1A-VERSICHERT.CH
  • Krankenkasse
    • Grundversicherung
      • Traditionell
      • Hausarztmodell
      • Telmed-Modell
      • HMO-Modell
      • Leistungen Grundversicherung
      • Franchise & Selbstbehalt
      • Krankenversicherung für Ausländer
      • Prämienverbilligung
    • Zusatzversicherung
      • Spitalzusatzversicherung
        • Allgemein
        • Halbprivat
        • Privat
        • Flexibel
      • Krankenpflege-Zusatzversicherung
        • Zusatzversicherung Ambulant
        • Komplementärmedizin
        • Zahnversicherung
      • Kapitalversicherung
      • Krankentaggeldversicherung
    • Krankenkassen-Anbieter
    • Krankenkassenvergleich
      • Prämienvergleich
      • Anbietervergleich
      • Zusatzversicherung Vergleich
    • Krankenkasse kündigen
      • Grundversicherung kündigen
      • Zusatzversicherung kündigen
      • Nachversicherungsbestätigung
      • Kündigungsfristen
      • Kündigungsgründe
    • Krankenkasse wechseln
      • Fragen und Antworten
  • Lebensversicherung
    • Vorsorgesystem in der Schweiz
      • 1. Säule – staatliche Vorsorge
      • 2. Säule – berufliche Vorsorge
      • 3. Säule – private Vorsorge
    • Gebundene und Ungebundene Vorsorge (3a & 3b)
    • Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
    • Verkehrsrechtsschutz
    • Immobilien-Rechtsschutz
    • Betriebsrechtsschutz
    • Privatrechtsschutz
    • Anbieter Rechtsschutz
    • Rechtsschutz Vergleich
  • Steuererklärung
Krankenkasse
Lebensversicherung
Rechtsschutz
Steuererklärung
Blog
Wir sind immer
für Sie da!

So erreichen Sie uns:

Kontaktformular
24/7 Kontaktformular

info@1a-versichert.ch
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Krankenversicherung Krankenkasse
  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Krankenversicherer
  • Krankenkassenvergleich
  • Prämienverbilligung
  • Häufige Fragen
Lebensversicherung Lebensversicherung
  • Vorsorgesystem Schweiz
  • Staatliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Private Vorsorge
Rechtsschutz Rechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Betriebsrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Rechtsschutz-Vergleich
  • Rechtsschutz-Anbieter
Steuererklärung Steuererklärung
  • Steuererklärung Schweiz
  • Tipps & Tricks
Über uns Über uns - Menü Bild
  • Kontakt
  • Sitemap
Familiengründung Versicherung Krankenkasse

Familiengründung: Das sollten wer­dende Eltern in Sachen Krankenkasse beachten

14. Dezember 2019Familie, Grundversicherung, Krankenkassen, Versicherungen, ZusatzversicherungFranziska Hensel

Das erste Kind bedeutet für die werdenden Eltern eine aufregende Zeit. Die neue Familiensituation bringt neue, bisher unbekannte Herausforderungen mit sich. Auch die Sorgen werden grösser, schliesslich trägt man nun die Verantwortung für das neue Familienmitglied. Umso wichtiger ist es, über alle Ansprüche und Möglichkeiten Bescheid zu wissen, die man als werdende Eltern hat.

Sowohl in der Grund– als auch in der Zusatzversicherung gibt es für werdende Eltern einiges zu beachten, damit ihr Nachwuchs optimal betreut und abgesichert wird.

Grundversicherung: Leistungen in der Schwangerschaft

Alle Leistungen, die während der Schwangerschaft erbracht werden, werden über die Grundversicherung der werdenden Mutter abgerechnet. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt wird dafür auch weder Franchise noch Selbstbehalt angerechnet, die Kosten werden also zu 100% übernommen.

Viele wissen gar nicht, welche Leistungen die Grundversicherung in der Schwangerschaft bietet. Tatsächlich werden nicht nur Kosten für direkte medizinische Behandlungen erstattet, sondern auch für weitere Behandlungen, die das Wohlergehen von Mutter und Kind erhalten oder verbessern sollen.

Der Leistungskatalog der Grundversicherer umfasst diese Leistungen:

Geburtsvorbereitungskurse
Kontrolluntersuchungen
Geburt im Spital
Geburt im Geburtshaus oder im eigenen Zuhause
Weitere Leistungen der Hebammen
Ersttrimestertest auf Trisomie 13, 18 und 21

Geburtsvorbereitungskurse

Höchstens 150 Franken für einen sechswöchigen Kurs mit 90 Minuten Kurszeit pro Woche, durchgeführt von einer Hebammen-Organisation oder einer einzelnen Hebamme

Kontrolluntersuchungen

Untersuchungen zur Kontrolle, etwa Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt:

  • 7 Untersuchungen vor der Geburt
  • 2 Ultraschalluntersuchungen
  • 1 Kontrolluntersuchung in Woche 6-8 nach der Geburt

Geburt im Spital

  • Bei natürlicher Entbindung: 5 Tage Aufenthalt im Spital
  • Bei Kaiserschnitt: 8 Tage Aufenthalt
  • Für die Zeit, in der das gesunde Kind bei der Mutter im Spital ist, übernimmt die Versicherung der Mutter die gesamten Spitalkosten
  • Ist das Kind bei oder nach der Geburt krank, übernimmt die Grundversicherung des Kindes die Spital- und Behandlungskosten

Geburt im Geburtshaus oder im eigenen Zuhause

  • Nachsorge durch eine Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Entbindung
    Stillberatung
  • 3 Beratungstermine, die eine Hebamme oder eine speziell ausgebildete Fachperson durchführt

Weitere Leistungen der Hebammen

  • Kardiotokografie vor der Geburt
  • Verordnung einer Ultraschallkontrolle
  • 10 Hausbesuche nach der Entbindung, dazu in den ersten 10 Tagen nach der Geburt an höchstens 5 Tagen ein zweiter Besuch am gleichen Tag
  • Weitere 6 Hausbesuche nach einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, einem Kaiserschnitt und bei Erstgebärenden

Ersttrimestertest auf Trisomie 13, 18 und 21

Bei hohem Risiko auf Trisomie: Nicht-Invasiver Pränatal-Test (NIPT)

Zusatzversicherungen für die werdende Mutter

Noch besser umsorgt wird die werdende Mutter, wenn sie über eine Zusatzversicherung verfügt. Abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif ist dann auch eine Kostenübernahme für weitere Behandlungen möglich:

  • Medikamente und Mittel zur Nahrungsergänzung
  • zusätzliche Geburtsvorbereitungskurse
  • alternative Therapien für Beschwerden während der Schwangerschaft, wie Schwangerschaftsmassagen oder Yoga
  • Bei der Entbindung: private oder halbprivate Unterbringung im Spital
  • Rückbildungsgymnastik
  • vertiefte Stillberatung
  • Kostenbeteiligung an der Kinderbetreuung
  • Stillgeld bis zu 200 Franken pro Kind
  • Babymassage-Kurse

Grundversicherung für Kinder und Neugeborene

Wer ein Kind erwartet, kann sich mit der Auswahl der Grundversicherung nach der Geburt noch etwas Zeit lassen. Bis zu 3 Monate nach der Geburt kann das Kind angemeldet werden, dies gilt dann auch rückwirkend bis zum Tag der Geburt.

Familientarife bieten Rabatte

Familiengründung VersicherungBei der Auswahl der Grundversicherung für den Nachwuchs sollte man zunächst beim eigenen Grundversicherer nachfragen. Viele bieten Prämienrabatte für Familienmitglieder an – je mehr Personen eines Haushalts beim selben Versicherer sind, desto günstiger werden die Tarife. Einige Versicherer bieten sogar eine kostenlose Versicherung für das dritte Kind an.

Zusatzversicherungen für Kinder und Neugeborene

Wer sein Kind besonders gut absichern möchte, kann dies über die Angebote der Zusatzversicherungen tun. Besonders beliebt bei werdenden Eltern sind die ambulante Zusatzversicherung, die halbprivate bzw. private Spitalversicherung und die Zahnzusatzversicherung für Babys. So kann man sich bereits frühzeitig gegen hohe medizinische Kosten, die im Laufe des Lebens anfallen können, absichern.

Die Prämien der Zusatzversicherungen für Kinder fallen im Vergleich zu Erwachsenen deutlich geringer aus. In einigen Tarifen kann man den Nachwuchs bereits vor der Geburt anmelden („Vorgeburtliche Anmeldung“), was sich meistens auszahlt.

Vorgeburtliche Anmeldung

Wie der Name schon sagt, kann man das eigene Kind bereits versichern, bevor es das Licht der Welt erblickt. Das mag verfrüht erscheinen, hat aber einige Vorteile:

  • Die Gesundheitsprüfung entfällt, das Kind wird automatisch als gesund eingestuft, d.h. die Versicherung bleibt auch bestehen, wenn das Kind unerwartet nicht gesund zur Welt kommt.
  • Die Prämien fallen bei vorgeburtlicher Anmeldung häufig sehr günstig aus.
  • Das Kind verfügt bereits vom ersten Tag an über einen sehr guten medizinischen Schutz

Zudem sollten werdende Eltern bedenken, dass auch bei gesunden Kindern mitunter hohe Kosten für medizinische Leistungen anfallen können. Korrekturen von Zahnfehlstellungen, die Anschaffung von Sehhilfen und andere Leistungen können den eigenen Geldbeutel stark belasten, wenn sich keine Versicherung an den Kosten beteiligt.

Anmeldung nach der Geburt: So bald wie möglich

Krankenversicherung BabyNicht alle Tarife bieten die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung. Wer sich einen solchen Tarif ausgesucht hat, sollte deshalb nach der Geburt möglichst schnell handeln. Mit einer Risikoprüfung mithilfe eines Fragebogens wollen die Zusatzversicherer das Risiko späterer Behandlungen abschätzen – je jünger das Kind, desto positiver fällt das Ergebnis meist aus.

Bereits kleinere Erkrankungen wie etwa eine Allergie oder die Diagnose einer leichten Zahnfehlstellung können die Angebote der Zusatzversicherungen erheblich beeinflussen.

Das 1A Fazit

Wer für sich und seinen Nachwuchs umfassend vorsorgen möchte, sollte sowohl die Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen als auch frühzeitig über weitere Möglichkeiten der Absicherung nachdenken und die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen. Unsere Berater stehen Ihnen dabei gerne zur Seite – damit Sie und Ihr Nachwuchs bestmöglich abgesichert sind!

Sie möchten sich als Familie bestmöglich absichern? Wir sind gerne für Sie da!

    Pflichtfeld
    Pflichtfeld
    Ein oder mehrere Felder sind fehlerhaft.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    Stellen Sie uns Ihre Frage

    Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!

    Fanden Sie diese Seite hilfreich?
    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5 Sternen)

    Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025 um 13:21 Uhr.

    Weitere Themen

    • Familie
    • Grenzgänger und Auslandschweizer
    • Grundversicherung
    • Im Ausland
    • Krankenkassen
    • Prävention
    • Sparen
    • Versicherungen
    • Vorsorge
    • Wohnen
    • Zusatzversicherung

    Rückruf anfordern

    Hinterlassen Sie einfach Ihre Nummer und wir rufen Sie zurück, sobald einer unserer Mitarbeiter frei ist.

    SitemapImpressum & Datenschutz
    © Copyright 2025 · www.1a-versichert.ch · Versicherungs­vergleich und Beratung die sich für Sie lohnt.