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Kaiserschnitt Kosten Krankenkasse

Kaiserschnitt: Wer trägt die Kosten?

17. Juli 2020Familie, VersicherungenJulia Berger
„In zwei Monaten werde ich zum ersten Mal Mutter. Natürlich freue ich mich riesig, doch die Angst vor der Geburt treibt mich ziemlich um. Aufgrund meines recht kleinen Beckens empfahl mir meine Gynäkologin, die Geburt per Kaiserschnitt durchzuführen. Das wäre zwar nicht zwingend erforderlich, bei einer natürlichen Geburt wäre aber das Risiko deutlich erhöht, dass es Komplikationen gibt oder die Geburt überdurchschnittlich lange dauern wird. Noch habe ich die Entscheidung nicht getroffen und zunächst einen Termin für eine zweite Meinung vereinbart, da mich die Situation doch ziemlich verunsichert. 
Neben den medizinischen Aspekten treibt mich auch eine weitere Frage um: Übernimmt meine Grundversicherung die Kosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch nicht unbedingt erforderlich ist? Natürlich ist die Gesundheit meines Kindes für mich das Wichtigste, als junge Mutter kann ich die Kosten aber leider nicht ganz ausser Acht lassen. Eine hohe Spitalrechnung nach der Geburt wäre für mich ein grosses Problem.“

 

– Birgit Jager, Greppen

Liebe Birgit

Ich gratuliere Dir zum bevorstehenden Nachwuchs und hoffe, dass Du Dein Kind bald gesund und munter im Arm halten kannst! Deine Verunsicherung kann ich gut verstehen, besonders beim ersten Kind sind die meisten Eltern unsicher und möchten unbedingt alles genau richtig machen. Ob ein Kaiserschnitt für Dich zu empfehlen oder sogar medizinisch notwendig ist, kann ich natürlich nicht sagen – aber dafür habe ich für Dich einmal zusammengefasst, ob und unter welchen Umständen Deine Krankenversicherung die Kosten für einen Kaiserschnitt übernimmt.

Grundversicherung erstattet Kosten für medizinisch notwendigen Kaiserschnitt

Die Schweizer Grundversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten für einen Kaiserschnitt, die für gewöhnlich ein ganzes Stück höher sind als die Kosten für eine konventionelle Geburt. Für die Kostenerstattung ist es normalerweise nötig, dass ein Arzt die Empfehlung für einen Kaiserschnitt gibt. Als Begründung reicht aber bereits ein geringes Risiko, das durch den Kaiserschnitt minimiert werden kann.

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Info: Schwangere zahlen weder Selbstbehalt noch Franchise

Ab der 13.Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt müssen Schwangere in der Grundversicherung für alle Behandlungen, die mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen, weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen.

Wunschkaiserschnitt: Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich

Auch für geplante Kaiserschnitte ohne medizinische Indikation hat die Grundversicherung in der Vergangenheit häufig die Kosten übernommen. Dabei handelt es sich um einen Graubereich im Versicherungsrecht: Zwar ist die Grundversicherung per Gesetz nicht verpflichtet, die Kosten für einen Wunsch-Kaiserschnitt zu übernehmen, gleichzeitig ist sie aber in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Eingriff nicht medizinisch notwendig war. Dieser Nachweis gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig und ist teilweise mit höheren Kosten verbunden als der Kaiserschnitt selbst kosten würde. Deshalb verzichten die meisten Versicherungen auf strenge Kontrollen und springen im Zweifel auch bei nicht notwendigen Kaiserschnitten ein.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Grundversicherung die Kostenerstattung verweigert, musst Du als Mutter die Kosten dennoch nicht gänzlich alleine tragen. Übernommen werden dann die Kosten, die für eine konventionelle Geburt angefallen wären, lediglich die Differenz wird dann der Versicherten in Rechnung gestellt.

Kaiserschnitt: In welchen Fällen lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Möchtest Du Dich gegen alle Risiken absichern oder kannst Dich auf keinen Fall an den Kosten für die Geburt beteiligen, kannst Du Dich mit einer Zusatzversicherung absichern. Einige bieten zum Beispiel die Kostenerstattung an Geburtsformen an, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden. Am besten erkundigst Du Dich bei der Versicherung, ob in Deinem gewünschten Tarif auch die Kostenbeteiligung an einem Wunsch-Kaiserschnitt enthalten ist.

Weitere Leistungen der Zusatzversicherung in der Schwangerschaft

Von einer Zusatzversicherung kannst Du auch schon während der Schwangerschaft enorm profitieren, da in vielen Tarifen eine Reihe von Leistungen enthalten ist, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Grundversicherung darstellen. Zu den häufigsten Leistungen gehören:

  • Zusätzliche Ultraschall- und Kontrolluntersuchungen
  • Kostenbeteiligung an Geburtsvorbereitungskursen, Rückbildung und Babyschwimmen
  • Kostenübernahme bei Geburten ausserhalb des eigenen Wohnkantons
  • Rooming-In mit dem kranken Kind im Spital
  • Unterbringung mit Kind im Familienzimmer, wenn ein Elternteil erkrankt

Die genaue Zusammensetzung eines Tarifs unterscheidet sich je nach Anbieter. Da die Zusatzversicherer bei ihrem Leistungsangebot keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, unterschieden sich die Bestandteile der verschiedenen Tarife oft deutlich.

Zusatzversicherung: Verschiedene Tarife für verschiedene Leistungen

Abhängig davon, welche Leistungen für Dich interessant sind, kommen andere Tarife infrage. Die Kostenbeteiligung an Rückbildungs- oder Schwangerschaftsgymnastik ist zum Beispiel häufig ein Bestandteil der Zusatzversicherungen für Alternativmedizin und Prävention, während Kosten für die Geburt und die Unterbringung davor und danach zu den Leistungen der halbprivaten und privaten Spitalversicherungen zählen. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung solltest Du Dir also zunächst überlegen, welche zusätzlichen Leistungen Du nutzen möchtest und in welchem Bereich die Leistungen der Grundversicherung für Dich ausreichen.

Das 1A Fazit

Die Leistungen der Grund- und Zusatzversicherungen in der Schweiz sind besonders während der Schwangerschaft vielfältig. Für fast jede Behandlung gibt es den passenden Tarif und gegen fast jedes Risiko kann man sich zusätzlich absichern. Wichtig ist deshalb, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Leistungen man in der Schwangerschaft nutzen möchte.

Hilfe beim Vergleich und bei allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung bieten Dir auch unsere unabhängigen Berater: Sie kennen sich am Markt bestens aus, stellen die richtigen Fragen und empfehlen Dir die Tarife, die am besten zu Deinen Wünschen und Deinem Geldbeutel passen. Kontaktier‘ uns hier!

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    Quellen

    www.familienleben.ch – Kaiserschnitt: Wenn ein Baby im Operationssaal zur Welt kommt
    www.welches-spital.ch – Kaiserschnitt: Pro- und Contra
    www.swissmom.ch – Häufige Fragen Geburt

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    Zuletzt aktualisiert: 21.03.2023 um 21:01 Uhr.

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