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Zahnersatz

Zahnersatz: Mit welchen Kosten muss man rechnen und was bezahlt die Krankenkasse?

6. Dezember 2019Grundversicherung, Prävention, Versicherungen, ZusatzversicherungFranziska Hensel
„Vor vielen Jahren hatte ich eine Wurzelbehandlung an einem meiner Backenzähne. Die Behandlung verlief sehr gut und ich habe seitdem eine Goldkrone auf diesem Zahn. Bei der letzten Kontrolle stellte mein Zahnarzt einen Riss in diesem Zahn fest – noch ist er stabil, es ist aber wohl nur eine Frage der Zeit, bis der Zahn ab- oder auseinanderbricht. Da meine restlichen Zähne gesund sind, wurde mir ein Implantat vorgeschlagen, das wäre die beste und stabilste Lösung.

Aber ist so ein Implantat nicht wahnsinnig teuer? Ich habe gehört, dass das viele tausend Franken kosten kann. Würde sich meine Zusatzversicherung an den Kosten beteiligen oder gibt es vielleicht auch andere, günstigere Möglichkeiten der Behandlung?“

– Lisa Baum, Gossau

Liebe Lisa

Du hast natürlich Recht, ein Zahnimplantat ist meist nicht zum Sparpreis zu haben. Dennoch ziehen viele Patienten ein Implantat den anderen Behandlungsmethoden vor: Es hat eine Lebensdauer von vielen Jahren, im Idealfall trägst Du es lebenslang. Zudem werden die umliegenden Zähne nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Eine Schraube wird in Deinen Kiefer eingesetzt, nachdem die Wunde verheilt ist, wird auf die Schraube eine künstliche Zahnkrone gesetzt. Dank moderner Materialien sind Implantate in den meisten Fällen nicht von den echten Zähnen zu unterscheiden. Liegt der Zahnersatz im sichtbaren Bereich, würde ich auf jeden Fall zu einem Implantat raten.

Kosten bei festem Zahnersatz

Kosten ZahnersatzDie Kosten für ein solches Implantat liegen für gewöhnlich bei 3’500 bis 5’500 Franken – abhängig vom Arbeitsaufwand, dem Tarif des Kieferchirurgen und den verwendeten Materialien. Mehrkosten können entstehen, wenn für das Implantat zu wenig Knochensubstanz vorhanden ist, dies kommt vor allem im Oberkiefer häufiger vor. In diesem Fall muss Dein Kieferchirurg Knochenmaterial aufbauen. Dies ist meist ohne Probleme möglich, hat aber mindestens einen weiteren Termin und dementsprechend weitere Kosten zur Folge.

Da es sich bei Dir um einen Backenzahn handelt, käme vielleicht auch eine Brücke oder eine Prothese infrage. Bei einer Brücke wird der Zahnersatz auf den umliegenden Zähnen angebracht, diese dienen als „Brückenpfeiler“. Eine Brücke ist meist günstiger als ein Implantat, die Kosten liegen zwischen 2’000 und 4’000 Franken. Verglichen mit dem Implantat hat eine Brücke aber zwei Nachteile:

  • Für die Anbringung der Brücke müssen die umliegenden Zähne heruntergeschliffen werden. Gerade bei einem ansonsten gesunden Gebiss sollte man sich sehr gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen möchte. Heruntergeschliffene Zähne sind meist deutlich krankheitsanfälliger als unbehandelte.
  • Die Lebensdauer einer Brücke ist ausserdem begrenzt, die meisten Patienten benötigen nach 10-15 Jahren eine Neuanfertigung, was mit erneuten Kosten verbunden ist.

Kosten bei herausnehmbarem Zahnersatz

Als Alternative zu einem Implantat oder einer festen Brücke käme auch eine herausnehmbare Brücke infrage. Diese ist zahnschonender als eine feste Brücke – vergleichbar mit einer Prothese, wird sie auf die umliegenden Zähne gesetzt und kann jederzeit wieder herausgenommen werden. Dies erleichtert vor allem die Reinigung der Brücke.

Eine herausnehmbare Brücke kann aber im Vergleich instabiler als eine feste Brücke sein und beim Verzehr von besonders harten Lebensmitteln wie zum Beispiel Nüssen oder hartem Brot zu Problemen führen. Der Preis für eine herausnehmbare Brücke liegt etwas über dem Preis für eine feste Brücke, ist aber meist günstiger als der Preis für ein Implantat.

Kostenerstattung der Versicherungen

Für welchen Zahnersatz Du Dich am Ende entscheidest, ist meist auch eine Frage der Kosten. Welche Versicherung für eine Kostenbeteiligung infrage kommt, ist in erster Linie abhängig davon, aus welchem Grund Du einen Zahnersatz benötigst:

1. Zahnersatz in der Grundversicherung

Die Grundversicherung beteiligt sich nur in seltenen Fällen am Zahnersatz. Verpflichtet ist sie dazu bei Vorliegen dieser Gründe:

  • Die Zahnlücke ist genetisch bedingt
  • Es liegt eine schwere Erkrankung des Kausystems vor, die nicht vermeidbar war (zum Beispiel eine Krebserkrankung). Auch andere nicht vermeidbare, schwere Erkrankungen, in deren Folge der Patient einen oder mehrere Zähne verliert, zählen als Grund für die Kostenbeteiligung
  • Der Zahnersatz ist nötig, um eine andere Behandlung zu ermöglichen, zum Beispiel eine Herzklappen-Operation

2. Zahnersatz in der Unfallversicherung

Hattest Du einen Unfall, kannst Du den Zahnersatz über Deine Unfallversicherung abrechnen. Bei Einschluss des Unfallschutzes in der Grundversicherung erstattet diese die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Wer eine hohe Franchise gewählt hat, sollte vorher noch einmal genau durchrechnen. Eventuell lohnt sich der Wechsel in eine niedrigere Franchise – bei Zahnersatz ist es meist kein Problem, ein paar Monate mit der Behandlung zu warten

Bei einer Unfallversicherung über den Arbeitgeber sowie bei einer Abredeversicherung kann man den vollen Betrag abrechnen. Franchise und Selbstbehalt fallen in diesem Fall nicht an.

3. Zahnersatz in der Zusatzversicherung

Trifft all dies nicht zu, ist die Kostenbeteiligung einer Zusatzversicherung möglich. Hier lässt sich allerdings nicht so leicht beantworten, in welcher Höhe sich die Versicherung beteiligt – das ist vor allem abhängig vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Kostenbeteiligung zwischen 25 und 90 Prozent

Zahnersatz KostenWährend einige Zusatzversicherungen einen eher kleinen Anteil der Kosten übernehmen, beteiligen sich andere mit bis zu 90 Prozent. Wer mehrere Produkte kombiniert, kann sogar auf eine Kostenerstattung von 100 Prozent kommen. Die Höhe der Kostenbeteiligung hat natürlich Einfluss auf die monatliche Prämie: Je mehr Kosten die Versicherung übernehmen soll, desto höher ist der monatliche Beitrag. Da die Kosten für Zahnersatz recht hoch sind, lohnt sich meist eine höhere Kostenbeteiligung.

Weitere Leistungen der Zusatz­versicherung

Am meisten lohnt sich eine Dental-Zusatzversicherung, wenn man weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Neben dem Besuch beim Zahnarzt im Krankheitsfall bieten die meisten Zusatzversicherer eine Kostenbeteiligung bei diesen Behandlungen an:

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlungen, zum Beispiel die Korrektur von Fehlstellungen
  • Zahnsteinentfernung und andere prophylaktische Massnahmen

Das 1A Fazit

Wie Du siehst, gibt es einige Möglichkeiten, wenn Du die Kosten für den Zahnersatz nicht allein tragen möchtest. Kommt für Dich die Kostenerstattung einer Zusatzversicherung infrage, solltest Du die einzelnen Tarife unbedingt genau vergleichen: Einige Tarife lohnen sich sehr, andere bieten insgesamt eher magere Leistungen. Du solltest Dir auch überlegen, wie häufig und für welche Behandlungen Du die Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchtest.

Da man beim Vergleich leicht den Überblick verlieren kann – Zahnzusatzversicherungen gibt es in der Schweiz fast so viele wie Sand am Meer – empfehle ich Dir, Kontakt zu unseren unabhängigen Beratern aufzunehmen. Sie nehmen sich Zeit, um gemeinsam mit Dir den besten Tarif für Deine Bedürfnisse zu finden. Sie kennen den Markt genau und sorgen dafür, dass Du für minimale Kosten maximal geschützt bist. So kannst Du immer zum Zahnarzt und immer mit einem Lächeln durchs Leben gehen!

Sie möchten sich über Zusatzversicherungen zur Zahnbehandlung informieren? Wir sind gerne für Sie da!

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    Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 4:45 Uhr.

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