Die Kosten für die Operation selbst übernimmt meine Grundversicherung – doch was ist mit der anschliessenden Reha? Der Arzt, der mich operieren wird, meinte, dass ich im Anschluss ans Spital mindestens vier Wochen in der Reha verbringen sollte, damit alles gut verheilt und ich am Ende wieder ganz beweglich bin. Nun mache ich mir aber Sorgen, dass ich den Aufenthalt selbst bezahlen muss. Gehört die Reha zu den Leistungen der Grundversicherung? Ich habe auch eine Spitalzusatzversicherung, vielleicht bekomme ich auch von dieser einen Teil der Kosten erstattet.“
– Tom Dreher, Buchillon
Lieber Tom
Zu Beginn möchte ich Dir erst einmal alles Gute wünschen für Deine Operation und die anschliessende Genesung. Was Deine Sorgen angeht, kann ich Dich beruhigen: Neben Spitalaufenthalten gehört auch der Aufenthalt in einer Reha-Klinik zu den Leistungen der Grundversicherung. Du musst lediglich für Selbstbehalt und Franchise aufkommen.
Rehabilitation: Grundversicherung trägt die Kosten
Die Grundversicherung übernimmt sowohl die Kosten für die medizinische Versorgung während Deines Aufenthalts als auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Damit Deine Grundversicherung die Kosten übernimmt, solltest Dein Aufenthalt in der Reha-Klinik allerdings folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Reha wurde ärztlich verordnet
- Die Reha folgt unmittelbar auf einen Spitalaufenthalt
- Die Reha-Klinik ist auf der Spitalliste Deines Wohnkantons zu finden
Wichtig ist, dass Dein Aufenthalt der Rehabilitation und der Wiederherstellung Deiner Mobilität direkt nach einem medizinischen Eingriff oder einer medizinischen Behandlung dient. Reine Erholungskuren gehören nämlich nicht zu den Leistungen, die die Grundversicherung übernimmt.
Kuraufenthalte: Grundversicherung beteiligt sich eingeschränkt
Auch die Kosten für eine Kur können unter bestimmten Bedingungen von der Grundversicherung erstattet werden. Dazu muss die Kur ärztlich verordnet und von der Grundversicherung im Vorfeld genehmigt worden sein.
Kostenübernahme für maximal drei Wochen Kur
Die Kostenbeteiligung der Grundversicherung unterliegt allerdings gewissen Grenzen. Diese Leistungen sind für Kuraufenthalte vorgesehen:
- Arzt- und Therapiekosten an höchstens 21 Tagen im Jahr
- Unkostenbeitrag von 10 Franken täglich an max. 21 Tagen im Jahr
Ab dem 22.Tag einer Kur übernimmt die Grundversicherung keine weiteren Kosten. Unterkunft und Verpflegung müssen sogar ab dem ersten Tag selbst bezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Zusatzversicherungen: Verschiedene Tarife bieten verschiedene Leistungen
Eine 100%ige Kostenübernahme von Kuraufenthalten bietet bisher kein Versicherer. Möglich ist aber, verschiedene Zusatzversicherungen zu kombinieren, um so eine vollständige Kostendeckung zu erreichen. Eine Erstattung von Kosten für Kuren ist im Katalog vieler Versicherer zu finden: Manche bieten sie im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung an, bei anderen gehört ein Kuraufenthalt zu den Leistungen der Spitalzusatzversicherung. Du solltest Dich einmal bei Deiner Zusatzversicherung erkundigen, ob Dein Tarif eine Kostenübernahme für Kuraufenthalte enthält.
Möchtest Du für zukünftige Kuraufenthalte eine Zusatzversicherung abschliessen, solltest Du einen Tarif wählen, der genau zu Dir passt. Eine Versicherung ausschliesslich für Kuraufenthalte gibt es bisher nicht, diese kommen immer im Paket mit weiteren Leistungen. Neben der Höhe der Kostendeckung und der monatlichen Prämie solltest Du Dich also auch mit den genauen Leistungen des Tarifs auseinandersetzen.
Das 1A Fazit: Vergleichen lohnt sich!
Solltest du dich für eine Zusatzversicherung entscheiden, um Leistungen wie Kur-Aufenthalte oder Reha abzudecken, gibt es eine grosse Asuwahl an möglichen Angeboten. Oft ist es schwierig, ohne wochenlange Recherche die passende Versicherung zu finden. Unsere unabhängigen Berater können Dich unterstützen: Sie kennen die neusten Angebote der Versicherer, stellen die richtigen Fragen und finden so die ideale Zusatzversicherung für Dich. Kontaktier‘ uns noch heute!
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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024 um 23:09 Uhr.