– Lea Ostermann aus Grünenmatt
Liebe Lea
Eine professionelle Ernährungsberatung kann in vielen Fällen helfen – oft ist man erstaunt, wie viele Verbesserungsmöglichkeiten es gibt. Da Übergewicht zu verschiedenen Folgeerkrankungen und einer geringeren Lebenserwartung führen kann, sind auch die Krankenversicherungen daran interessiert, die Versicherten bei der Reduktion von Übergewicht zu unterstützen. Liegt eine Krankheit vor, die mit einer Änderung der Ernährungsgewohnheiten gelindert oder geheilt werden kann, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die Ernährungsberatung.
Grundversicherung übernimmt Kosten unter bestimmten Voraussetzungen
Bei einer Stoffwechselerkrankung wie Du sie hast, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Grundversicherer die Kosten für die Ernährungsberatung übernimmt, Du musst Dich lediglich mit Franchise und Selbstbehalt beteiligen. Auch bei anderen Erkrankungen ist die Ernährungsberatung im Katalog der Grundversicherung enthalten:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Fehl- oder Mangelernährung
- BMI (Body-Mass-Index) von 30 oder mehr
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Erkrankungen der Nieren oder des Verdauungstrakts
- Diabetes
Damit die Grundversicherung die Kosten übernimmt, benötigst Du eine Verordnung von Deinem Hausarzt. Ausserdem werden nur Behandlungen bei diplomierten und von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsberatern übernommen. Diese Ernährungsberater sind auf der santésuisse-Liste ersichtlich.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, brauchst Du keine weiteren Schritte zu unternehmen. Dein Ernährungsberater rechnet direkt mit Deiner Grundversicherung ab.
Kostenübernahme für 6 bzw. 10 Sitzungen
Die Grundversicherung übernimmt zunächst Kosten für 6 Termine beim Ernährungsberater, bei Diabetes-Beratung für 10 Termine. Soll die Beratung danach weitergeführt werden, kann eine erneute Kostenübernahme für 6 bzw. 10 Sitzungen erfolgen. Hierfür legt Dein Arzt der Versicherung einen Bericht über den Verlauf der Erkrankung und Vorschläge für die zukünftige Behandlung vor.
Ohne ärztliche Verordnung: Zusatzversicherung nutzen
Liegt für die Ernährungsberatung keine ärztliche Verordnung vor, hast Du zwei Möglichkeiten: Du zahlst die Behandlung aus eigener Tasche oder Du nutzt eine Zusatzversicherung. Diese übernehmen in einigen Tarifen die Kosten für professionelle Ernährungsberatung auch ohne diagnostizierte Erkrankung. Meist ist die Ernährungsberatung Bestandteil einer Zusatzversicherung im Bereich Prävention und Vorsorge.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Neben der Kostenbeteiligung an klassischer Ernährungsberatung, bieten einige Versicherer auch Beratung per Telefon oder App, die Kostenübernahme von Ernährungsprogrammen wie Weight Watchers oder Einkaufsbegleiter an, die Dich beim gesunden und kalorienarmen Einkauf unterstützen.
Das 1A Fazit
Welcher Tarif sich am meisten für Dich lohnt, ist ganz von Deinen Wünschen und Bedürfnissen abhängig. Bei der Auswahl der passenden Zusatzversicherung stehen Dir deshalb auch unsere unabhängigen Berater zur Seite. Sie kennen den Markt genau und finden für jede Situation die beste Versicherung – nimm‘ hier Kontakt auf!
Stellen Sie uns Ihre Frage
Sie haben auch eine Frage zum Thema Versicherung und Vorsorge? Stellen Sie sie der 1A-Versichert Redaktion per Mail an info@1a-versichert.ch!
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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2024 um 11:12 Uhr.