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Krankenversicherung Militärdienst

Krankenversicherung im Militärdienst: Das sollten Sie beachten

6. Mai 2019Grundversicherung, Krankenkassen, Versicherungen, ZusatzversicherungJulia Berger
„Vor Kurzem habe ich meinen Marschbefehl erhalten, bald muss ich also einrücken. Aber was passiert in dieser Zeit mit meiner Krankenversicherung? Kann ich die einfach weiterführen oder gibt es vielleicht eine besondere Militärversicherung?“

– Thomas Bosch aus Jontschwil

Lieber Thomas,

eine gute Frage, die sich viele junge Menschen stellen, wenn sie das erste Mal einrücken. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob es sich um die Grund– oder eine Zusatzversicherung handelt.

Grundversicherung sistieren ab 60 Tagen Dienst

Sobald Du länger als 60 Tage Militärdienst leistest, bist Du automatisch in der Militärversicherung versichert. Du kannst also Deine derzeitige Grundversicherung sistieren, das heisst, Du zahlst keine Beiträge, solange Du im Militär bist. Nach dem Ende Deines Militärdienstes kannst Du dann die Versicherung zu den gleichen Konditionen weiterführen.

Militärversicherung

Die Militärversicherung umfasst die gleichen Leistungen wie die Grundversicherung, aber ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt. Sie gilt auch bei Urlaub vom Dienst. Bei einem Unfall hast Du Anspruch auf die gleichen Leistungen wie in der Unfallversicherung für Arbeitnehmer (UVG). Damit alles reibungslos abläuft, solltest Du Deinen Marschbefehl spätestens 8 Wochen, bevor Dein Militärdienst beginnt, bei Deiner Grundversicherung einreichen. Am besten gehst Du so vor:

  • So früh wie möglich den Marschbefehl in Kopie an die Grundversicherung schicken
  • Gleich nach dem Einrücken die Bestätigung der Dienstleistung (erhältlich beim Schulkommando) an die Grundversicherung schicken
  • Auch bei Änderung der Dienstdauer die Grundversicherung möglichst frühzeitig informieren, damit die Dauer der Prämienbefreiung angepasst werden kann
  • Tipp: Bei manchen Versicherungen kann man sich auch online zum Militärdienst melden. Diese Möglichkeit ist deutlich schneller und unkomplizierter als dasselbe Verfahren in Papierform.

1a-logo_tipp

Verspätete Meldung möglich

Auch wenn Du es nicht schaffst, alle Belege rechtzeitig einzureichen, sind die Beiträge an die Grundversicherung nicht verloren. Du musst die Prämien dann erst einmal bezahlen, bekommst sie aber nach dem Einreichen der Belege wieder ausgezahlt oder in Form von Guthaben erstattet.

Zusatzversicherung – Sistierung meist nicht sinnvoll

Krankenkasse Militär

Während das Sistieren der Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine solche Regelung bei der Zusatzversicherung nicht. Einige Versicherer bieten dies an, hier musst Du Dich direkt beim jeweiligen Versicherer erkundigen.

Du solltest eine Zusatzversicherung aber nicht vorschnell sistieren, da Du in diesem Zeitraum natürlich auch keine Leistungen abrufen kannst – Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du auf diese Leistungen während Deiner Militärzeit verzichten kannst.

Musst Du zum Beispiel in Deiner Militärzeit zum Zahnarzt, müsstest Du die Kosten komplett selbst tragen. Da viele Zusatzversicherungen auch nicht besonders teuer sind, lohnt sich eine Sistierung meistens nicht.

Das 1A Fazit

Wie es mit der Krankenversicherung während der Zeit beim Militär weitergeht, hängt also sowohl von der Dauer des Dienstes als auch von der Art der Versicherung (Grund- oder Zusatzversicherung) ab.

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    Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025 um 15:16 Uhr.

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