1A-VERSICHERT.CH
  • Krankenkasse
    • Grundversicherung
      • Traditionell
      • Hausarztmodell
      • Telmed-Modell
      • HMO-Modell
      • Leistungen Grundversicherung
      • Franchise & Selbstbehalt
      • Krankenversicherung für Ausländer
      • Prämienverbilligung
    • Zusatzversicherung
      • Spitalzusatzversicherung
        • Allgemein
        • Halbprivat
        • Privat
        • Flexibel
      • Krankenpflege-Zusatzversicherung
        • Zusatzversicherung Ambulant
        • Komplementärmedizin
        • Zahnversicherung
      • Kapitalversicherung
      • Krankentaggeldversicherung
    • Krankenkassen-Anbieter
    • Krankenkassenvergleich
      • Prämienvergleich
      • Anbietervergleich
      • Zusatzversicherung Vergleich
    • Krankenkasse kündigen
      • Grundversicherung kündigen
      • Zusatzversicherung kündigen
      • Nachversicherungsbestätigung
      • Kündigungsfristen
      • Kündigungsgründe
    • Krankenkasse wechseln
      • Fragen und Antworten
  • Lebensversicherung
    • Vorsorgesystem in der Schweiz
      • 1. Säule – staatliche Vorsorge
      • 2. Säule – berufliche Vorsorge
      • 3. Säule – private Vorsorge
    • Gebundene und Ungebundene Vorsorge (3a & 3b)
    • Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
    • Verkehrsrechtsschutz
    • Immobilien-Rechtsschutz
    • Betriebsrechtsschutz
    • Privatrechtsschutz
    • Anbieter Rechtsschutz
    • Rechtsschutz Vergleich
  • Steuererklärung
Zum Krankenkassenvergleich
Krankenkasse
Lebensversicherung
Rechtsschutz
Steuererklärung
Blog
Wir sind immer
für Sie da!

So erreichen Sie uns:

Kontaktformular
24/7 Kontaktformular

info@1a-versichert.ch
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Krankenversicherung Krankenkasse
  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Krankenversicherer
  • Krankenkassenvergleich
  • Prämienverbilligung
  • Häufige Fragen
Lebensversicherung Lebensversicherung
  • Vorsorgesystem Schweiz
  • Staatliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Private Vorsorge
Rechtsschutz Rechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Betriebsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Rechtsschutz-Vergleich
  • Rechtsschutz-Anbieter
Steuererklärung Steuererklärung
  • Steuererklärung Schweiz
  • Tipps & Tricks
Über uns Über uns - Menü Bild
  • Kontakt
  • Sitemap
Therapeutenliste Zusatzversicherung

Therapeutenliste: Welche Therapeuten bezahlt meine Zusatz­versicherung für Alternativ­medizin?

12. Juni 2020Krankenkassen, Prävention, Versicherungen, ZusatzversicherungJulia Berger
„Seit einiger Zeit leide ich unter grossem beruflichen Stress, begleitet von erheblichen Schlafstörungen. Mein Hausarzt verschrieb mir kürzlich ein Schlafmittel, die Nebenwirkungen sind bei mir aber so ausgeprägt, dass ich dieses Mittel nicht weiter einnehmen möchte. Ich kann zwar schlafen, fühle mich aber den ganzen Tag schläfrig und habe grosse Schwierigkeiten, mich zu konzentrieren.
Auf Empfehlung eines Freundes war ich deshalb mit meinen Beschwerden bei einem Heilpraktiker, der begann, mich mit Akupunktur zu behandeln. Was soll ich sagen – es geht mir jetzt schon viel besser. Bereits nach der ersten Behandlung fühlte ich mich entspannter, nach der zweiten konnte ich schon viel besser einschlafen.
Bei meiner Versicherung erlebte ich allerdings eine böse Überraschung: Nachdem ich die Rechnungen für die ersten Behandlungen eingereicht habe, erreichte mich nach wenigen Tagen die Nachricht, dass die Kosten nicht übernommen werden können, da mein Therapeut von meiner Krankenversicherung nicht zugelassen ist. Obwohl in meiner Zusatzversicherung für Alternativmedizin die Akupunktur zum Leistungskatalog gehört, werden die Kosten wohl nur für bestimmte Therapeuten übernommen. Ist das denn zulässig? Was kann ich unternehmen, um doch noch eine Kostenerstattung zu erreichen?“

 

– Mario Herrmann, Rehetobel

Lieber Mario

Es ist verständlich, dass Du Dich über Deinen Versicherer ärgerst. Zumal Du mit der Akupunktur eine Behandlungsmethode gefunden hast, die für den Körper deutlich schonender ist als die schulmedizinische Alternative. Solange es Dir hilft, solltest Du die Behandlung also unbedingt weiterführen, auch wenn die Kostenerstattung zunächst mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Die zwei wichtigsten Bedingungen für die Erstattung sind bei Dir ja bereits erfüllt: Du verfügst über eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin und hast überprüft, dass Akupunktur zum Leistungskatalog dieser Versicherung gehört. Die Leistungen der einzelnen Versicherer können sich nämlich erheblich unterscheiden, da die Zusatzversicherungen hier keiner gesetzlichen Vorgabe unterliegen:

1a-logo_tipp

Tipp 1: Prüfen, ob Ihre gewünschte Leistung übernommen wird

Bei allen Zusatzversicherungen sollte man unbedingt vor dem Abschluss überprüfen, für welche Leistungen eine Kostenerstattung angeboten wird. Wer bereits eine bestimmte Behandlungsmethode ins Auge gefasst hat, kann gezielt nach dieser Leistung Ausschau halten. Auch vor jeder Behandlung sollte man mit der Krankenkasse klären, ob und inwieweit eine Kostenerstattung möglich ist.

Therapeutenliste: Kosten­erstattung nur bei zugelassenen Therapeuten

Neben dem Leistungskatalog gibt aber es noch einen weiteren Faktor, der die Kostenerstattung beeinflusst und in Deinem Fall zur Verweigerung der Kostenübernahme geführt hat: Die Therapeutenliste Deiner Versicherung, auf der die anerkannten Therapeuten aufgelistet sind.

Für Deine bis jetzt entstandenen Rechnungen kann ich Dir deshalb keine guten Nachrichten überbringen. Ist Dein Therapeut nicht auf der Liste Deines Versicherers zu finden, kann diese die Kostenerstattung verweigern, und dies völlig zu Recht. Die Krankenkassen fordern von Therapeuten meist eine spezielle Ausbildung und den Nachweis über regelmässige Fortbildungen. Nur, wer die Kriterien des Versicherers erfüllt, wird in die Liste der Krankenkasse aufgenommen.

Jede Krankenkasse führt eigene Therapeuten­listen

Die Therapeutenlisten der Schweizer Krankenkassen sind nicht identisch, sondern unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Krankenkassen können selbst festlegen, nach welchen Kriterien Therapeuten in die Liste aufgenommen werden. So kann es zu passieren, dass ein Therapeut nur von manchen Krankenkassen anerkannt ist, während Patienten anderer Kassen die gleiche Behandlung selbst bezahlen müssen.

1a-logo_tipp

Tipp 2: Prüfen, ob Ihr gewünschter Therapeut auf der Therapeutenliste steht

Für Deine zukünftigen Behandlungen solltest Du deshalb überprüfen, welche Therapeuten in Deiner Umgebung auf der Liste Deines Versicherers verzeichnet sind. Möchtest Du Deinen Therapeuten nicht wechseln und ist dieser von anderen Krankenkassen anerkannt, käme auch ein Wechsel der Versicherung infrage. Viele Krankenkassen stellen ihre Therapeutenliste bereits online zur Verfügung. Du kannst auch bei Deinem gewünschten Therapeuten direkt nachfragen – die meisten sind genau darüber informiert, von welchen Krankenkassen sie anerkannt sind.

Das 1A Fazit

Es ist immer ärgerlich, wenn Behandlungskosten nicht erstattet werden und man die Kosten dafür aus eigener Tasche aufbringen muss – besonders dann, wenn man bereits fest von der Kostenerstattung ausgegangen ist. Das lässt sich nur vermeiden, indem man die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüft und im Zweifel nachfragt, bevor man eine Behandlung beginnt. Hat man bereits eine Versicherung abgeschlossen, die den eigenen Vorstellungen nicht entspricht, ist es dennoch nicht zu spät: Mindestens einmal im Jahr ist der Wechsel der Versicherung möglich, in manchen Verträgen sogar mehrfach im Jahr.

In beiden Fällen unterstützen Dich unsere unabhängigen Berater: Sie kennen sich am Markt bestens aus und beantworten Deine Fragen zu bestehenden Verträgen genauso wie zu den Tarifen, für die Du Dich interessierst. Auch beim Vergleich liefern Sie die passenden Informationen und finden in kurzer Zeit die beste Lösung für Deine Versicherungswünsche. Kontaktier‘ uns hier!

Sie sind auf der Suche nach der passenden Zusatzversicherung, die die Kosten Ihrer Behandlung trägt? Wir sind gerne für Sie da!

    Pflichtfeld
    Pflichtfeld
    Ein oder mehrere Felder sind fehlerhaft.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    Stellen Sie uns Ihre Frage

    Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!

    Fanden Sie diese Seite hilfreich?
    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)

    Zuletzt aktualisiert: 03.04.2021 um 6:59 Uhr.

    Weitere Themen

    • Familie
    • Grenzgänger und Auslandschweizer
    • Grundversicherung
    • Im Ausland
    • Krankenkassen
    • Prävention
    • Sparen
    • Versicherungen
    • Vorsorge
    • Wohnen
    • Zusatzversicherung

    Einfach.
    Vertrauenswürdig.
    Kompetent.

    Über uns

    Erfahren Sie mehr über unsere cicero-zertifizierten Mitarbeiter.

    Rückruf anfordern

    Hinterlassen Sie einfach Ihre Nummer und wir rufen Sie zurück, sobald einer unserer Mitarbeiter frei ist.

    ap_logo_black
    cicero_logo_black
    Swiss Made Software
    SitemapImpressum & Datenschutz
    © Copyright 2018 · www.1a-versichert.ch · Versicherungs­vergleich und Beratung die sich für Sie lohnt.