1A-VERSICHERT.CH
  • Krankenkasse
    • Grundversicherung
      • Traditionell
      • Hausarztmodell
      • Telmed-Modell
      • HMO-Modell
      • Leistungen Grundversicherung
      • Franchise & Selbstbehalt
      • Krankenversicherung für Ausländer
      • Prämienverbilligung
    • Zusatzversicherung
      • Spitalzusatzversicherung
        • Allgemein
        • Halbprivat
        • Privat
        • Flexibel
      • Krankenpflege-Zusatzversicherung
        • Zusatzversicherung Ambulant
        • Komplementärmedizin
        • Zahnversicherung
      • Kapitalversicherung
      • Krankentaggeldversicherung
    • Krankenkassen-Anbieter
    • Krankenkassenvergleich
      • Prämienvergleich
      • Anbietervergleich
      • Zusatzversicherung Vergleich
    • Krankenkasse kündigen
      • Grundversicherung kündigen
      • Zusatzversicherung kündigen
      • Nachversicherungsbestätigung
      • Kündigungsfristen
      • Kündigungsgründe
    • Krankenkasse wechseln
      • Fragen und Antworten
  • Lebensversicherung
    • Vorsorgesystem in der Schweiz
      • 1. Säule – staatliche Vorsorge
      • 2. Säule – berufliche Vorsorge
      • 3. Säule – private Vorsorge
    • Gebundene und Ungebundene Vorsorge (3a & 3b)
    • Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
    • Verkehrsrechtsschutz
    • Immobilien-Rechtsschutz
    • Betriebsrechtsschutz
    • Privatrechtsschutz
    • Anbieter Rechtsschutz
    • Rechtsschutz Vergleich
  • Steuererklärung
Krankenkasse
Lebensversicherung
Rechtsschutz
Steuererklärung
Blog
Wir sind immer
für Sie da!

So erreichen Sie uns:

Kontaktformular
24/7 Kontaktformular

info@1a-versichert.ch
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Krankenversicherung Krankenkasse
  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Krankenversicherer
  • Krankenkassenvergleich
  • Prämienverbilligung
  • Häufige Fragen
Lebensversicherung Lebensversicherung
  • Vorsorgesystem Schweiz
  • Staatliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Private Vorsorge
Rechtsschutz Rechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Betriebsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Rechtsschutz-Vergleich
  • Rechtsschutz-Anbieter
Steuererklärung Steuererklärung
  • Steuererklärung Schweiz
  • Tipps & Tricks
Über uns Über uns - Menü Bild
  • Kontakt
  • Sitemap
Krankenversicherung kündigen Schweiz

Wie kann ich meine Kranken­versicherung kündigen?

25. Oktober 2019Grundversicherung, Sparen, Versicherungen, ZusatzversicherungFranziska Hensel

„In den letzten Jahren hat mein Grundversicherer fast jedes Jahr die Prämie erhöht, sodass ich inzwischen ziemlich viel zahle. Nach einem ersten Vergleich habe ich festgestellt, dass es einige Versicherer gibt, bei denen ich mich günstiger versichern könnte. Wie muss ich denn vorgehen, wenn ich meine bisherige Versicherung kündigen will? Nicht, dass ich plötzlich ganz ohne Versicherung dastehe.“

– Susanne Jung, Herisau

Liebe Susanne

Ich erlebe es oft, dass Versicherte ihre Prämie über viele Jahre nicht überprüfen und gar nicht wissen, wie viel sie eigentlich sparen könnten, wenn sie andere Tarife oder Anbieter in Betracht ziehen würden. Den ersten Schritt hast Du zum Glück bereits gemacht und Dich nach Alternativen zu Deinem bisherigen Tarif erkundigt.

Kündigung der Grundversicherung: So geht’s

Die gute Nachricht ist: Egal, wie Deine Kündigung verläuft, Dein Versicherungsschutz bleibt in der Grundversicherung immer bestehen. Wird Deine Kündigung aus irgendeinem bestimmten Grund nicht wirksam und die neue Krankenkasse nimmt Dich nicht auf, bleibt Du bei Deiner bisherigen Krankenkasse. Du läufst also zu keinem Zeitpunkt Gefahr, unversichert zu sein.

Um Deine Grundversicherung erfolgreich zu kündigen und einem Vertrag mit einem anderen Versicherer zu schliessen, solltest Du zunächst die Kündigungsfrist Deiner aktuellen Versicherung in Erfahrung bringen. Auch für die Auswahl einer neuen Versicherung solltest Du eine gewisse Zeit einplanen.

Kündigungsfrist: Letzter Arbeitstag im November

Zunächst solltest du die Kündigungsfrist Deiner Grundversicherung beachten. Jede Grundversicherung kann einmal jährlich zum Jahresende gekündigt werden, dafür muss die Kündigung bis zum letzten Arbeitstag im November (in diesem Jahr der 29.11.) beim Versicherer eingegangen sein. Achtung: Hier zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters. Du solltest die Kündigung also besser ein paar Tage früher losschicken.

Hast Du die niedrigste Franchise von 300 Franken gewählt (bei Kindern 0 Franken) und beinhaltet Dein bisheriger Tarif “freie Arztwahl”, kannst Du auch zur Jahresmitte kündigen. Du kannst dann mit einer dreimonatigen Frist zum 30. Juni kündigen und den Versicherer wechseln.

Kündigungsschreiben verfassen

Kündigung GrundversicherungDas Kündigungsschreiben solltest Du per Post einreichen, Deine Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben ist wichtig. Wenn Du bei Deinem Versicherer auch eine oder mehrere Zusatzversicherungen kündigen möchtest, solltest Du das explizit erwähnen, andernfalls bleiben diese bestehen. Geht Deine Kündigung fristgerecht bei Deiner bisherigen Versicherung ein, kannst Du nun einen Vertrag bei einem anderen Anbieter unterschreiben.

1a-logo_tipp

Tipp: Kündigung frühzeitig abschicken

Damit Deine Kündigung auch gültig ist, muss sie fristgerecht bei Deinem Versicherer eintreffen.Es gilt allerdings nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem Dein Schreiben Deinem Sachbearbeiter vorliegt. Auf der sicherern Seite bist Du, wenn Du das Kündigungsschreiben bereits einige Tage vor dem Fristende verschickst.

Nach­versicherungs­bestätigung: Krankenkasse ist für Meldung zuständig

Für den Abschluss einer neuen Krankenversicherung hast Du bis zum 30. Dezember Zeit. Sobald Du Deiner neuen Versicherung alle Dokumente übermittelt hast, sendet sie die Bestätigung über Deine neue Versicherung an Deinen bisherigen Versicherer, bei dem die Kündigung damit gültig wird.

In den meisten Fällen arbeiten die Versicherer schnell, hier und da kann es aber zu Verzögerungen kommen. Dies hat für Dich allerdings keine Nachteile – für Verzögerungen, die Du nicht selbst verursacht hast, wird Dir auch kein Nachteil entstehen.

Sonderfälle in Sachen Kündigung

1. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Deine bisherige Versicherung die Beiträge im laufenden Kalenderjahr, kannst Du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dein Versicherer muss Dich mindestens zwei Monate vorher über die Erhöhung der Beiträge informieren, ab dann kannst Du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

2. Keine Kündigung bei Zahlungsrückstand

Die Kündigung der Grundversicherung ist in einem Fall nicht möglich: Bist Du mit der Zahlung Deiner Versicherungsprämie im Rückstand, kannst Du Deine Versicherung nicht kündigen, ohne den Rückstand auszugleichen. Schickst du Deine Kündigung fristgerecht, wird diese gültig, wenn Du den Zahlungsrückstand bis zum Jahresende ausgleichst. Bleibt der Rückstand bestehen, ist es mit der Versicherung genauso. Du bleibst ein weiteres Jahr bei Deinem bisherigen Versicherer und kannst erneut zu den üblichen Terminen kündigen.

Das 1A Fazit

Mit einem Versicherungswechsel kann man viel Geld sparen, doch der Papierkram schreckt viele ab. Unser Kündigungsservice schafft Abhilfe: Wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Abwicklung Deiner Kündigung und sorgen dafür, dass der Wechsel zu Deinem neuen Versicherer reibungslos abläuft. Nimm‘ hier Kontakt auf!

Sie möchten sich genauer über die Kündigung Ihrer Krankenkasse informieren? Wir sind gerne für Sie da!

    Pflichtfeld
    Pflichtfeld
    Ein oder mehrere Felder sind fehlerhaft.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    Stellen Sie uns Ihre Frage

    Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!

    Fanden Sie diese Seite hilfreich?
    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)

    Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025 um 8:06 Uhr.

    Weitere Themen

    • Familie
    • Grenzgänger und Auslandschweizer
    • Grundversicherung
    • Im Ausland
    • Krankenkassen
    • Prävention
    • Sparen
    • Versicherungen
    • Vorsorge
    • Wohnen
    • Zusatzversicherung

    Rückruf anfordern

    Hinterlassen Sie einfach Ihre Nummer und wir rufen Sie zurück, sobald einer unserer Mitarbeiter frei ist.

    SitemapImpressum & Datenschutz
    © Copyright 2025 · www.1a-versichert.ch · Versicherungs­vergleich und Beratung die sich für Sie lohnt.