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Kosten Reparatur Mietwohnung

Reparatur in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?

13. Dezember 2019Versicherungen, WohnenFranziska Hensel
„Seit mittlerweile 5 Jahren bewohne ich eine schöne Dreizimmerwohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Ich zahle meine Miete regelmässig und hatte noch nie Probleme mit meinem Vermieter. Letztens ging mein Rollladen kaputt und ich kontaktierte meinen Vermieter, weil ich davon ausging, dass er die Kosten der Reparatur übernimmt. Er meinte aber, dass ich für die Reparatur selbst aufkommen muss, da es sich um eine Kleinreparatur handeln würde.
Ist er im Recht oder habe ich Möglichkeiten, dass er die Kosten dennoch übernimmt? Immerhin muss ich einen Fachmann beauftragen, schon die Anfahrt wird etwa 100 Franken kosten. Der Rollladen hat ohne mein Zutun nicht mehr funktioniert, von heute auf morgen konnte ich ihn nicht mehr herunterlassen.“

– Peter Decker, Rekingen

Lieber Peter

Tatsächlich enthalten die meisten Mietverträge eine Klausel für Kleinreparaturen, oft auch „Kleiner Unterhalt“ genannt – ich bezweifle aber, dass ein kaputter Rollladen unter diese Klausel fällt. Als Mieter musst Du selbst für Reparaturen aufkommen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Kosten für die Reparatur liegen bei maximal 200 Franken
  • Die Reparatur muss nicht von einem Fachmann ausgeführt werden, sondern kann von Dir oder einem Bekannten mit wenig Aufwand selbst erledigt werden
  • Es handelt sich um den Austausch eines Kleinteils, das im Einzelhandel für maximal 150 Franken zu erwerben ist und dessen Austausch keine Fachkenntnis erfordert

Zu den typischen Kleinreparaturen zählen beispielsweise die Erneuerung von Dichtungen an Wasserhähnen, das Austauschen von Luftfiltern in Dunstabzügen oder das Ölen von Türscharnieren.

Schau doch mal in Deinem Mietvertrag nach, welche Regelung bei Kleinreparaturen getroffen wurde. Übersteigt die festgehaltene Summe den Betrag von 200 Franken, musst Du Dir dennoch keine Sorgen machen – solche Klauseln haben juristisch keinen Bestand und müssen nicht berücksichtigt werden.

Abnutzung und Materialfehler

Auch bei Reparaturkosten unter 200 Franken muss Dein Vermieter einspringen, wenn der Schaden durch Abnutzung oder Materialfehler entstanden ist. Dazu gehört zum Beispiel die Reparatur von Bodenbelägen oder der Austausch von Lichtschaltern oder Türklinken.

1a-logo_tipp

Achtung: Handwerker erst nach Absprache beauftragen

Ausser in Notfällen sollte man keinen Handwerker beauftragen, ohne vorher mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung gesprochen zu haben. In den meisten Fällen reicht eine Information über das Vorliegen eines Schadens, dann kümmern sich Hausverwalter oder Vermieter selbstständig um die Beauftragung eines entsprechenden Fachmanns. Gibst Du ohne das Wissen Deines Vermieters eine Reparatur in Auftrag, kann dieser die Kostenübernahme verweigern und befindet sich damit auch im Recht – sogar dann, wenn die Reparatur normalerweise Sache des Vermieters gewesen wäre.

Ausnahme: Fahrlässiges Verhalten

Mietwohnung Reparatur

Anders sieht es aus, wenn Du den Schaden durch unvorsichtiges oder sogar fahrlässiges Verhalten selbst verursacht hast. Möchtest Du in Deinem Wohnzimmer Fussball spielen, kannst Du das natürlich tun – die entstandenen Schäden musst Du dann allerdings selbst in Ordnung bringen. Auch Kosten, die infolge mangelnder Pflege entstehen, muss man selbst begleichen.

Was Deinen kaputten Rollladen angeht, würde ich Deinen Vermieter aber noch einmal kontaktieren. Vielleicht unterschätzt er den Reparaturaufwand und zieht deshalb falsche Schlüsse. Du könntest Dir auch einen Kostenvoranschlag von einem Fachmann geben lassen – so hast Du schwarz auf weiss, welche Kosten in etwa entstehen werden.

Das 1A Fazit

In jeder Mietwohnung werden früher oder später Reparaturen fällig. Nicht immer zeigt sich der Vermieter einsichtig, manchmal muss man sein recht erst einfordern. Wer sich hier schützen möchte, ist mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten. Kontaktieren Sie unsere unabhängigen Experten, um die passende Rechtsschutzversicherung zu finden!

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    Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 10:06 Uhr.

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