1A-VERSICHERT.CH
  • Krankenkasse
    • Grundversicherung
      • Traditionell
      • Hausarztmodell
      • Telmed-Modell
      • HMO-Modell
      • Leistungen Grundversicherung
      • Franchise & Selbstbehalt
      • Krankenversicherung für Ausländer
      • Prämienverbilligung
    • Zusatzversicherung
      • Spitalzusatzversicherung
        • Allgemein
        • Halbprivat
        • Privat
        • Flexibel
      • Krankenpflege-Zusatzversicherung
        • Zusatzversicherung Ambulant
        • Komplementärmedizin
        • Zahnversicherung
      • Kapitalversicherung
      • Krankentaggeldversicherung
    • Krankenkassen-Anbieter
    • Krankenkassenvergleich
      • Prämienvergleich
      • Anbietervergleich
      • Zusatzversicherung Vergleich
    • Krankenkasse kündigen
      • Grundversicherung kündigen
      • Zusatzversicherung kündigen
      • Nachversicherungsbestätigung
      • Kündigungsfristen
      • Kündigungsgründe
    • Krankenkasse wechseln
      • Fragen und Antworten
  • Lebensversicherung
    • Vorsorgesystem in der Schweiz
      • 1. Säule – staatliche Vorsorge
      • 2. Säule – berufliche Vorsorge
      • 3. Säule – private Vorsorge
    • Gebundene und Ungebundene Vorsorge (3a & 3b)
    • Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
    • Verkehrsrechtsschutz
    • Immobilien-Rechtsschutz
    • Betriebsrechtsschutz
    • Privatrechtsschutz
    • Anbieter Rechtsschutz
    • Rechtsschutz Vergleich
  • Steuererklärung
Zum Krankenkassenvergleich
Krankenkasse
Lebensversicherung
Rechtsschutz
Steuererklärung
Blog
Wir sind immer
für Sie da!

So erreichen Sie uns:

Kontaktformular
24/7 Kontaktformular

info@1a-versichert.ch
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Krankenversicherung Krankenkasse
  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Krankenversicherer
  • Krankenkassenvergleich
  • Prämienverbilligung
  • Häufige Fragen
Lebensversicherung Lebensversicherung
  • Vorsorgesystem Schweiz
  • Staatliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Private Vorsorge
Rechtsschutz Rechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Betriebsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Rechtsschutz-Vergleich
  • Rechtsschutz-Anbieter
Steuererklärung Steuererklärung
  • Steuererklärung Schweiz
  • Tipps & Tricks
Über uns Über uns - Menü Bild
  • Kontakt
  • Sitemap
Kinesiologie Kosten Krankenkasse

Kinesiologie: Trägt die Krankenkasse die Kosten?

10. Juli 2020Prävention, Sparen, VersicherungenJulia Berger
„Bei mir wurde bereits im Kindergartenalter eine leichte Wirbelsäulenverkrümmung diagnostiziert, die mich in jungen Jahren allerdings nie behindert hat. In den letzten Jahren habe ich aber vermehrt Beschwerden, die laut meinem Arzt vor allem auf meine Fehlhaltung zurückzuführen sind. Ich habe schon einige Dinge ausprobiert, um die Schmerzen zu lindern: Physiotherapie, Massagen und Schmerzmedikamente brachten immer nur eine kurzfristige Besserung, oft ging es mir nach dem Ende der Behandlung sogar schlechter als zuvor. 
Auf der Suche nach einer alternativen Therapiemöglichkeit bin ich auf die Kinesiologie gestossen. Diese Behandlungsform möchte ich sehr gerne einmal ausprobieren, da sie sich speziell auf den Bewegungsablauf und körperliche Blockaden konzentriert. Allerdings weiss ich nicht, ob ich dafür ausreichend versichert bin. Übernimmt die Grundversicherung solche Behandlungen oder muss ich diese Leistung aus eigener Tasche bezahlen?“

 

– Ulrike Dresner, Basel

Liebe Ulrike

Orthopädische Erkrankungen, die man nicht operieren kann, sind für viele Ärzte eine Herausforderung. Helfen Behandlungen wie eine Physiotherapie oder Massagen nicht, ist die Verschreibung eines Schmerzmittels deshalb oft die erste Wahl bei solchen Beschwerden. Bei kurzfristigen Erkrankungen ist dies auch sicherlich richtig, für chronische Schmerzen sollte ein Schmerzmittel aber nur im Ausnahmefall dauerhaft verabreicht werden, da die langfristige Einnahme solcher Medikamente oft einige unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringt und sogar die Organe dauerhaft schädigen kann.

Deine Entscheidung, Dich nach weiteren Therapiemethoden umzusehen, ist also genau richtig. Ich habe einmal für Dich zusammengefasst, wie Krankenkassen in der Schweiz sich an den Kosten für Kinesiologie beteiligen.

Kinesiologie: Keine Kostenerstattung durch die Grundversicherung

Im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung sind kinesiologische Behandlungen leider nicht enthalten. Eine Kostenerstattung ist hier in keinem Fall möglich – möchtest Du die Kosten für die Therapie dennoch nicht allein tragen, könnte eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin für Dich die richtige Wahl sein.

Zusatzversicherungen für Alternativmedizin

Um die Kosten für Kinesiologie nicht allein zu tragen, bieten einige Versicherer eine Kostenerstattung über ihre Zusatzversicherungen für Alternativmedizin an. Die Höhe der Kostenerstattung und die maximale jährliche Erstattungssumme unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif, ebenso wie die monatliche Prämie. Welcher Tarif sich für Dich am besten eignet, ist also vor allem von Deinen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten abhängig.

1a-logo_tipp

Tipp: Leistungskatalog genau überprüfen

Ob sich eine Zusatzversicherung an den Kosten für Kinesiologie beteiligt, legt sie selbst in ihren Versicherungsbedingungen fest. Nicht jeder Tarif für Alternativmedizin enthält auch die Kostenbeteiligung an Kinesiologie. Du solltest also vor dem Abschluss der Versicherung unbedingt überprüfen, ob die Kinesiologie im Leistungskatalog des Tarifs enthalten ist – sonst zahlst Du am Ende nicht nur die monatliche Prämie für die Versicherung, sondern auch die Behandlungskosten aus eigener Tasche.

Paketleistungen der Zusatzversicherung Komplementär

Neben den monatlichen Kosten und der Höhe der Kostenbeteiligung entscheidet noch ein weiterer Faktor darüber, ob und inwieweit sich der Abschluss einer Zusatzversicherung für Dich lohnt. Die Kostenübernahme einer einzelnen Leistung bietet nämlich keine Krankenkasse: Die Leistungen gibt es immer als Pakete, im Falle der Kinesiologie meist in Leistungspaketen aus dem Bereich der Alternativmedizin. Du hast mit einer solchen Versicherung also Anspruch auf die Kostenbeteiligung an weiteren Behandlungen aus dem alternativmedizinischen Bereich. Bei vielen Anbietern finden sich zum Beispiel diese Behandlungen im Leistungskatalog:

  • Pflanzenheilkunde
  • Osteopathie
  • Traditionelle chinesische Medizin (TCM)
  • Bachblütentherapie
  • Homöopathie

Je mehr der angebotenen Paketleistungen Du in Anspruch nehmen möchtest, desto mehr lohnt sich auch der Abschluss einer Zusatzversicherung. Am besten wählst Du ein Paket, das viele Leistungen enthält, die für Dich interessant sind. Selbst wenn Du aktuell nur die Kinesiologie in Anspruch nimmst, hast Du so in der Zukunft die Möglichkeit, weitere Therapieformen auszuprobieren.

Das 1A Fazit

Die richtige Zusatzversicherung zu finden, ist alles andere als einfach. Am Markt gibt es viele Anbieter, die wiederum oft mehrere unterschiedliche Tarife anbieten. Selbst wenn man eine genaue Vorstellung von der gewünschten Versicherung hat, kann die Suche nach dem passenden Tarif viel Zeit in Anspruch nehmen – oft kostet sie auch zusätzlich eine Menge Nerven.

Möchtest Du Dir die mühsame Suche sparen, solltest Du unsere unabhängigen Berater kontaktieren. Sie kennen die unterschiedlichen Produkte der Versicherer genau und empfehlen Dir den Tarif, der optimal auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auch wenn Du noch nicht sicher bist, ob und für welche Leistung Du eine Versicherung benötigst, bist Du bei ihnen an der richtigen Adresse: Sie stellen die richtigen Fragen und finden im Gespräch mit Dir heraus, von welchen Tarifen Du am meisten profitieren kannst. Nimm‘ hier zu uns Kontakt auf!

Sie sind auf der Suche nach der passenden Versicherung für alternative Heilmethoden? Wir sind gerne für Sie da!

    Pflichtfeld
    Pflichtfeld
    Ein oder mehrere Felder sind fehlerhaft.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    Quellen

    www.kinesuisse.ch – Anwendungsgebiete der Kinesiologie
    www.kinesiologie.ch – Das Schweizer Portal für Kinesiologie

    Stellen Sie uns Ihre Frage

    Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!

    Fanden Sie diese Seite hilfreich?
    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)

    Zuletzt aktualisiert: 22.03.2023 um 7:38 Uhr.

    Weitere Themen

    • Familie
    • Grenzgänger und Auslandschweizer
    • Grundversicherung
    • Im Ausland
    • Krankenkassen
    • Prävention
    • Sparen
    • Versicherungen
    • Vorsorge
    • Wohnen
    • Zusatzversicherung

    Rückruf anfordern

    Hinterlassen Sie einfach Ihre Nummer und wir rufen Sie zurück, sobald einer unserer Mitarbeiter frei ist.

    Swiss Made Software
    SitemapImpressum & Datenschutz
    © Copyright 2018 · www.1a-versichert.ch · Versicherungs­vergleich und Beratung die sich für Sie lohnt.