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Prämienverbilligung

Komme ich für eine Prämien­verbilligung in Frage?

18. Oktober 2019Familie, Sparen, VersicherungenFranziska Hensel
„Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ist das Geld manchmal recht knapp. Ich arbeite zwar noch nebenbei, aber dennoch kommen wir in machen Monaten nur gerade so über die Runden. Jetzt habe ich gehört, dass man unter bestimmten Voraussetzungen einen Rabatt auf die Prämie für die Grundversicherung bekommen kann.
Es wäre für mich eine grosse Erleichterung, wenn ich nicht die volle Prämie zahlen müsste. Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen und wo kann ich den Rabatt beantragen?“

 

– Leonie Fuchs, Ruswil

Liebe Leonie

Als alleinerziehende Mutter ist das Leben oft teuer – kein Wunder, kommst Du doch alleine für das auf, was normalerweise zwei Menschen leisten. Ich finde es toll, dass Du es trotzdem schaffst, nebenher noch zu arbeiten. Tatsächlich gibt es für Menschen in Deiner Situation die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung zu bekommen. Es ist kein Rabatt im eigentlichen Sinne – der Staat entlastet Dich bei der Prämie und übernimmt einen Teil der Beiträge.

Prämienverbilligung abhängig vom monatlichen Einkommen

Ob und in welcher Höhe Du Anspruch auf Prämienverbilligung hast, ist abhängig von der Höhe Deines monatlichen Einkommens. Einen genauen Betrag kann ich Dir hier nicht nennen, jeder Kanton bestimmt die Einkommensgrenzen selbst. Am besten erkundigst Du Dich bei Deiner kantonalen Verwaltung nach der Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung.

Berechnung des monatlichen Einkommens

Auch bei der Berechnung des monatlichen Einkommens gibt es Unterschiede, je nachdem, in welchem Kanton Du lebst. Die meisten ermitteln Dein Einkommen auf Basis des steuerbaren Einkommens, andere auf Grundlage des Nettoeinkommens oder des Reineinkommens. Davon ausgehend werden noch verschiedene Abzüge angerechnet, zum Beispiel für Kinder. Es werden auch Werte dazugerechnet, falls Du zum Beispiel in die 3.Säule für die Altersvorsoge einzahlst.

Antragsstellung – nicht immer automatisch

Du musst nicht in jedem Kanton einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, manche gewähren sie automatisch und informieren Dich, wenn Du ein Anrecht auf Prämienverbilligung hast. In anderen Kantonen musst Du selbst aktiv werden und die Prämienverbilligung beantragen. Auch hier solltest Du Dich erkundigen, wie Du in Deinem Wohnkanton vorgehen musst.

1a-logo_tipp

Antrag muss jährlich neu gestellt werden

Achtung: Lebst Du in einem Kanton, in dem Du den Antrag auf Prämienverbilligung selbst stellen musst, musst Du den Antrag jährlich neu stellen und Belege über Deine Einkünfte im vergangenen Jahr vorlegen. Auch wenn Sich an Deinen Einkünften nichts geändert hat, wird die Prämienverbilligung immer nur für ein Jahr gewährt.

Das 1A Fazit

Wenn Du weitere Fragen zur Prämienverbilligung oder anderen Themen rund um die Krankenversicherung hast, solltest Du unsere unabhängigen Berater kontaktieren. Sie kennen sich bestens aus und unterstützen Dich bei der Suche nach der idealen Versicherungslösung für Dich und Deine Kinder.

Sie möchten mehr über das Thema Prämienverbilligung und Rabatte in der Krankenversicherung wissen? Wir sind gerne für Sie da!

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    Zuletzt aktualisiert: 10.01.2025 um 18:04 Uhr.

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