– Kristin Amsel aus Selva
Liebe Kristin,
genau wie Du pflegen viele Schweizer ihre Angehörigen zuhause – was, wie Du ja selbst beschreibst, eine zwar erfüllende, aber auch sehr anstrengende Aufgabe ist. Grosse Unterstützung bieten hier die häuslichen Pflegedienste. Sie sorgen dafür, dass auch pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, was vielen ein grosser Wunsch ist. Zudem kannst Du als Angehörige sicher sein, dass Deine Mutter fachlich kompetent betreut wird.
Allerdings hat die Pflege zuhause ihren Preis: Bei einem durchschnittlichen Pflegeaufwand musst Du mit Kosten von etwa 5000 Franken monatlich für medizinische Versorgung, Betreuung in der Freizeit und Hilfe im Haushalt rechnen. Die Kosten musst Du allerdings nicht allein tragen – die Grundversicherung übernimmt einen bestimmten Anteil.
Beteiligung der Grundversicherung an medizinischen Leistungen
Die Grundversicherung beteiligt sich nur an Pflegeleistungen aus dem medizinischen Bereich wie etwa Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Unterstützung bei der Körperhygiene. Nicht abgerechnet werden können die Kosten für eine Haushaltshilfe, Betreuung des Pflegebedürftigen in der Freizeit oder Ernährung.
Ist die Pflegeleistung medizinisch verordnet, erstattet die Grundversicherung für Langzeitpflege diese Kosten:
- Massnahmen der Grundpflege: 54.60 Franken pro Stunde
- Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: 65.40 Franken pro Stunde
- Massnahmen der Bedarfserklärung, Koordination und Beratung: 79.80 Franken pro Stunde
Die Abrechnung erfolgt in 5-Minuten-Schritten, wobei 10 Minuten die minimale Behandlungszeit sind.
Kostendeckung der Grundversicherung meist nicht ausreichend
Die Kosten für häusliche Pflege liegen meist deutlich über den von der Grundversicherung erstatteten Beträgen. Wer für die Differenz aufkommt, ist abhängig von der eigenen Situation.
Hat Deine Mutter eigenes Vermögen, muss sie zunächst dieses aufwenden, um die Differenz auszugleichen. Auch Leistungen im Haushalt müssen stets selbst bezahlt werden.
So kann schnell eine hohe monatliche Summe zusammenkommen, die man selbst tragen muss.
Freibeträge schützen vor Überschuldung
Um die Bevölkerung vor Armut und Überschuldung zu schützen, gibt es beim Vermögen bestimmte Freimengen. Diesen Betrag darf Deine Mutter behalten, ohne sich damit an den Pflegekosten beteiligen zu müssen. Die Freigrenze liegt für Alleinstehende derzeit bei 37 500 Franken, für Verheiratete bei 60 000 Franken. Auch ein Eigenheim im Wert von maximal 300 000 Franken ist geschützt.
Liegt das Vermögen Deiner Mutter unter dieser Freigrenze, kannst Du für sie Ergänzungsleistungen zu AHV und IV beantragen, um den ungedeckten Teil der Pflegekosten zu begleichen. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass jeder Schweizer Bürger medizinische Pflegeleistungen erhalten kann, wenn er sie benötigt.
Wie genau die Beantragung der Ergänzungsleistungen funktioniert und wie viel Deiner Mutter am Ende zusteht, erfährst Du bei Deiner kantonalen Ausgleichskasse.
Nach Möglichkeit private Pflegeversicherung nutzen
Für die Kurzzeitpflege mag die Versorgung durch die Grundversicherung manchmal ausreichen – die Kostenerstattung in der Langzeitpflege fällt oft zu gering aus. Vielleicht hat Deine Mutter eine private Pflegeversicherung abgeschlossen? In diesem Fall sähe es mit der Kostenerstattung schon deutlich besser aus.
Die meisten privaten Pflegeversicherungen funktionieren nach diesem Modell: Du vereinbarst zu Beginn des Vertrags den monatlichen Beitrag sowie, in Verbindung dazu, den monatlichen Betrag, der Dir bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt werden soll. Sobald Dir ein Arzt Pflegebedürftigkeit bescheinigt, kannst Du die Leistungen abrufen, sogar unabhängig davon, wofür Du das Geld schlussendlich einsetzt. Es bleibt Dir überlassen, ob Du damit den privaten Anteil der Spitex-Kosten zahlst oder davon eine regelmässige Haushaltshilfe bezahlst.
Eine private Pflegeversicherung kann sich deshalb in vielen Fällen lohnen. Gerade zum Schutz des eigenen Vermögens ist sie sehr beliebt – denn viele möchten ihren Kindern etwas hinterlassen, statt zum Lebensabend alles Ersparte für Pflegeleistungen auszugeben.
Das 1A Fazit
Du bist nicht sicher, welche Kosten Du abrechnen kannst oder hast Fragen zur privaten Pflegeversicherung: Unsere unabhängigen Berater stehen Dir zur Seite, um die beste Lösung für Deine Situation zu finden. Nimm‘ hier Kontakt zu uns auf!
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Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 23:50 Uhr.