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Putzkraft Unfallversicherung

Muss ich für meine Putzkraft eine Unfall­versicherung abschliessen?

13. September 2019Krankenkassen, VersicherungenFranziska Hensel
„Vor Kurzem bin ich mit meiner Frau und unserem kleinen Sohn in ein Einfamilienhaus gezogen, in dem wir endlich genug Platz haben. Mein Sohn kann im Garten spielen, für die Grosseltern gibt es ein eigenes Gästezimmer. Wir freuen uns sehr über unser neues Zuhause, haben aber schnell lernen müssen, dass ein eigenes Haus viel mehr Arbeit macht als eine kleine Mietwohnung – schon der Haushalt braucht fast doppelt so viel Zeit wie früher.
Jetzt möchten wir gerne eine Putzkraft einstellen, die uns im Haushalt unterstützt. Einen Arbeitsvertrag habe ich schon aufgesetzt und werde unsere Putzkraft natürlich bei der SUVA anmelden. Ich bin mir aber nicht sicher, wie es mit dem Unfallschutz aussieht. Sind Putzkräfte über ihre Grundversicherung bei Unfällen versichert oder muss ich hier selbst aktiv werden?“

 

– Marco Frankfurter aus Unterschlatt

Lieber Marco

Da hast Du grundsätzlich schon einiges richtig gemacht. Ein Arbeitsvertrag und die Anmeldung bei der SUVA sind unabdingbar, wenn Du eine Putzkraft in Deinem Haushalt beschäftigen möchtest. Denke daran, den Arbeitsvertrag juristisch überprüfen zu lassen, um abzusichern, dass er tatsächlich gültig ist. Meldest Du Deine Putzkraft zu spät oder gar nicht an, kann das für Dich juristisch und finanziell zu grossen Problemen führen.

Nicht anders ist das bei der Unfallversicherung. Auch hier bist Du verpflichtet, für ausreichenden Unfallschutz der Putzkraft zu sorgen, da Du gesetzlich als Arbeitgeber Deiner Putzhilfe giltst. Beschäftigst Du sie mehr als 8 Stunden wöchentlich, bist Du verpflichtet, sie auch gegen Nicht-Berufsunfälle zu versichern.

Die Unfallversicherung für Deine Putzkraft solltest Du also unbedingt abschliessen, die meisten Versicherer bieten solche Unfallversicherungen für wenige Franken monatlich an.

1a-logo_tipp

Ausnahme: Über Agentur vermittelte Putzkräfte

Ist Dir die Vorgehensweise zur Einstellung einer Putzkraft zu kompliziert, könntest Du Dir auch eine Putzkraft über eine Agentur vermitteln lassen. In diesem Fall entfallen Arbeitsvertrag und Anmeldung bei SUVA und Unfallversicherung. Die Putzkraft ist bei der Agentur angestellt und über diese vertraglich abgesichert und krankenversichert.

Vorgehen zur korrekten Anmeldung

Um korrekt vorzugehen, solltest Du den gültigen und von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrag sicher aufbewahren. Für die Anmeldung bei der SUVA kannst Du das sogenannte „Vereinfachte Abrechnungsverfahren“ nutzen. Dieses Formular bekommst Du bei Deiner kantonalen Sozialversicherung. Schliesst Du dann noch eine Unfallversicherung für Deine Putzkraft ab, bist Du auf der sicheren Seite.

Nachträgliche Anmeldung

Unfallversicherung Putzkraft

Hast Du es aus irgendeinem Grund nicht geschafft, Deine Putzkraft rechtzeitig anzumelden, gibt es noch die Möglichkeit der nachträglichen Anmeldung. Dies ist meistens auch ohne grössere Probleme möglich, natürlich musst Du bei einer nachträglichen Anmeldung die Beiträge für Deine Putzkraft rückwirkend begleichen.

Auch Bussgelder und Verzugszinsen können anfallen – diese sind aber in der Regel nicht allzu hoch, da eine nachträgliche Anmeldung für die gute Absicht des Arbeitgebers spricht.

Das 1A Fazit

Kontaktier‘ doch unsere Berater, um eine gute Unfallversicherung für Deine Putzkraft zu finden. Sie kennen sich bestens aus und stehen Dir bei allen Fragen zur Unfallversicherung mit Rat und Tat zur Seite.

Sie möchten eine Unfallversicherung abschliessen? Unsere zertifizierten Berater sind gerne für Sie da!

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    Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 7:03 Uhr.

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