

Wir sind immer für Sie da! So erreichen Sie uns: | |
Kontaktformular | |
info@1a-versichert.ch |
Ich weiss allerdings nicht genau, wie ich dabei vorgehen muss: Welche Kündigungsfrist hat denn die Grundversicherung? Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem ich meine bisherige Versicherung kündigen muss?“
– Stephan Werfel, Nebikon
Lieber Stefan
Ein Krankenkassenwechsel kann sich finanziell lohnen. Besonders, wenn man immer wieder von Preiserhöhungen betroffen ist, sollte man sich die Zeit nehmen, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Schliesslich sind die in der Grundversicherung enthaltenen Leistungen per Gesetz bei jedem Versicherer identisch, ein höherer Preis bringt also keinen Vorteil. Gerne helfen Dir auch unsere unabhängigen Berater bei der Wahl des richtigen Tarifs für Deine Bedürfnisse.
Deine Frage kommt zum richtigen Zeitpunkt, tatsächlich gibt es nämlich einige Fristen zu beachten, wenn Du den Grundversicherer wechseln möchtest.
In den meisten Tarifen der Grundversicherung kannst Du einmal jährlich mit einer einmonatigen Frist kündigen. Bis zum letztem Arbeitstag im November, in diesem Jahr der 29.11.2019, muss Deine Kündigung bei Deiner bisherigen Grundversicherung eingegangen sein, damit Du zum 1. Januar des kommenden Jahres bei Deiner neuen Versicherung angemeldet bist.
Achtung: Hier gilt nicht etwa der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang bei Deinem Versicherer. Versende Deine Kündigung am besten möglichst frühzeitig und denke auch daran, dass an Sonn- und Feiertagen keine Post zugestellt wird. Erreicht Deine Kündigung den Versicherer zu spät, kannst Du erst wieder zum 30. November des nächsten Jahres kündigen.
Hast Du eine neue Grundversicherung gefunden und dich dort angemeldet, musst Du nicht auf die Bestätigung über die neue Versicherung warten, bevor Du die Kündigung verschickst. Dein Versicherungsschutz beim bisherigen Versicherer besteht automatisch so lange, bis die Bestätigung über die neue Versicherung bei deiner neu gewählten Versicherung vorliegt. Du riskierst also keine „Doppelversicherung“.
Hast Du in Deinem bisherigen Standard-Tarif eine Franchise von 300 Franken (bei Kindern 0 Franken) gewählt, hast Du auch die Möglichkeit, zum 30. Juni zu kündigen – dann allerdings mit einer Frist von drei Monaten.
Du schreibst, dass Deine Versicherung in den letzten Jahren die Prämie immer wieder erhöht hat. Je nachdem, wann eine Versicherung die Beiträge erhöht, kommt auch eine ausserordentliche Kündigung infrage. Erhöht der Versicherer die Prämie im laufenden Kalenderjahr, kannst Du mit einer einmonatigen Frist kündigen.
Damit Du genug Zeit für die Kündigung und die Suche nach einem neuen Versicherer hast, ist die Beitragserhöhung nur dann rechtens, wenn Dich die Nachricht darüber mindestens zwei Monate vor der eigentlichen Erhöhung erreicht hat.
Die Kündigung Deiner Grundversicherung ist nichtig, wenn Du im Zahlungsrückstand bist. Aber auch, wenn Du mit Deinen Zahlungen im Rückstand bist, solltest Du Deine Kündigung fristgerecht einreichen. Ist die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung eingegangen, hast Du noch bis zum letzten Tag des Kalenderjahres Zeit, Deine Rückstände zu begleichen.
Schaffst Du dies nicht, bleibst Du für mindestens ein Jahr bei Deinem alten Versicherer.
Da die Zusatzversicherungen nicht obligatorisch sind, gelten hier andere Bedingungen für einen Wechsel. Kündigungsfrist und -termine legen die Versicherer individuell fest, in Deinem Vertrag findest Du die Informationen in den Versicherungsbedingungen.
Im Unterschied zur Grundversicherung solltest Du bei der Zusatzversicherung unbedingt auf die Bestätigung des neuen Versicherers warten. Eine Zusatzversicherung ist nicht verpflichtet, Dich aufzunehmen, sie kann Dich auch als neues Mitglied ablehnen. Kündigst Du Deine bisherige Zusatzversicherung zu früh, kann es passieren, dass Du am Ende ohne Zusatzversicherung dastehst.
Trotz der Gefahr der Ablehnung sollte man die Fragen des neuen Versicherers zur eigenen Gesundheit unbedingt wahrheitsgemäss beantworten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass man eine Krankheit verschwiegen hat, kann die Versicherung die Kostenerstattung für die Behandlung dieser Krankheit verweigern.
Hast Du Deine Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen wie Deine Grundversicherung, musst Du, wenn Du alle Verträge kündigen willst, dies auch explizit in Deiner Kündigung erwähnen. Andernfalls bleibt Deine Zusatzversicherung auch nach Kündigung der Grundversicherung bestehen.
Man muss vieles beachten, wenn man seine Krankenkasse wechseln möchte. Leichter und schneller geht es mit unserem kostenfreien Kündigungsservice: Du gibst uns die benötigten Informationen, um den Rest kümmern sich unsere fachkundigen Berater. Sie sorgen dafür, dass Deine Kündigung fristgerecht und korrekt beim Versicherer eingeht und Du mehr Zeit für die angenehmen Dinge des Lebens hast!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!
Fanden Sie diese Seite hilfreich? (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)
Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025 um 21:39 Uhr.