meer bestehen.

      Der Versicherungsschutz erlischt spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, wenn der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz an einen Ort ausserhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein verlegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich mit der Versicherung auf ein vorzeitiges Vertragsende zu einigen. Meist ist das jedoch frühestens dann möglich, wenn die Kontrollschilder an das Strassenverkehrsamt übergeben wurden.

      Europäisches Unfallprotokoll

      Hierbei handelt es sich um ein Formular, das Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen. In dem Formular werden bei einem Unfall unter anderem die Daten der am Unfall beteiligten Personen, wie zum Beispiel Personalien, Fahrzeugdaten usw., festgehalten. Zusätzlich werden in dem Dokument alle relevanten Informationen zum Unfallhergang, die Umstände und mögliche Personen- oder Sachschäden notiert.

      Dieses Protokoll ist vor allem dann hilfreich, wenn mehrere oder auch ausländische Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt waren. Es kann versicherungstechnische Probleme bei der späteren Abwicklung verhindern. Das Protokoll ist in verschiedenen Sprachen erhältlich, wobei der Inhalt stets der gleiche ist. Es ist meist unentgeltlich bei den Versicherungsgesellschaften erhältlich. Dabei bedeutet ein Unfallprotokoll nicht automatisch ein Schuldeingeständnis. Die Unterschrift soll nur bestätigen, dass die Parteien wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.

      Hinweis: Das Unfallprotokoll ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland unbedingt nötig. Füllen Sie das Protokoll bei einem Unfall so genau wie möglich aus. Beachten Sie dabei, dass alle Personen, die an dem Unfall beteiligt waren, das Protokoll unterschreiben müssen. Fotos vom Unfallort und den Schäden zu machen, ist sinnvoll.

      Noch Fragen?

      Der Schweizer Versicherungsmarkt ist nicht einfach zu überblicken. Bei Fragen oder Unverständlichkeiten helfen unsere spezialisierten Berater Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir beraten Sie individuell und persönlich.

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      Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025 um 5:26 Uhr 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)

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